Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/030: Unterschied zwischen den Versionen
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ihre Einwohner einer oder mehrerer Konfessionen zu andern Kirchgemeinden gehören, als der Rest der betreffenden politischen Gemeinde. | |||
:Über die Hinzufügung der parochialen Eigenschaft und des Patronats bei den Kirchen ist oben S. 8—10 schon gesprochen worden. | |||
:In Teil III ist in der Tabelle A, die, wie in Abteilung I, die Kirchenbücher nach dem Alter ordnet, versucht worden, durch die Unterscheidungen, seit wann ein Ort in Kirchenbüchern erscheint, und wann sein eigenes Kirchenbuch beginnt, ob ferner eine Kirche nachweislich das älteste bei ihr geführte Kirchenbuch noch besitzt, oder ob dies verloren ist, und ob das Kirchenbuch von dem angegebenen Anfangsjahre an bis zur Gegewart im wesentlichen lückenlos ist oder nicht, Unterlagen für eine Statistik zu gewinnen, die nach Bearbeitung der ganzen Provinz ausgemacht werden kann. In der Liste C sind die Orte und Kirchen, für die neben oder an Stelle von Auszeichnungen zur lokalen Geschichte Literatur angegeben ist, kenntlich gemacht, unter D sind „Heuschrecken" und „Sektenwesen" aus Mangel an Material fortgefallen, dagegen einige Notizen über Sitten und Bräuche, sowie die in den Fragebogen und der Literatur erwähnten Brände, besonders von Kirchen und Pfarrhäusern, registriert, durch die so viele Kirchenbücher zerstört worden sind, wenn auch mancher Brand unschuldig für Schäden verantwortlich gemacht wird, die andere Ursachen haben. Unter E ist bei a unterschieden, ob die bekannten Reihen der Pfarrer bis zur Reformation bezw. der späteren Gründung der betreffenden Gemeinde hinaus- und ob sie lückenlos bis aus die Gegenwart herabreichen oder nicht, ebenso bei b für die Küster. Da sich für Filiale, die später gegründet sind oder mehreren Parochien angehört haben, das Verhältnis oft anders stellt, als für ihre heutigen matres, sind sie vielfach besonders angegeben. | |||
:In der Liste der Orte mit alten Kirchenrechnungen ist deren Anfangsjahr angegeben. | |||
:Im übrigen sind die Formen der Ersten Abteilung des Werkes beibehalten worden. |
Version vom 4. Juli 2009, 16:46 Uhr
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ihre Einwohner einer oder mehrerer Konfessionen zu andern Kirchgemeinden gehören, als der Rest der betreffenden politischen Gemeinde.
- Über die Hinzufügung der parochialen Eigenschaft und des Patronats bei den Kirchen ist oben S. 8—10 schon gesprochen worden.
- In Teil III ist in der Tabelle A, die, wie in Abteilung I, die Kirchenbücher nach dem Alter ordnet, versucht worden, durch die Unterscheidungen, seit wann ein Ort in Kirchenbüchern erscheint, und wann sein eigenes Kirchenbuch beginnt, ob ferner eine Kirche nachweislich das älteste bei ihr geführte Kirchenbuch noch besitzt, oder ob dies verloren ist, und ob das Kirchenbuch von dem angegebenen Anfangsjahre an bis zur Gegewart im wesentlichen lückenlos ist oder nicht, Unterlagen für eine Statistik zu gewinnen, die nach Bearbeitung der ganzen Provinz ausgemacht werden kann. In der Liste C sind die Orte und Kirchen, für die neben oder an Stelle von Auszeichnungen zur lokalen Geschichte Literatur angegeben ist, kenntlich gemacht, unter D sind „Heuschrecken" und „Sektenwesen" aus Mangel an Material fortgefallen, dagegen einige Notizen über Sitten und Bräuche, sowie die in den Fragebogen und der Literatur erwähnten Brände, besonders von Kirchen und Pfarrhäusern, registriert, durch die so viele Kirchenbücher zerstört worden sind, wenn auch mancher Brand unschuldig für Schäden verantwortlich gemacht wird, die andere Ursachen haben. Unter E ist bei a unterschieden, ob die bekannten Reihen der Pfarrer bis zur Reformation bezw. der späteren Gründung der betreffenden Gemeinde hinaus- und ob sie lückenlos bis aus die Gegenwart herabreichen oder nicht, ebenso bei b für die Küster. Da sich für Filiale, die später gegründet sind oder mehreren Parochien angehört haben, das Verhältnis oft anders stellt, als für ihre heutigen matres, sind sie vielfach besonders angegeben.
- In der Liste der Orte mit alten Kirchenrechnungen ist deren Anfangsjahr angegeben.
- Im übrigen sind die Formen der Ersten Abteilung des Werkes beibehalten worden.