Herforder Chronik (1910)/582: Unterschied zwischen den Versionen
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eine große Verheißung 1. Tim. 8, wie schon gesagt ist. Zu dieser Kiste sollen sein zwei oder drei Schlüssel, die sollen die Kistenherrn unter sich haben, und zusammen dabeigehen, ausnehmen und einlegen, wie das nötig ist, und sollen die Register, worin die Armen verzeichnet sind, denen sie die Almosen geben, einschließen. | |||
In diese Kiste der Armen ist verordnet, daß ein jeder Priester, der in unserer Stadt Lehen oder Pfründe hat, soll geben 1 Gulden, so er hier nicht wohnt. Auch was man übrig behalten kann vom Lichtgelde, dazu alle Spenden bei den Klöstern und anderen Anstalten, und willige Gaben und Testamente, doch frei zu lassen, so jemand zu unserer Stadt Notdurft etwas geben will. Und die Prediger sollen fleißig sein, das Volk zum rechten Gottesdienst zu ermahnen. Es ist auch früher eine schändliche Schätzung gewesen in dieser Stadt, daß man für die Toten Leichenfeiern gehalten hat, nicht alleine in den Kirchspiel-Kirchen, sondern auch in den beiden Klöstern, die dann beiden Pfründe und Lichte eingetragen haben und Opfer am Altar; was doch den Gestorbenen nicht geholfen hat. Davon sind wir nun errettet durch die Wahrheit Gottes, darum will's sich nun gebühren, nun wir diese böse Lügen wissen und hinstellen - (daß wir) auch der Wahrheit folgen. Deshalb sehen wir für gut an, daß die Verwandten eines Verstorbenen, sobald der Leichnam begraben ist, in die Kirche gehen, und sofort den Armen, ja Christo selbst, ihre Gabe in die Kiste geben, und Gott den Herrn bitten um ein selig Sterben. | |||
Desgleichen auch, wenn Bräutigam und Braut des Montags zur Kirche gehen, ist es eine Weise (ist es Sitte) gewesen, vor der Suppe (Morgenmahlzeit) eine Brautmesse zu singen mit großer Lästerung Gottes und Leichtfertigkeit der Leute. Da das durch Gottes Gnaden vorbei ist und an Stelle der Messe das Wort Gottes gepredigt und der Braut und dem Bräutigam der Segen gegeben, so ist verordnet von unserer Gemeinde, daß die Braut und der Bräutigam mit ihrer Verwandtschaft an Stelle des Opfers auf den Altar nun fortan in die Armenkiste solch ein Opfer geben, auf daß Gott das Gebet gedeihen lasse nach seiner Verheißung Matth. 6. Es sind noch sehr viele Güter, derer wir nicht können mächtig sein in unserer Stadt, die in die Armenkiste gehören. Alles was in Vorzeiten unter dem Namen der Heiligen dem Teufel geopfert ist, solches und dergleichen gehöret in die Armenkiste; daß man nun davon übe den rechten Gottesdienst, was zuvor nicht geschehen ist. Gott wird Gnade geben, daß wir solches und seinen Segen erhalten. | |||
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'''Schatzkiste.''' | |||
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Neben dieser Kiste ist auch verordnet eine Schatzkiste, und es ist bewilligt um etlicher Ursache willen, daß diese Schatzkiste stehen soll auf dem Altstädter Rathause. Und darum ist sie eine Schatzkiste genannt, weil man darein legt und sammelt einen Schatz der gemeinen Güter, die bestimmt sind das Wort Gottes zu erhalten, und zwar „dem Hause der armen Leute“, „dem Haus zum heiligen Geist“, „zu den Königen (Siechenhaus)“ und der Kirchen Gebäude. | |||
Zu dieser Kiste sollen sein fünf Schlüssel, zwei sollen haben die zwei beigeordneten Bürgermeister, die anderen zwei die beiden Verwalter der Ämter und Gemeinde, den fünften die Kistenherren. | |||
In diese Kiste sollen gelegt werden alle Siegel und Briefe (Urkunden) und Güter des „Heiligen Geistes“, „der Könige“ und der anderen Armenhäuser. Desgleichen Urkunden und Güter aller Kirchengebaude, deren man mächtig werden kann. Desgleichen aller Güter der Bruderschaften, sie seien genannt, |
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eine große Verheißung 1. Tim. 8, wie schon gesagt ist. Zu dieser Kiste sollen sein zwei oder drei Schlüssel, die sollen die Kistenherrn unter sich haben, und zusammen dabeigehen, ausnehmen und einlegen, wie das nötig ist, und sollen die Register, worin die Armen verzeichnet sind, denen sie die Almosen geben, einschließen.
In diese Kiste der Armen ist verordnet, daß ein jeder Priester, der in unserer Stadt Lehen oder Pfründe hat, soll geben 1 Gulden, so er hier nicht wohnt. Auch was man übrig behalten kann vom Lichtgelde, dazu alle Spenden bei den Klöstern und anderen Anstalten, und willige Gaben und Testamente, doch frei zu lassen, so jemand zu unserer Stadt Notdurft etwas geben will. Und die Prediger sollen fleißig sein, das Volk zum rechten Gottesdienst zu ermahnen. Es ist auch früher eine schändliche Schätzung gewesen in dieser Stadt, daß man für die Toten Leichenfeiern gehalten hat, nicht alleine in den Kirchspiel-Kirchen, sondern auch in den beiden Klöstern, die dann beiden Pfründe und Lichte eingetragen haben und Opfer am Altar; was doch den Gestorbenen nicht geholfen hat. Davon sind wir nun errettet durch die Wahrheit Gottes, darum will's sich nun gebühren, nun wir diese böse Lügen wissen und hinstellen - (daß wir) auch der Wahrheit folgen. Deshalb sehen wir für gut an, daß die Verwandten eines Verstorbenen, sobald der Leichnam begraben ist, in die Kirche gehen, und sofort den Armen, ja Christo selbst, ihre Gabe in die Kiste geben, und Gott den Herrn bitten um ein selig Sterben.
Desgleichen auch, wenn Bräutigam und Braut des Montags zur Kirche gehen, ist es eine Weise (ist es Sitte) gewesen, vor der Suppe (Morgenmahlzeit) eine Brautmesse zu singen mit großer Lästerung Gottes und Leichtfertigkeit der Leute. Da das durch Gottes Gnaden vorbei ist und an Stelle der Messe das Wort Gottes gepredigt und der Braut und dem Bräutigam der Segen gegeben, so ist verordnet von unserer Gemeinde, daß die Braut und der Bräutigam mit ihrer Verwandtschaft an Stelle des Opfers auf den Altar nun fortan in die Armenkiste solch ein Opfer geben, auf daß Gott das Gebet gedeihen lasse nach seiner Verheißung Matth. 6. Es sind noch sehr viele Güter, derer wir nicht können mächtig sein in unserer Stadt, die in die Armenkiste gehören. Alles was in Vorzeiten unter dem Namen der Heiligen dem Teufel geopfert ist, solches und dergleichen gehöret in die Armenkiste; daß man nun davon übe den rechten Gottesdienst, was zuvor nicht geschehen ist. Gott wird Gnade geben, daß wir solches und seinen Segen erhalten.
Schatzkiste.
Neben dieser Kiste ist auch verordnet eine Schatzkiste, und es ist bewilligt um etlicher Ursache willen, daß diese Schatzkiste stehen soll auf dem Altstädter Rathause. Und darum ist sie eine Schatzkiste genannt, weil man darein legt und sammelt einen Schatz der gemeinen Güter, die bestimmt sind das Wort Gottes zu erhalten, und zwar „dem Hause der armen Leute“, „dem Haus zum heiligen Geist“, „zu den Königen (Siechenhaus)“ und der Kirchen Gebäude.
Zu dieser Kiste sollen sein fünf Schlüssel, zwei sollen haben die zwei beigeordneten Bürgermeister, die anderen zwei die beiden Verwalter der Ämter und Gemeinde, den fünften die Kistenherren.
In diese Kiste sollen gelegt werden alle Siegel und Briefe (Urkunden) und Güter des „Heiligen Geistes“, „der Könige“ und der anderen Armenhäuser. Desgleichen Urkunden und Güter aller Kirchengebaude, deren man mächtig werden kann. Desgleichen aller Güter der Bruderschaften, sie seien genannt,