Pfänner: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Berufsbezeichnung'''
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;Bedeutung: Eigentümer oder Pächter eines Teils einer Saline (Pfannen, Koten). Die Bezeichnung stammt von den Pfannen, mit denen in Meersalinen das Salz geschöpft wurde. An die Pfännerschaft, die Genossenschaft aller Pfänner einer Saline wurde im Mittelalter das Salzregal (mittelalterliches Monopol auf den Salzhandel, Regal = königliches Recht) verliehen.
;Bedeutung
: Eigentümer oder Pächter eines Teils einer Saline (Pfannen, Koten). Die Bezeichnung stammt von den Pfannen, mit denen in Meersalinen das Salz geschöpft wurde. An die Pfännerschaft, die Genossenschaft aller Pfänner einer Saline wurde im Mittelalter das Salzregal (mittelalterliches Monopol auf den Salzhandel, Regal = königliches Recht) verliehen.  
 
: Im ''Krünitz'': "...in den Salzwerken, eine Person, welche Salzgüter, entweder an Kothen, oder an einer gewissen Quantität Sohle, oder auch an beyden zugleich besitzt. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird nur derjenige ein Pfänner genannt, welcher ein Koth, folglich auch die dazu gehörige Pfanne besitzet, und die Sohle anderer durch Meister darin versieden läßt; zum Unterschiede von dem Gutsherren, welcher keinen Koth, aber einen Antheil an der Sohle besitzt, oder, wie man es nennt, auf ihre Ausläufte sitzen. An andern Orten werden die Pfänner Salzjunker, in Lüneburg Sülfmeister, Selbstmeister, genannt. Sind es Personen von Stande, so pflegt man sie auch wohl Pfannherren zu nennen."


; weitere Formen: Pfanner, Salzpfänner, Pfannenherr
; weitere Formen: Pfanner, Salzpfänner, Pfannenherr
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* {{Wikipedia-Link|Regalien}}
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* [http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=112729 Online-Artikel ''Pfänner''] in ''Meyers Konversationslexikon'', Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892 bei retrobibliothek
* [http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=112729 Online-Artikel ''Pfänner''] in ''Meyers Konversationslexikon'', Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892 bei retrobibliothek
* Artikel ''Pfänner'' in [http://www.kruenitz1.uni-trier.de/project/done.htm ''Oekonomische Encyklopädie''] von J. G. Krünitz




[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 21. Februar 2009, 11:58 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung
Eigentümer oder Pächter eines Teils einer Saline (Pfannen, Koten). Die Bezeichnung stammt von den Pfannen, mit denen in Meersalinen das Salz geschöpft wurde. An die Pfännerschaft, die Genossenschaft aller Pfänner einer Saline wurde im Mittelalter das Salzregal (mittelalterliches Monopol auf den Salzhandel, Regal = königliches Recht) verliehen.
Im Krünitz: "...in den Salzwerken, eine Person, welche Salzgüter, entweder an Kothen, oder an einer gewissen Quantität Sohle, oder auch an beyden zugleich besitzt. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird nur derjenige ein Pfänner genannt, welcher ein Koth, folglich auch die dazu gehörige Pfanne besitzet, und die Sohle anderer durch Meister darin versieden läßt; zum Unterschiede von dem Gutsherren, welcher keinen Koth, aber einen Antheil an der Sohle besitzt, oder, wie man es nennt, auf ihre Ausläufte sitzen. An andern Orten werden die Pfänner Salzjunker, in Lüneburg Sülfmeister, Selbstmeister, genannt. Sind es Personen von Stande, so pflegt man sie auch wohl Pfannherren zu nennen."
weitere Formen
Pfanner, Salzpfänner, Pfannenherr

Quelle(n)