Geld und Kaufkraft ab 1803: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. September 2009, 16:52 Uhr

"Vereinsthaler", Freie Stadt Frankfurt, Rückseite

Geld und Kaufkraft ab 1803

  • 1803: Durch den Reichsdeputationshauptschluß werden am 25. 2. 1803 die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, HRR) zerstört, Es beginnt die Übergangszeit.
  • In Folge des Wiener Kongresses tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der Deutsche Bund, ein loser Zusammenschluß von 37 selbständigen Fürstentümern und 4 unabhängigen Städten unter der Leitung von Österreich.
  • 1834 preußische Initiative: Gründung des Deutschen Zollvereins durch mehrere Staaten des Deutschen Bundes. Innerhalb des Wirkgebietes fallen die Zollschranken.
  • Am 23. August 1866 löste sich der Deutsche Bund in Folge des Krieges zwischen Preußen und Österreich auf.

Industrialisierung

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wird Deutschland von einem überwiegend landwirtschaftlich geprägten Volk, bei teilweise starken gesellschaftlichen Verwerfungen (Weberaufstand 1844 in Schlesien), bedingt auch durch die Landflucht, zu einer Industriegesellschaft umgegildet.

Verwaltungsstrukturen

Durch die nach Norden wandernde industrielle Revolution im Ruhrgebiet, findet eine der Industrialisierung folgende Bevölkerungsexplosion statt, welche in dieser Zeit permanente Umstrukturierungen der Verwaltungseinrichtungen erforderlich machte.

Maß-, Münz- und Rechensysteme

In dieser Zeit werden in den Grenzen dieses lockeren Staatenbundes zur Erleichterung von Handel und Verkehr unter anderem die bis dahin zum Teil sehr unterschiedlichen Maß-, Münz- und Rechensysteme vereinheitlicht. So zum Beispiel die Maßsysteme 1840 endgültig in der Provinz Westfalen:

Prägung der Vereinsmünze

1838 beschließen die Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins die Prägung der „Vereinsmünze“ als gemeinsame Münze für Nord- und Süddeutschland. Dadurch wird die endgültige Relation zwischen dem norddeutschen Taler und dem süddeutschen Gulden festgelegt

Münzsystem

  • Taler, Groschen, Gulden und Kreuzer sind Silbermünzen, Heller und Pfennige Kupfermünzen ohne Metallwert (Scheidemünzen).
  • Seit 1857 sind zwei Vereinsmünzen allgemein anerkannte Zahlungsmittel in allen Staaten des Zollvereins.

Norddeutsche Staaten

  • Der neuen Vereinsmünze liegt der unter Friedrich dem Großen festgesetzte „Graumannsche Münzfuß" zugrunde.
  • Aus der Kölnischen Mark (oder auch „Feinen Mark"), dem Basisgewicht von 234 g Feinsilber, werden in den norddeutschen Staaten sieben Doppeltaler geprägt.

Die Taler unterteilen sich in Groschen und Pfennige.

  • 1 Taler = 30 Groschen
    • 1 Groschen =12 Pfennige
  • In Preußen gibt es Münzen mit den Werten:
    • Doppeltaler Taler , 1/6 Taler , 2 ½ Groschen, 1 Groschen, ½ Groschen , 4 Pfennige , 3 Pfennige, 2 Pfennige , 1 Pfennig

Süddeutsche Staaten

  • Aus der Kölnischen Mark (oder auch „Feinen Mark"), dem Basisgewicht von 234 g Feinsilber, werden in den süddeutschen Staaten sieben 3/4 Guldenstücke geprägt.
  • Auf den großen Münzen (Doppeltaler und 3 ½ Guldenstück) ist der Wert sowohl in Talern als auch in Gulden eingestanzt.

Die Gulden unterteilen sich in Kreuzer und Heller.

  • 1 Gulden = 60 Kreuzer
    • 1 Kreuzer = 12 Heller
  • In den süddeutschen Staaten gibt es Münzen mit den Werten:
    • 3 ½ Gulden, 2 Gulden, 1 Gulden, ½ Gulden, 24 Kreuzer, 20 Kreuzer, 12 Kreuzer,10 Kreuzer, 6 Kreuzer, 3 Kreuzer, 1 Kreuzer, ½ Kreuzer, ¼ Kreuzer

14 Taler oder 24 1/2 Guldenfuß oder Vereinsfuß

1837 wurde in München und 1838 zweischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handelsvereins ein neuer Münzfuß festgelegt. Demnach ergab

  • 1 Mark (234 g) Feinsilber = 7 Doppeltaler oder sieben 3 1/2 Guldenstücke oder
  • 1 Mark (234 g) Feinsilber = 14 Taler = 24 1/2 Gulden

In den Ländern der Groschenwährung:

  • 1 Taler = 30 Silber- oder Neugroschen

In den Ländern der Kreuzerwährung:

  • 1 Gulden = 60 Kreuzer

30 Taler oder 52 1/2 Guldenfuß 1857

Der Wiener Münzvertrag zwischen den Zollvereinsstaaten, Österreich und Lichtenstein zeigte 1857 folgendes Ergebnis:

  • 1 Pfund (500 g) Feinsilber = 15 Doppeltaler oder 3 1/2 Guldenstücke
  • 1 Pfund (500 g) Feinsilber = 30 Taler oder 52 1/2 Gulden.

Kölnische Mark durch Zollpfund ersetzt

  • 1857 kommt es zwischen den Zollvereinsstaaten und Österreich zu einem Münzvetrag.
    • Das alte Gewicht der Kölnischen oder Feinen Mark von 233,85 Gramm, seit 1838 die deutsche "Münzmark", die Hälfte des preußischen Handelspfundes = 233,855 g, wird durch das Zollpfund von 500 Gramm, als Basisgewicht für die Münzprägung ersetzt, eine neue Ära beginnt.
      • Eine Mark war seit dem Mittelalter eine Gewichtseinheit und damit Basis und Bezugspunkt für die Berechnung vieler Münzen. Mit der Reichsmünzordnung von 1524 war die Kölner Mark mit rund 234 Gramm das Grundgewicht für das Deutsche Reich geworden.

Löhne und Preise

  • Industriealisierung und Landflucht hatten im 19. Jahrhundert eine in Not und Elend lebende Arbeiterschaft hervorgebracht.

Punktuelle Einkommensbeispiele

  • Um 1850 Wochenlohn eines Baumwoll- und Leinenwebers: 2 Taler, 3 Silbergroschen
  • Um 1850 Tageslohn einer Strickerin oder Weißnäherin in Berlin: 4 Silbergroschen
  • Jahreseinkommen von Fabrikanten in Großstädten (Breßlau, Berlin, Aachen..): 20.000 bis 40.000 Taler

Beispiele von Lebenshaltungskosten

  • Um 1850 Wochenkosten eines 5 Personenhaushaltes: 3 ½ Taler
  • Um 1850 mittlere Miete: 20 Groschen, 20 Pfennig
  • Um 1850 3 ½ Pfund Fleisch: 12 Groschen, 3 Pfennig
  • Um 1850 3 Schwarzbrote: 10 Groschen, 6 Pfennig
  • Um 1850 6 Becher Kartoffeln: 11 Groschen
  • Um 1850 1 ½ Pfund Butter: 9 Groschen
  • Um 1850 3/4 Pfund Kaffee: 5 Groschen
  • Um 1850 Drei Pfund Mehl: 3 Groschen 6 Pfennig
  • Um 1850 Heizkosten: 5 Groschen
  • Um 1850 2 Portionen Gemüse: 3 Groschen
  • Um 1850 Fett: 3 Groschen
  • Um 1850 Reis: 1 Groschen, 6 Pfennig
  • Um 1850 Milch: 2 Groschen, 6 Pfennig
  • Um 1850 Bier: 1 Groschen, 6 Pfennig
  • Um 1850 Seife: 2 Groschen
  • Um 1850 Schulgeld: 4 Groschen

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit betrug in der Woche von Montags bis einschließlich Sanstags im Sommer 11 Stunden und im Winter 8 Stunden.

Webseiten

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

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