Westfälische Frei- und Femgerichte/21: Unterschied zwischen den Versionen
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Urtheil weisen und Zeugen des Gerichts sein. Das Schweert soll vor Euch auf dem Tische liegen, eben so die Weide. Darauf der Freigraf: So thue ich, wie Du mir gewiesen und hege ein Gericht und Schließe des Königs Bank, Stätte und Mal mit diesen echten, rechten, freien Leuten des Königs mit Namen (die Schöffen wurden genannt) und mit den übrigen Femschöffen unter des Königs Bann und der höchsten Strafe, der Weide, -- Wenn das Gericht in ein heimlliches umgewandelst werden sollte, so wendete sich der Richter wieder an den Freifrohnen mit den Worten: "Ich frage Dich, ob sich ein unwissender Mann in diesem heimllichen Gerichte des Königs befindet und was solcher verschuldet hat?" Antwort: " Die höchste Strafe!" Fernere Frage: Wie soll man ihn denn strafen?" Der Frohnbote antworte: |
Version vom 27. September 2011, 20:08 Uhr
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Urtheil weisen und Zeugen des Gerichts sein. Das Schweert soll vor Euch auf dem Tische liegen, eben so die Weide. Darauf der Freigraf: So thue ich, wie Du mir gewiesen und hege ein Gericht und Schließe des Königs Bank, Stätte und Mal mit diesen echten, rechten, freien Leuten des Königs mit Namen (die Schöffen wurden genannt) und mit den übrigen Femschöffen unter des Königs Bann und der höchsten Strafe, der Weide, -- Wenn das Gericht in ein heimlliches umgewandelst werden sollte, so wendete sich der Richter wieder an den Freifrohnen mit den Worten: "Ich frage Dich, ob sich ein unwissender Mann in diesem heimllichen Gerichte des Königs befindet und was solcher verschuldet hat?" Antwort: " Die höchste Strafe!" Fernere Frage: Wie soll man ihn denn strafen?" Der Frohnbote antworte: