Freimann: Unterschied zwischen den Versionen
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* In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: '''Besitzer eines [[Freidingshof]]es''' | |||
* In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: '''[[Schinder]]''', also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver [[Abdecker|abdeckt]] (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden) | |||
* '''Freiersmann''' - also Brautsucher | |||
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* [[Krünitz Oekonomische Encyklopädie]] | |||
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Version vom 22. Februar 2007, 16:22 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung:
- ein freier Mann
- Regional: Besitzer eines freien Bauerngutes, das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. Freigut, Freimannslehen, Freimannshufe)
- In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: Besitzer eines Freidingshofes
- In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: Schinder, also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver abdeckt (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
- Freiersmann - also Brautsucher
Quellen: