Hof zur Horst: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 9. April 1724 ließ das Kloster ein Notariatsprotokoll über die Zustände auf dem Horsthof anlegen.<ref>StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63</ref> Hierin heißt es, daß auf dem Hof "so übell gehauset würde, daß deshalben ein Ernstliches Einsehn geschehen und ein ander Status notwendig würde." Daraufhin begaben sich der Pater Steinfordt, der Notar und der Vogt Temming zum Hof, um alles in Augenschein zu nehmen. In ihrem Bericht heißt es, daß durch die schlechte Wirtschaft der "Alten" nicht nur Zäune und Wrechten offen und daniederlagen, sondern auch die Ländereien unbesamt liegen geblieben waren. Wegen des "zänkischen Weibes" seien bereits Knechte und Mägde aus dem Dienst gegangen. Auch könne der wöchentliche Spanndienst nicht geleistet werden. Selbst nach mehrmaliger Aufforderung des Klosters war die "Alte" nicht erschienen. Die Äbtissin schickte daraufhin den Vogt zum Hof, um den Erben mit seiner Frau als neue Bewirtschafter einzusetzen, "solange sich die Alte nicht besinnt". Zusammen mit dem Notar und den Zeugen Johann Bernd Schwegmann und Gerd Elhorn visitierten sie erneut den Hof. Viele Zäune waren niedergefallen, die Wiesen und Stellen im Roggenland von Schweinen umgewühlt, Gräben verlandet, kein Strohvorrat auf dem Hof, das Land zur Sommersaat noch nicht vorbereitet und außer 4 Scheffelsaat kein Saatkorn vorhanden. Der Vogt erteilte daraufhin der "Alten" einen Verweis und setzte den Sohn als neuen Bewirtschafter ein. Mit Vertrag vom 30. Juli 1734 wurde die Mutter abgefunden und der Sohn Berendt thor Horst übernahm den Hof endgültig.<ref>StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63</ref>
Am 9. April 1724 ließ das Kloster ein Notariatsprotokoll über die Zustände auf dem Horsthof anlegen.<ref>StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63</ref> Hierin heißt es, daß auf dem Hof "so übell gehauset würde, daß deshalben ein Ernstliches Einsehn geschehen und ein ander Status notwendig würde." Daraufhin begaben sich der Pater Steinfordt, der Notar und der Vogt Temming zum Hof, um alles in Augenschein zu nehmen. In ihrem Bericht heißt es, daß durch die schlechte Wirtschaft der "Alten" nicht nur Zäune und Wrechten offen und daniederlagen, sondern auch die Ländereien unbesamt liegen geblieben waren. Wegen des "zänkischen Weibes" seien bereits Knechte und Mägde aus dem Dienst gegangen. Auch könne der wöchentliche Spanndienst nicht geleistet werden. Selbst nach mehrmaliger Aufforderung des Klosters war die "Alte" nicht erschienen. Die Äbtissin schickte daraufhin den Vogt zum Hof, um den Erben mit seiner Frau als neue Bewirtschafter einzusetzen, "solange sich die Alte nicht besinnt". Zusammen mit dem Notar und den Zeugen Johann Bernd Schwegmann und Gerd Elhorn visitierten sie erneut den Hof. Viele Zäune waren niedergefallen, die Wiesen und Stellen im Roggenland von Schweinen umgewühlt, Gräben verlandet, kein Strohvorrat auf dem Hof, das Land zur Sommersaat noch nicht vorbereitet und außer 4 Scheffelsaat kein Saatkorn vorhanden. Der Vogt erteilte daraufhin der "Alten" einen Verweis und setzte den Sohn als neuen Bewirtschafter ein. Mit Vertrag vom 30. Juli 1734 wurde die Mutter abgefunden und der Sohn Berendt thor Horst übernahm den Hof endgültig.<ref>StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63</ref>


Am 20. August 1760 trat der rechtmäßige Erbe Hermann Berendt Rudolf Thorhorst sein Anerbenrecht an seinen Bruder Hermann Henrich ab. Dafür erhielt er 700 T., 1 Brautwagen, 1 Pferd zum Kirchgang und das lebenslange Wohnrecht in der neu erbauten Stube.<ref>StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63</ref> Hermann Henrich Thorhorst, der wahrscheinlich die Greselsche (Latein-) Schule besucht hatte<Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe>, übernahm daraufhin den Hof und heiratete im gleichen Jahr Fenna Maria Haverkamp aus Helle bei Gehrde. Die Mitgift bestand aus 400 T., 1 Pferd und 1 "Schlachtbiest". 1772 beschäftigte der Hof drei Knechte und drei Mägde. In der Leibzucht lebten zwei Familien. 1785 hatte der Hof eine Größe von 25 Mt. 4 Schef. und 25 Qr.
Am 20. August 1760 trat der rechtmäßige Erbe Hermann Berendt Rudolf Thorhorst sein Anerbenrecht an seinen Bruder Hermann Henrich ab. Dafür erhielt er 700 T., 1 Brautwagen, 1 Pferd zum Kirchgang und das lebenslange Wohnrecht in der neu erbauten Stube.<ref>StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63</ref> Hermann Henrich Thorhorst, der wahrscheinlich die Greselsche (Latein-) Schule besucht hatte<ref>Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe</ref>, übernahm daraufhin den Hof und heiratete im gleichen Jahr Fenna Maria Haverkamp aus Helle bei Gehrde. Die Mitgift bestand aus 400 T., 1 Pferd und 1 "Schlachtbiest". 1772 beschäftigte der Hof drei Knechte und drei Mägde. In der Leibzucht lebten zwei Familien. 1785 hatte der Hof eine Größe von 25 Mt. 4 Schef. und 25 Qr.


Erbe des Hofes wurde der jüngste Sohn Johann Henrich Rudolf Zur Horst, der im Jahre 1800 Anna Maria In der Stroth aus dem Huxelort bei Engter heiratete. Er konnte den drei Jahrhunderte alten Streit wegen des Eichenholzes mit dem Kloster zum Vergleich bringen. Hierin wurde die forstmäßige Nutzung des Eichenholzes dem Horsthof zugesprochen. Nur im Bedarfsfalle durfte das Kloster je eine Eiche fällen.<ref>Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe</ref>
Erbe des Hofes wurde der jüngste Sohn Johann Henrich Rudolf Zur Horst, der im Jahre 1800 Anna Maria In der Stroth aus dem Huxelort bei Engter heiratete. Er konnte den drei Jahrhunderte alten Streit wegen des Eichenholzes mit dem Kloster zum Vergleich bringen. Hierin wurde die forstmäßige Nutzung des Eichenholzes dem Horsthof zugesprochen. Nur im Bedarfsfalle durfte das Kloster je eine Eiche fällen.<ref>Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe</ref>

Version vom 7. Juni 2009, 16:27 Uhr

Epe (Bramsche)/Höfe


Anschrift: 	         Riester Allee 5, 49565 Bramsche
Alte Anschrift:	         Epe Nr.31, Epe Nr.10
Heutiger Eigentümer (2009):  Familie zur Horst
Heutige Nutzung (2009):      Landwirtschaft, Gemüseanbau
Namensformen:                tor Horst, tor horst, thor Horst, Thorhorst, von der Horst, Zur Horst, zur Horst.
Namensursprung:              Der Name bezieht sich auf die Lage des Hofes. Horst bezeichnet eine erhöhte Stelle mit Gehölz.
Weitere Hofnamen:	         keine
Erste Erwähnung:	         1435
Früherer Hofstatus:	         Vollerbe


Entwicklungsgeschichte:

Wie schon erläutert[1], gehörte der Hof wahrscheinlich zur früheren Leibzucht der Grafen von Tecklenburg. In einem Schreiben aus dem Jahre 1694 heißt es: "Ein ansehnlicher Platz, das Mühlenbruch genannt, war ein freies Stück Land, so wie auch das ganze Hörsters Erbe. Dies geht aus Hörsters eigenem gerichtlichen Winnungsschein vom Jahre 1435, 1445 sowie 1477 hervor."[2] Erst 1614 erwarb der Hof für 300 T. die Winnfreiheit.[3]

1449 wird Gerke tor Horst als Bewirtschafter genannt. Der Hof hatte damals eine Größe von etwa 20 ha.[4] 1458 hielt man 5 Pferde, 1 Fohlen, 10 Kühe, 4 Rinder und 10 Schweine.

Im Jahre 1489 wurde der Hof an Gerdt tor Horst und seine Frau Thale erblich übergeben und das Kloster gab das bisher eigene Land, die Grote Horst, ohne Erhöhung der Pacht oder der Abgaben, hinzu. Die Grote Horst hatte eine Größe von etwa 10 ha.[5] Mit diesem Eingebungsbrief wurde zur Horst erlaubt, künftig sein auf dem Hof aufgezogenes Vieh in den Mühlenbruch zur Weide zu treiben, weil er sonst keine Trift haben konnte. Bedingt durch die Lage, war der Hof von der freien Eper Mark abgeschnitten und erhielt wohl deshalb die Berechtigung im Mühlenbruch. Nach einer Urkundenabschrift von 1590 hatte um 1500 das Kloster die Mast im Mühlenbruch an zur Horst für 3 T. verkauft.[6]

Um 1525 heiratete der erstmals 1532 genannte Erbe Marten tor Horst seine Braut Hille, die 1542 offenbar schon Witwe war. Der Hof hielt 1533 8 Pferde, 3 Fohlen, 12 Kühe, 6 Rinder und 20 Schweine. Hoferbe wurde Gerdt Sanders tor Horst, der mit Anna Kleyfothes verheiratet war. Deren Sohn Lübbecke tor Horst wird erstmals 1574 als Bewirtschafter genannt. Er war mit einer Anna verheiratet[7], die 1601 als Witwe verzeichnet ist. Daneben erscheinen die Söhne Marten, Johan, Lübke und Gerdt sowie die Tochter Engel. In der Leibzucht lebten Jürgen und Anna als Hüselte.

Im Jahre 1590 mußte in einer gerichtlichen Verhandlung über einen Schatzfund auf dem Horsthof entschieden werden. Im Jahr zuvor hatten zwei Söhne von zur Horst und zwei andere Jungs im Mühlenbruch eine Dose mit etlichen kleinen Geldstücken gefunden. Zur Horst war der Ansicht, daß ihm der ganze, zumindest aber der halbe Fund zustehe. Die Entscheidung fiel jedoch zu Gunsten des Klosters aus. Die Priorin verpflichtete sich allerdings, das Geld für die Armen der Gemeinde gut anzulegen.[8]

1594 kam es erneut zu einem Prozeß. Es gab offensichtlich Unstimmigkeiten über die Lieferung der 4. Garbe aus der Horst, über Eichenholz, daß das Kloster zum Bau der Mühle haben wollte sowie um Bewässerung und eine Trift durch das Mühlenbruch. In einem Vergleich verpflichtete sich zur Horst, die 4. Garbe zu liefern und kein Vieh mehr durch das Mühlenbruch zu treiben.[9] Obwohl 1489 der Hof nach eigenbehörigem Recht den damaligen Erben übergeben wurde, beinhaltete der Vergleich von 1594, daß es dem Kloster nach dem Tode von Lübbecke thor Horst und seiner Frau freistand, das Erbe "nach Jahrmahlen wieder einzutun" oder die 4. Garbe daraus zu ziehen.[10] In einem weiteren Schreiben von 1594 wird Lübbecke tor Horst das Recht bestätigt, das Hasewasser zur Bewässerung des Mühlenbruchs zu nutzen.[11]

1613 heiratete der Erbe Gerdt tor Horst Catharina Meyer zu Rieste. Nach einem Vertrag von 1614[12] zahlte er bei Annahme des Erbes 300 T. und wurde dafür vom Winn und der 4. Garbe verschont. Stattdessen hatte er Pachtkorn zu liefern. Dieser Vertrag führte jedoch später immer wieder zu Mißverständnissen. Zur Hofbewirtschaftung waren 1628 ein Knecht, eine Magd und eine halbe Magd eingesetzt. In der Leibzucht lebte die alte Mutter mit einer Tochter und einem Knecht. Im Jahre 1627 soll das Ehepaar zur Horst bei einem nächtlichen Überfall holländischer Reiter ums Leben gekommen sein. Der Sohn und Erbe Gerdt zur Horst wuchs bei den Großeltern auf dem Meyerhof zu Rieste auf. Zwischen 1627 und etwa 1642 lag der Hof wüst und es hieß: "...das Dach des Erbwohnhauses war alle herunter und das Gras wuchs auf dem Rahmen".[13]

Der Erbe Gerdt tor Horst heiratete 1644 Greitken Holtkamp aus Niewedde bei Venne und übernahm den Horsthof. Die Tochter Gretke wurde Laienschwester im Kloster Malgarten und starb 1729.[14] 1659 hielt man bereits wieder 4 Pferde, 1 Fohlen, 7 Kühe, 4 Rinder und 9 Schweine. In der Leibzucht stand 1 Kuh. Die Größe des Hofes wird 1667 mit 42 Schef. Ackerland, 3 Schef. Holzung, 8 Fuder Wiesenwuchs und 3 Schef. Garten und 1680 mit 3 1/2 Schef. Garten, 43 Schef. Ackerland und 12 Fuder Heu angegeben. Als pivate Holzung hatte er einen Busch Eichenholz vor der Brücke, vorm Hausplatz und Kamp einiges Eichenholz sowie der "Bleijplack", den sich das Kloster vorbehaltlich einer weiteren Prüfung vorbehielt. Dazu hatte er die schon oben angesprochene Berechtigung zum Eintreiben von Pferden, Kühen und Schweinen ins Mühlenbruch. Allerdings durfte kein angekauftes oder fremdes Vieh dort eingetrieben werden. Weiterhin konnte er, bis auf Widerruf, eine Brücke über einen Graben aus der Hase, der durch des Klosters Kälberwiese floß, und eine Gosse nutzen. Außer den Steuern bestanden damals die staatlichen Abgaben aus 1 T. 5 Schil. 3 Pf. Dienstgeld, 2 T. 6 Schil. Maigeld und 3 1/2 Schil. Herbstschatz.

1691 heiratete der Erbe Berndt Sander thor Horst Anna Mariken Kessens zur Oeveste aus Rieste. Auf dem Hof arbeiteten 1693 ein voller Knecht und zwei Mägde. Im Laufe der Zeit hatte sich zur Horst immer mehr Rechte am Mühlenbruch angeeignet und das Kloster mehr und mehr zurückgedrängt. Obwohl es mehrere Prozesse anstrengte, konnte sich das Kloster nicht entschieden genug durchsetzen. Im Jahre 1694 kam es dann zu einem entscheidenden Prozeß. Auslöser war, daß zur Horst im Frühjahr die Schafe des Klosters aus dem Mühlenbruch getrieben hatte und seine Kühe dort weiden ließ. Zwar hatte er die Erlaubnis, außerhalb der Mastzeit die Weide des Mühlenbruches zu nutzen, doch dies ging wohl zu weit. Als im Herbst Mast vorhanden war, die das Kloster selbst nutzen wollte, trieb zur Horst seine 13 Kühe ein. Daraufhin schüttete das Kloster 12 Kühe. Nach Aussage des Klosters hätte man sich gütlich einigen können, doch zur Horst strengte eine Klage an.[15] Die meisten Kanzleiräte in Osnabrück waren auf der Seite von zur Horst. Offenbar waren die alten Vereinbarungen unklar geregelt, so daß es letztlich zur Teilung des Mühlenbruchs zwischen dem Kloster und zur Horst kam. Der Vergleich wurde nach einer Ortsbesichtigung am 13. Oktober 1694 geschlossen und am 1. Dezember offiziell. Der südliche Teil verblieb dem Kloster und der nördliche Teil kam an zur Horst. Während das Kloster die Zufahrt zur dahinterliegenden "Boeckhorst" und "Bockels Wiese" und die freie Fischerei auf der Hase behielt, konnte zur Horst seinen Plaggen- und Mühlenweg über klösterliches Gebiet behalten. Außerdem behielt er die Trift durch die Hohe Hase zum Wittenfelde, so wie er sie von alters her gehabt hatte. Darüber hinaus wurde ihm gestattet, eine Brücke über die Hohe Hase anzulegen.[16] Der kurze Zeit später entstandene Steg diente weiterhin nur zur Viehtrift. Die Hofzufahrt durch das Mühlenbruch nach Malgarten bestand weiter.

Als das Kloster 1695 zum Bau des Mühlenflutwerkes einen Baum bei zur Horst fällen wollte, verhinderte er dies mit Gewalt.[17] Obwohl zur Horst deutlich machte, daß seine Vorfahren die Bäume gepflanzt hätten und sich immer wieder auf den Vertrag von 1614 berief, nach dem seiner Ansicht nach das Kloster kein Recht mehr dazu habe, hatte er das Nachsehen. Wenige Monate später ließ das Kloster von 15 Mann einen aufgestauten Graben auf dem Hof räumen und einen neuen Brückenbalken zum Kloster bringen. Den Stau hatte zur Horst angelegt, um eine neue Brücke zu bauen. Wieder beklagte er sich, bei der Aktion hätte ihn der Pater mit einer Schaufel voll Erde beworfen und seinen Bruder geprügelt.[18] Im gleichen Jahr erweiterte zur Horst eigenmächtig die Wasserleitung über die Tiefe Hase bei der Kälberwiese, was erneut einen Streit verursachte.[19] Am 3. Januar 1698 hatte der Sturm bei zur Horst eine schöne Eiche umgeweht. Zur Horst aber gab hierüber keine Nachricht an das Kloster, sondern wartete, bis es Pferde und Wagen schickte, um sie abzuholen. Jetzt widersetzte er sich und beschwerte sich in Osnabrück. In einem Prozeß sprach man den Baum dem Kloster zu.[20]

Im gleichen Jahr ließ man zum Bau des Pfarrhauses einige Bäume bei zur Horst fällen. Wieder opponierte zur Horst "wie immer" und verhinderte das Abfahren mit Gewalt. Wörtlich heißt es: "...lief mit Weib, Knechte und Mägde mit Hacken und Forken dahin um es zu verhindern...". Pater und Domina, die ebenfalls anwesend waren, mußten mit dem gesamten Klostervolk unverrichteter Dinge umkehren. Den nachfolgenden Prozeß verlor zur Horst erneut.[21]

Ein ungewöhnlich starker Sturm richtete am 8. Dezember 1703 große Waldschäden an.[22] Die Eigenbehörigen hatten die umgewehten Bäume auf ihren Höfen zu entästen und den Stamm von der Wurzel zu sägen. Dafür wurde ihnen das Zweig- und Abfallholz überlassen. Bis Februar 1704 hatte man geholzt und gefahren, aber noch nicht einmal den umfangreichen Sturmschaden bei zur Horst beseitigen können. Da zur Horst seit Jahren keinen Ärger mehr gemacht hatte, war das Kloster bereit, ihm auf seine Bitte hin die Hälfte des Sturmschadens zu überlassen. Doch zur Horst "war trotzig" und meldete sich nicht. Am 22. Februar schickte dann das Kloster Leute dorthin, um das Holz abzufahren. Daraufhin "lief der trotzige Colon sofort nach Osnabrück", anstatt ein Wort mit dem Kloster zu sprechen. Dort beklagte er sich im anschließenden Prozeß über die "große Gewalt" des Klosters und beschimpfte aus Wut auch den Pater, so daß er eine Geldstrafe von 30 T. erhielt. Das gesamte Holz des Sturmschadens wurde dem Kloster zugesprochen, das nun auch sein Recht in vollem Umfang wahrnahm. Als es dem klösterlichen Anwalt einen Baumstamm "verehrte", mußten auch noch zur Horst und Eckelmann die Dielen aus diesem Stamm nach Osnabrück fahren.

Weitere Prozesse wegen Viehtrift, Fischerei, Holzfällen und Wasserzuführung nach der Horst folgten. So 1703[23], 1705[24] und 1719[25] wegen der Schaftrift des Hofes. Bedingt durch die Lage - zwischen Hof und der Eper Mark befand sich das Klostergut - hatte der Hof eigentlich keine Schaftrift. Nach einem Vorschlag des Vogtes von 1704 erlaubte man ihm jedoch, einige Schafe beim Uthof oder bei Wessling oder Hundeling zu halten. Im genannten Jahr hatte er 40 Schafe bei Wessling untergebracht. Zur Horst sah dies als dauernde Berechtigung an, doch die anderen Eper wehrten sich. Als er 1705 bei Hundeling seine Schafe hielt, strafte die Gemeinde Hundeling mit der Pfändung eines Kessels, den zur Horst jedoch ersetzte. Nun wollte zur Horst seine Schafe täglich über den Strotwall nach Hause treiben, was ihm aber das Kloster verwehrte. Daraufhin brachte er offenbar seine Herde in Sögeln unter. Als dort 1709 die Schafpocken herrschten, erhielt er vom Kloster die Erlaubnis, sie beim Uthof zu halten. Nachdem er 1713 dort erneut 26 Schafe unterbrachte, offensichtlich ohne Zustimmung des Kloster, mußte der Uthofpächter für jedes Schaf 1/4 T. Strafe zahlen. Weil zur Horst auch weiterhin Schafe bei den anderen Eigenbehörigen hielt, wurde er 1715 auf dem Holzgericht bestraft. Da er die Strafe aber nicht zahlte, wurden ihm Tiere gepfändet.

1717 ließ zur Horst ein neues Erbwohnhaus bauen.[26] Zwar war der Konvent damit einverstanden, doch hatte er eigenmächtig drei seiner besten Bäume niedergehauen. Als der Konvent ihn zur Rede stellte, wurde er trotzig und schlug fünf weitere Bäume ab.[27] 1721 legte zur Horst ohne Genehmigung des Klosters einen Fuhrweg durchs Mühlenbruch.[28]

Im Jahre 1722 heiratete der Erbe Berndt Radeke (Rautke) tor Horst Margaretha Maria Elisabeth Iding aus Rieste. Die Mitgift bestand aus 325 T., 3 Pferden, 3 Kühen, 3 Schmalrindern, 3 Kälbern und 3 Schweinen. Die Wirtschaftsführung des Hofes behielt jedoch die Witwe zur Horst. Die Größe des Hofes wurde 1723 mit 19 Mt. 2 Schef. und 3 Qr. vermessen. Außer den Steuern bestanden damals die staatlichen Abgaben aus 1 T. 5 Schil. 3 Pf. Wagendienstgeld, 3 Schil. 6 Pf. Herbstschatz, 2 T. 6 Schil. Maigeld und 2 Hühnern. Im gleichen Jahr erhielt zur Horst vom Kloster die Genehmigung, 5 Bäume zu fällen um damit die baufällige Brücke im Mühlenbruch zu reparieren.[29]

Ebenfalls 1723 sollte der abgehende Sohn Johann Gerdt sein Erbteil verschrieben bekommen.[30] Am vereinbarten Termin erschien er zusammen mit seiner Mutter, der Witwe zur Horst, auf dem Kloster, um den Vertrag über 300 T. zu unterzeichnen. Dabei stellte er sich "äußerst ungebührlich und widerspenstig" an, lief davon und kehrte nicht wieder! Am 9. April 1724 ließ das Kloster ein Notariatsprotokoll über die Zustände auf dem Horsthof anlegen.[31] Hierin heißt es, daß auf dem Hof "so übell gehauset würde, daß deshalben ein Ernstliches Einsehn geschehen und ein ander Status notwendig würde." Daraufhin begaben sich der Pater Steinfordt, der Notar und der Vogt Temming zum Hof, um alles in Augenschein zu nehmen. In ihrem Bericht heißt es, daß durch die schlechte Wirtschaft der "Alten" nicht nur Zäune und Wrechten offen und daniederlagen, sondern auch die Ländereien unbesamt liegen geblieben waren. Wegen des "zänkischen Weibes" seien bereits Knechte und Mägde aus dem Dienst gegangen. Auch könne der wöchentliche Spanndienst nicht geleistet werden. Selbst nach mehrmaliger Aufforderung des Klosters war die "Alte" nicht erschienen. Die Äbtissin schickte daraufhin den Vogt zum Hof, um den Erben mit seiner Frau als neue Bewirtschafter einzusetzen, "solange sich die Alte nicht besinnt". Zusammen mit dem Notar und den Zeugen Johann Bernd Schwegmann und Gerd Elhorn visitierten sie erneut den Hof. Viele Zäune waren niedergefallen, die Wiesen und Stellen im Roggenland von Schweinen umgewühlt, Gräben verlandet, kein Strohvorrat auf dem Hof, das Land zur Sommersaat noch nicht vorbereitet und außer 4 Scheffelsaat kein Saatkorn vorhanden. Der Vogt erteilte daraufhin der "Alten" einen Verweis und setzte den Sohn als neuen Bewirtschafter ein. Mit Vertrag vom 30. Juli 1734 wurde die Mutter abgefunden und der Sohn Berendt thor Horst übernahm den Hof endgültig.[32]

Am 20. August 1760 trat der rechtmäßige Erbe Hermann Berendt Rudolf Thorhorst sein Anerbenrecht an seinen Bruder Hermann Henrich ab. Dafür erhielt er 700 T., 1 Brautwagen, 1 Pferd zum Kirchgang und das lebenslange Wohnrecht in der neu erbauten Stube.[33] Hermann Henrich Thorhorst, der wahrscheinlich die Greselsche (Latein-) Schule besucht hatte[34], übernahm daraufhin den Hof und heiratete im gleichen Jahr Fenna Maria Haverkamp aus Helle bei Gehrde. Die Mitgift bestand aus 400 T., 1 Pferd und 1 "Schlachtbiest". 1772 beschäftigte der Hof drei Knechte und drei Mägde. In der Leibzucht lebten zwei Familien. 1785 hatte der Hof eine Größe von 25 Mt. 4 Schef. und 25 Qr.

Erbe des Hofes wurde der jüngste Sohn Johann Henrich Rudolf Zur Horst, der im Jahre 1800 Anna Maria In der Stroth aus dem Huxelort bei Engter heiratete. Er konnte den drei Jahrhunderte alten Streit wegen des Eichenholzes mit dem Kloster zum Vergleich bringen. Hierin wurde die forstmäßige Nutzung des Eichenholzes dem Horsthof zugesprochen. Nur im Bedarfsfalle durfte das Kloster je eine Eiche fällen.[35]

Am 31. März 1820 wurde das Erbwohnhaus vom Blitz getroffen und brannte ab. Neben vielen Mobilien kamen auch 10 Stück Hornvieh im Feuer um.[36] Die Versicherung zahlte eine Entschädigung von insgesamt 1.750 T.[37] Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von 1823 verzeichnet einen Jahresertrag des Hofes von 217 T. 5 Schil. und 1 15/54 Pf. Die Abgaben betrugen 87 T. 16 Schil. und 6 2/5 Pf. Demnach errechnete sich ein jährlicher Überschuß von 129 T. 9 Schil. und 7 Pf. Außer den Steuern bestanden damals die staatlichen Abgaben aus 7 T. 6 Schil. 2 2/5 Pf. Kavallerieverpflegungsgeld, 4 T. 15 Schil. 11 Pf. Neujahrsgeld, Maigeld, Herbstschatz und Heugeld und 2 Hühnern. Die Markenteilung 1833 brachte dem Hof 23 ha und 103 Qr. hinzu.

