Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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(linkfix)
K (hat „Schirmverwandter“ nach „Schutzverwandter“ verschoben: Neuere Form. "Schirmverwandter" war um 1800 bereits "veraltet".)
(kein Unterschied)

Version vom 1. November 2014, 11:48 Uhr

Berufsbezeichnung


auch: Schutzverwandter, Schutzbürger


Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Schirmverwandte waren Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.