Geschichte der Stadt Northeim/156: Unterschied zwischen den Versionen
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Ihro F. Gnaden vorbewußt und genugsahm erhebliche Ursache nicht erlassen werden sollten; so gebe man doch anheim ob er nicht wegen seiner angeführten Gründe seines Bürgermeisters Ambts zu erlassen, ihm aber die Beybehaltung seiner Rathsstelle als einem allerfrommen, und Gottesfürchtigen Manne von Herzen zu gönnen und bis an sein Ende behalten zu lassen. | |||
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1627. 1639. | |||
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{{NE}}Jeremias Botterwegen. | |||
In einem Berichte vom 13ten Oct. 1640 wird angezeigt, daß der Bürgermeister Jeremias Botterwegen vor ohngefehr Jahresfrist mit Tode abgegangen. Da nun die Zeit herannahe, daß selbiger Rath die Regierung wieder antrete zc. | |||
--- Auch in dem, mit dem Stifte unterm 22sten August 1636 errichteten Recesse, kommt solcher als Bürgermeister vor. | |||
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1640. 1665. | |||
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{{NE}}Johann Honacken. | |||
Dieser war zuerst Syndicus und im Jahre 1640 Syndicus und Bürgermeister zugleich. S. die Landtags-Acten von 1640. | |||
{{NE}}In einer, auf dem im Jahre 1637. gehaltenen Landtage von demselben abgestatteten <tt>relation</tt> referirt derselbe, daß zu Northeim über |
Aktuelle Version vom 14. September 2012, 07:43 Uhr
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Geschichte der Stadt Northeim | |
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Ihro F. Gnaden vorbewußt und genugsahm erhebliche Ursache nicht erlassen werden sollten; so gebe man doch anheim ob er nicht wegen seiner angeführten Gründe seines Bürgermeisters Ambts zu erlassen, ihm aber die Beybehaltung seiner Rathsstelle als einem allerfrommen, und Gottesfürchtigen Manne von Herzen zu gönnen und bis an sein Ende behalten zu lassen.
1627. 1639.
Jeremias Botterwegen.
In einem Berichte vom 13ten Oct. 1640 wird angezeigt, daß der Bürgermeister Jeremias Botterwegen vor ohngefehr Jahresfrist mit Tode abgegangen. Da nun die Zeit herannahe, daß selbiger Rath die Regierung wieder antrete zc.
--- Auch in dem, mit dem Stifte unterm 22sten August 1636 errichteten Recesse, kommt solcher als Bürgermeister vor.
1640. 1665.
Johann Honacken.
Dieser war zuerst Syndicus und im Jahre 1640 Syndicus und Bürgermeister zugleich. S. die Landtags-Acten von 1640.
In einer, auf dem im Jahre 1637. gehaltenen Landtage von demselben abgestatteten relation referirt derselbe, daß zu Northeim über