Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1761-1833/018: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch aus PDF angelegt)
 
(automatisch aus PDF angelegt)
 
Zeile 2: Zeile 2:
OCR-Text=Spezielle Erfurter Begriffe
OCR-Text=Spezielle Erfurter Begriffe


Vierherr
Obermarktherr Oberschatzungsbeamter


bis 1664 durfte jedes der vier Stadtviertel (Andreae, Marien, Johannis und Viti) einen hochrangigen Vertreter in den Rat wählen. Einer von ihnen war der Ober(st)vierherr (Anrede: Herr Obriste) und stand gleichberechtigt neben dem Ober(st)ratsmeister an der Spitze des Stadtstaates. Seit 1665 gab es keine Vierherren mehr. Ratsherrenfunktion, seit 1665 der Waid, aus dem blauer Farbstoff gewonnen wurde, wurde um Erfurt, Gotha und Langensalza angebaut. Die Waidkäufer waren Groß- und Fernhändler, die ihn aufkauften, verarbeiteten und vertrieben. Der Waidhandel brachte im 15. bis 17. Jahrhundert große Gewinne in die Stadt. Hospital siehe Bürgermeister
eine Ratsherrenfunktion, seit 1665 eine Ratsherrenfunktion, seit 1665


Vormundschaftsbeamter Waidkäufer
Ober(st)ratsmeister Oberster der Ratsmeister (»Herr Obriste«), ursprünglich Staatsoberhaupt, seit 1665 nur noch Stadtoberhaupt (»Herr Rat«), jeweils für ein Jahr Obervierherr Patron siehe Vierherr der Patron einer Kirche und Pfarrei (im Erfurtischen war es meist der Rat der Stadt) hatte bei Besetzung der Pfarrstelle das Präsentationsrecht: er durfte die drei Kandidaten vorschlagen, die dann ihre Gastpredigten hielten und sich der Gemeinde zur Wahl stellten. Der tatsächliche Einfluss des Patrons ging sehr viel weiter, so etwa in Alach, wo das Erfurter Peterskloster das Patronatsrecht besaß, oder in Kühnhausen, unter dem Patronat des Erfurter Nonnenklosters zum Neuen Werk; in Isseroda war der adlige Gutsbesitzer Patron, so auch in manchen anderen Dörfern. Im 19. Jahrhundert hat sich da vieles geändert. alte Bezeichnung für den Rat der Stadt; siehe dazu unter Bürgermeister; die eigentlichen Polizisten hießen in älteren Zeiten Achtknechte oder Büttel, dann Constabler Amtszeit jeweils für ein Jahr, Wiederwahl (seit 1665) nach drei Jahren vorgesehen. Über die ältere Ratsverfassung von 1510 mit den verschiedenen Funktionen der Ratsherren, auch über die Ratsverfassung von 1665 s. Bauer, Die Erfurter Ratsherren S. 16-19 Senior Ministerii, d.h. des Evangelischen Ministeriums, der geistliche Leiter der evangelischen Kirche in Stadt und Land (siehe Ministerium, Assessoren). Senior einer Universitäts-Fakultät war der Dienstälteste der Professoren Offizier der Bürgerwehr, ebenso Stadtkapitän, Stadtmajor, Stadthauptmann, Stadtfähnrich (sigillifer) kurmainzischer Beamter, Gerichtspräsident eine Ratsherrenfunktion, meist Jurist Ungelder(er), Ratsherrenfunktion (Steuern) Ratsherrenfunktion (seit 1665) zur Steuerveranlagung angeben. Die Verrechtsbücher (Geschossakten) befinden sich im Stadtarchiv


Xenodochium Zweiermann
Polizei


19
Ratsherr, Ratsverwandter
 
Senior
 
Stadtleutnant Stadtschultheiß Stadtvo(i)gt Ungelderherr Unterschatzungsbeamter verrechten
 
18




}}
}}

Aktuelle Version vom 20. Februar 2009, 08:51 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1761-1833
<<<Vorherige Seite
[017]
Nächste Seite>>>
[019]
Datei:Stoye Band 38.djvu

Spezielle Erfurter Begriffe

Obermarktherr Oberschatzungsbeamter

eine Ratsherrenfunktion, seit 1665 eine Ratsherrenfunktion, seit 1665

Ober(st)ratsmeister Oberster der Ratsmeister (»Herr Obriste«), ursprünglich Staatsoberhaupt, seit 1665 nur noch Stadtoberhaupt (»Herr Rat«), jeweils für ein Jahr Obervierherr Patron siehe Vierherr der Patron einer Kirche und Pfarrei (im Erfurtischen war es meist der Rat der Stadt) hatte bei Besetzung der Pfarrstelle das Präsentationsrecht: er durfte die drei Kandidaten vorschlagen, die dann ihre Gastpredigten hielten und sich der Gemeinde zur Wahl stellten. Der tatsächliche Einfluss des Patrons ging sehr viel weiter, so etwa in Alach, wo das Erfurter Peterskloster das Patronatsrecht besaß, oder in Kühnhausen, unter dem Patronat des Erfurter Nonnenklosters zum Neuen Werk; in Isseroda war der adlige Gutsbesitzer Patron, so auch in manchen anderen Dörfern. Im 19. Jahrhundert hat sich da vieles geändert. alte Bezeichnung für den Rat der Stadt; siehe dazu unter Bürgermeister; die eigentlichen Polizisten hießen in älteren Zeiten Achtknechte oder Büttel, dann Constabler Amtszeit jeweils für ein Jahr, Wiederwahl (seit 1665) nach drei Jahren vorgesehen. Über die ältere Ratsverfassung von 1510 mit den verschiedenen Funktionen der Ratsherren, auch über die Ratsverfassung von 1665 s. Bauer, Die Erfurter Ratsherren S. 16-19 Senior Ministerii, d.h. des Evangelischen Ministeriums, der geistliche Leiter der evangelischen Kirche in Stadt und Land (siehe Ministerium, Assessoren). Senior einer Universitäts-Fakultät war der Dienstälteste der Professoren Offizier der Bürgerwehr, ebenso Stadtkapitän, Stadtmajor, Stadthauptmann, Stadtfähnrich (sigillifer) kurmainzischer Beamter, Gerichtspräsident eine Ratsherrenfunktion, meist Jurist Ungelder(er), Ratsherrenfunktion (Steuern) Ratsherrenfunktion (seit 1665) zur Steuerveranlagung angeben. Die Verrechtsbücher (Geschossakten) befinden sich im Stadtarchiv

Polizei

Ratsherr, Ratsverwandter

Senior

Stadtleutnant Stadtschultheiß Stadtvo(i)gt Ungelderherr Unterschatzungsbeamter verrechten

18

<<<Vorherige Seite
[017]
Nächste Seite>>>
[019]
PDF zum Buch