Nach den Ablösungsgesetzen von 1833 konnte sich der Hof nach und nach von den Abgaben und Diensten freikaufen.[38] Im Jahre 1836 erfolgte die Umwandlung der ungewissen Gefälle (Leibeigenschaft) in eine jährliche Abgabe von 22 T. 1839 wurde der wöchentliche Spanndienst mit 250 T.[39] und einige klösterliche Abgaben mit 35 T. 5 gGr. 10 Pf. abglöst. 1846 erfolgte die Ablösung der gutsherrlichen Korngefälle (Pacht) mit 459 T. 15 gGr. 8 Pf. und 1855 die Ablösung der jährlichen Abgabe von 22 T. mit 550 T. 1875 konnte das Richterkorn mit 5 T. 7 Sgr. 6 Pf. und 1907 die Kirchenpflicht mit 61,97 M. abgelöst werden.

Mit dem Tod des Vaters 1837 übernahm der jüngste Sohn Henrich den Horsthof.[40] Er heiratete 1844 Margaretha Maria Caroline Meyer zu Wackum. Johan Henrich Rudolf Zur Horst gehörte zu den politisch und wirtschaftlich führenden Persönlichkeiten unseres Raumes. Er war im Jahre 1849 Gemeindevorsteher in Epe, von 1857 bis 1861 Mitglied des Friedensgerichts Epe[41], Abgeordneter des Osnabrücker Provinzial-Landtages und Mitbegründer sowie später 23 Jahre Präsident des Landwirtschaftlichen Vereins Bramsche. 1843/44 baute er im Kirchspiel Bramsche die ersten Wiesen zu Rieselwiesen [1] um.[42] Ab 1848 erwarb zur Horst Ländereien im Wittenfelde und im Neuen Gehege. Zunächst kaufte er 24 Schef. Land für 123 T. vom Wirt Hartmann in Malgarten und für 108 T. den Heideteil von Kuhlmann. 1850 erwarb er die Heideteile von Temmelmann für 190 T., von Warning für 225 T., von Kottmann für 250 T. und von Horstmann für 120 T. Durch Tausch mit der Klosterkammer erhielt er längs des Nonnenbaches rund 10 ha, die er in den Jahren 1848 - 1851 kultivierte und als Rieselwiesen anlegte. Weitere Käufe, Tauschgeschäfte und Verkäufe tätigte Heinrich zur Horst zwischen 1856 und 1867 mit Horstmann, Pastor Engelken, Nieporte, Eckelmann, Hundeling und Möllmann, so daß er den Hof um fast 20 ha vergrößerte.[43] Um 1875 verkaufte zur Horst eine besonders gute Eiche für 150 T. an den Tischlermeister Strubbe in Bramsche.[44] 1876 verfügte der Hof über 40 Parzellen Land mit einer Größe von 83,0748 ha; 1895 waren es noch 82,6552 ha. Im Jahre 1900 lieferte die Bramscher Maschinenfabrik H. Hölscher einen Futterdämpfer an zur Horst.[45]

1901 übernahm der jüngste Sohn Eduard zur Horst den Hof von seiner seit 1876 verwitweten Mutter. 1910 heiratete er Anna Eleonore Weber aus Eversburg. Im gleichen Jahr errichtete zur Horst eine Fahrbrücke über die Hohe Hase und verlegte damit die bisher durch das Mühlenbruch führende Hofzufahrt auf die Riester Straße. 1933 hatte der Hof eine Größe von 80,9508 ha.

Eduard zur Horst wurde zu einer bekannten und hochgeschätzten Persönlichkeit. Nach dem Besuch der landwirtschaftlichen Schule in Herford, legte er nach 3 Jahren seine Reifeprüfung ab und setzte sich nun besonders für den Obstbau und die Neukultivierung ein. Von 1896 bis 1900 war er zunächst stellvertretender Vorsitzender und von 1900 bis 1933, wie sein Vater, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Vereins Bramsche. Er war Initiator und von 1900 bis 1933 Vorsitzender des Verpächter- und Grundeigentümerverbandes Niedersachsen[46], 1915 Mitbegründer der Bodenverbesserungs-Genossenschaft Epe-Schleptrup und bis 1923 dessen Vorsitzender, von 1921 bis 1933 Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für das Fürstentum Osnabrück[47] sowie Mitglied und Vorstandsmitglied der Landwirtschaftskammer Hannover[48]. 1909 wurde er zum Mitglied der Königlichen Landwirtschafts-Gesellschaft ernannt[49] und als solcher mit der silbernen Medaille der Königlichen Hannoverschen Landwirtschaftsgesellschaft durch dessen Vorsitzenden Baron von Reeden ausgezeichnet[50]. Er wurde 1926 ins Kuratorium der Ackerbauschule Quakenbrück gewählt[51], war Vorsitzender des Aufsichtsrates der Zentralgenossenschaft der Osnabrücker landwirtschaftlichen Konsumvereine und der Zentral-Molkerei Osnabrück[52], war im Vorstand der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft eGmbH Bramsche und der Viehverwertungsgenossenschaft eGmbH Bramsche[53], Mitbegründer, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Wanderarbeitsstätte Bramsche e.V. von 1914[54], im Gründungsvorstand des Versuchsringes Bramsche e.V.[55], Vorstandsmitglied des Pferdeversicherungsvereins der Landgemeinden des Kirchspiels Bramsche[56] und war von 1903 bis 1919 Gemeindevorsteher in Epe. Außerdem verdanken wir ihm "Das Dorfbuch von Epe", die Grundlage der 1994 erschienenen Chronik Epe. Es ist ein umfangreiches Manuskript über das Kloster Malgarten, die Eper Höfe, die Eper Schulen, die Markgemeinde und die Eper Flurnamen das leider nie veröffentlicht wurde. Eduard zur Horst starb am 3. November 1947.

1938 übernahm der älteste Sohn Adolf August Reinhold zur Horst den Hof und heiratete Anna Maria Grönloh aus Grönloh bei Badbergen. 1934 hatte er vor dem Landwirtschaftlichen Albrecht Thaer-Seminar in Celle sein Examen als staatlich geprüfter Landwirt bestanden.[57] Im Krieg wurden 7 Pferde eingezogen und man mußte die Arbeit nun mit 2 Ochsen bewerkstelligen. Nach dem Krieg nahm der Hof die Flüchtlingsfamilien Alter, Weinrich und Weiß auf. Am 11. September 1947 brannte das große Fachwerkhaus des Hofes ab.[58] Auf Grund der Währungsreform verzögerte sich der Wiederaufbau, so daß die Familie 7 Jahre im Schweinestall leben mußte, bevor 1954 das neue Wohnhaus bezugsfertig wurde. 1959 betrug die Größe des Hofes noch 76,4092 ha.

1968 heiratete der Erbe Eduard Ludwig Günter Rüdiger zur Horst Elisabeth Modrow aus Hesepe. Sie stellten die Wirtschaft des Hofes nach und nach auf Gemüseanbau um und schafften das Vieh 1985 ganz ab. Bis in die 70er Jahre hinein verursachten die beiden hölzernen Hasebrücken der Hofzufahrt erhebliche Kosten. Einem Bericht von 1804 zufolge mußten etwa alle 25 Jahre die Brücken erneuert werden.[59] Erst die Errichtung einer Betonbrücke über die Tiefe Hase und ein Betondurchlaß in der Hohen Hase sowie die Haseregulierung sicherten die Hofzufahrt dauerhaft.


Gebäude und Bewohner:

Die erste Nachricht vom Bau eines Erbwohnhauses stammt aus dem Jahre 1717.[60] Dieses Gebäude brannte 1820 durch Blitzschlag ab. Nach mündlicher Überlieferung soll es auf einer erhöhten Stelle links der heutigen Hofzufahrt gestanden haben. Das danach errichtete neue Erbwohnhaus war ein großes Vierständer-Fachwerkgebäude mit einem dreifach vorkragenden verschalten Giebel. Während die Giebelinschrift nicht mehr bekannt ist, war auf den beiden Kaminsteinen zu lesen: "I. H. R. ZH A. M. ZH GB I. D. ST 1814 (J(ohann) H(enrich) R(udolf) Z(ur) H(orst) A(nna) M(aria) Z(ur) H(orst) G(e)B(orene) I(n) D(er) St(roth) 1814). Somit zierten diese Steine auch schon den Kamin des alten Hauses. Im Jahre 1938 wurde das Giebelfachwerk mit Klinkern ausgemauert, während alle anderen Lehmwände bestehen blieben. Das Erbwohnhaus brannte am 11. September 1947 ab. Das heutige Hofgebäude entstand nach dem Brand 1947 und wurde 1954 bezugsfertig. Während das vorige Haus mit seiner Längsachse die Verlängerung der Hofzufahrt bildete, ist der Neubau in U-Form aus Bruchsteinquadern errichtet, in deren hinterer Mitte das Wohnhaus quer zur Hofzufahrt steht. Hier befindet sich ein neuer Giebelbalken mit der Inschrift: "Was in Brand und Not versank ist neu durch Arbeit drum Gott dank" und "AUFGEBAUT 13. MAI 1954 REINHOLD zur HORST ANNA zur HORST geb. GRÖNLOH". Aus dem Jahre 1727 wird vom Bau einer Scheune berichtet<Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe>, ebenso 1904. Ein alter Schweinestall wurde 1900 abgebrochen und neu gebaut.


Leibzucht, Riester Allee 4: Die Leibzucht des Hofes wird 1601 erstmals genannt. Die Karte von 1785 weist fünf Nebengebäude aus. Das größte, die Leibzucht, stand rechts der Hofzufahrt und besteht noch heute. Sie wurde zwischen 1760 und 1772 erbaut. Die Inschrift des östlichen Dielentores lautet: "Hermann Heinrich Zur Horst Fenna Maria Haferkamp". Leider fehlt eine Jahresangabe. Bewohner: Familien: Gerd Ernst Thyman, Witwer der Catharina Margarethe geb. auf'n Thye, und seine zweite Frau Anna Margarethe geb. Wallenhorst (1772); Johan Henrich Beckermann aus Sögeln und Anna Maria geb. Hackman aus Hesepe (1772, 1776); Johan Henrich Eckelman und Margarethe Engel geb. Vahrmeyer aus Hesepe (1776); Johan Henrich Fisse aus Ueffeln und Catharina Maria geb. Hollenbeck aus Schleptrup (1776); Johann Heinrich Hackmann und Maria Adelheid geb. Eckelmann (1813, 1826); Johann Gerd Borchelt und Catharina Margarethe geb. Eckelmann (1815); Wilhelm Schleufe (1950); Otto Ibach (1960); Hartmut Thiel (1993).

Heuerhaus, Riester Allee 3: Dieses Gebäude entstand im Jahre 1799 links der Hofzufahrt. Die Inschrift der Dielentoreinfahrt lautet: "Hermann Heinrich Zur Horst Fenna Maria Zur Horst geb. Haferkamp Johann Henr. Rudolph Zur Horst Junior Ao. 1799 Den 16ten May M. I.H.S. AH Z.O.". Im Giebelbalken ist zu lesen: "Mein theurer Sohn sey tugendhaft und weise: dis ist mein Wunsch erfüll ihn mir; die Tugend nuzt dem Kinde wie dem Greise und labt mit Seligkeit schou hier: ORA ET LABORA." Im Jahre 1942 wurde das Fachwerk des Giebels ausgemauert. Aus Klinkersteinen ist die Jahreszahl "1942" im Giebel eingemauert. Bis Anfang der 70er Jahre bestanden zwei Wohnungen im Haus. Bewohner: Familien: Erwin Rubner (1923, 1942); Lammers; August Schnuck; Melker Steffens; Alfons Tschöke; Gerd Trampel; Franz Weiß (1950); Franz Kallweit (1955); Reinhold Kortekamp; Witwe Bredefeld; Josef Thiel (1965); Günter Steinmeyer (1993).

Heuerhaus, nicht mehr vorhanden: Ein drittes Heuerhaus entstand im Jahre 1906 nördlich des Hofes. Aufsteigende Feuchtigkeit machten mit der Zeit größere Reparaturen notwendig. Nachdem das Haus nach dem 2. Weltkrieg unbewohnt war, wurde es als Viehstall genutzt und in den 50er Jahren abgebrochen. In der Karte von 1954 ist es noch verzeichnet. Bewohner: Familie Ernst und Auguste Vor dem Berge. Nach 35jähriger Tätigkeit bei zur Horst wurden sie für langjährige treue Dienste 1930 mit einer silbernen "Denkmünze" und dem silbernen Kreuz von der Landwirtschaftskammer Hannover durch Eduard zur Horst ausgezeichnet.<BN 14.5.1930>

Backhaus, nicht mehr vorhanden: Von der Erneuerung eines Backhauses wird lediglich 1722 berichtet.[61] Offenbar war es nicht bewohnt, zumindest wird 1772 kein Bewohner genannt. Die Karte von 1785 weist zwei kleine Nebengebäude aus, eins an der Hofzufahrt nahe dem Erbwohnhaus und das andere rechts hinter dem Haus. Beide sind nach der Karte von 1835/51 nicht mehr vorhanden. Das Gebäudebuch verzeichnet dagegen noch 1895 ein Backhaus.

Weitere Heuerleute: Familien: Gerhard Georg Wöstmann und Anna Maria geb. Gausmann (1832 - 1840); Johann Heinrich Hehemann aus Hagen und Anna Maria Dorothea geb. Landber aus Hesepe (1839); Sundermann (1853); Diekmann (1853); Niemann (1853); Pahlmann (1853); Hermann Heinrich Brandewie aus Rieste und Anna Maria Regina geb. Pahlmann (1864 - 1903); Friedrich Eggemann (1877); H. Eggemann (1885); Heinrich Meyer (1895); August Schwankhaus (1897); Wilhelm Meyer (1900); Auf der Heide; Wiemann; Endebrock; Wübbold (1914); Depweg (1927); Heinrich Brockschmidt (1926); Wilhelm Stückemann (1926); Müller (1929).



Darstellung und Quellen der Hofgeschichten sind auf Seite Epe (Bramsche)/Höfe - Darstellung und Quellen erläutert.


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


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  1. Siehe Vollerbenhöfe
  2. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.21
  3. StAO Rep.903 Nr.1136
  4. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  5. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  6. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.5
  7. evtl. in zweiter Ehe (StAO Rep.903 Nr.1136)
  8. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.13
  9. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.13
  10. StAO Rep.903 Nr.1136
  11. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  12. StAO Rep.903 Nr.1136
  13. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  14. StAO Rep.556 Nr.2041; Totenbuch des Klosters, KaM
  15. StAO Rep.903 Nr.1136
  16. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.21
  17. StAO Rep.903 Nr.1136
  18. StAO Rep.903 Nr.1136/Nr.1148
  19. StAO Rep.150 Vörd. Nr.145
  20. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.21
  21. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.21
  22. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.21
  23. StAO Rep.903 Nr.1136
  24. StAO Rep.903 Nr.1208
  25. StAO Rep.903 Nr.2736
  26. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.5
  27. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.5
  28. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.5
  29. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.21
  30. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63
  31. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63
  32. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63
  33. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.63
  34. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  35. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  36. StAO Rep.556 Nr.2283; nach BN 15.7.1921 war der Brand am 29.4.1821
  37. BN 15.7.1921
  38. StAO Rep.556 Nr.2283
  39. StAO Rep.555 Nr.145
  40. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  41. Lagerbuch Epe
  42. BN 13.1.1940
  43. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe
  44. BN 14.2.1935
  45. BN 16.5.1901
  46. BN 31.12.1921/12.12.1927
  47. BN 19.8.1933
  48. BN 14.1.1925/26.2.1930
  49. BN 26.1.1909
  50. BN 14.1.1925
  51. BN 12.7.1926
  52. BN 26.2.1930
  53. BN 21.12.1915/12.8.1918/2.5.1932
  54. BN 20.5.1940
  55. BN 22.3.1928
  56. Hofakten Krelage
  57. BN 6.12.1934
  58. Nach der ev. Schulchronik am 9.9.
  59. StAO Rep.556 Nr.2283
  60. StAO Rep.100 Absch.338d Nr.5
  61. Ed. zur Horst, Das Dorfbuch von Epe