Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/273: Unterschied zwischen den Versionen
K (Bot: Automatisierte Textersetzung (-{{Preussische +<noinclude>{{Preussische & -|unkorrigiert}} +|unkorrigiert}}</noinclude>)) |
K (typo) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Anlage 1. | Anlage 1. | ||
<center>'''Grenzberichtigung zwischen den Landkreisen Agger-Wiehl-Kreis, Siegkreis und Bergischer Kreis.'''<center> | <center>'''Grenzberichtigung zwischen den Landkreisen Agger-Wiehl-Kreis, Siegkreis und Bergischer Kreis.'''</center> | ||
Die neue Kreisgrenze beginnt nördlich Drabenderhöhe an der bisherigen Kreisgrenze, (Zeitstraße) östlich der Parzelle Flur 10 Nr. 33 der Gemarkung Ober-Engelskirchen, durchschneidet hier die Zeitstraße und verläuft nördlich der Parzelle 33 und nordwestlich der Wegeparzelle 98 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 42, dann an der nördlichen Grenze dieser Parzelle vorbei bis zum Wege Parzelle 102, biegt hier an der östlichen Seite des Weges entlang in südlicher Richtung ab, durchschneidet den Weg in der Flucht der nördlichen Grenze der Parzelle 68, läuft an der nördlichen Grenze der Parzelle 68 vorbei bis zum Wege von Verr nach Drabenderhöhe und durchschneidet den Weg in westlicher Richtung auf die nordöstliche Grenze der Parzelle Gemarkung Miebach Flur 3 Nr. 725/189. Hier biegt die neue Grenze in nordwestlicher Richtung ab, schwenkt dann nach Süden und läuft an der westlichen Grenze der Parzellen 725/189, 190, 193 und 194/1 vorbei bis zu einem Feldwege, biegt auf der nördlichen Grenze des Weges in westlicher Richtung ab bis gegenüber dem nordwestlichen Grenzpunkte der Parzelle Flur 2 Nr. 132, durchschneidet den Weg in südwestlicher Richtung und läuft an der nordwestlichen Grenze der Parzellen 132, 131 und 144 entlang bis zum nördlichen Grenzpunkte der Parzelle 144 an einem anderen Feldwege, läuft hier an der nordwestlichen Seite des Weges in westlicher Richtung weiter bis gegenüber der westlichen Grenze der Parzelle 144, biegt hier in südöstlicher Richtung ab an der westlichen Grenze der Parzellen 144, 145, 147 und 148 entlang, wobei 2 Feldwege durchschnitten werden, schwenkt dann in südwestlicher Richtung ab und läuft an der westlichen Grenze der Parzellen 149, 150, 339 vobei bis zur Parzelle 575/243, geht der nördlichen, westlichen und südlichen Grenze der letzteren Parzelle nach bis zur Parzelle 589/229, an der westlichen und nordwestlichen Grenze der Parzellen 589/229 und 588/225 vorbei bis zur Zeitsraße, dir in südöstlicher Richtung rechtwinklig durchschnitten wird. Von hier aus verläuft die neue Grenze in östlicher Richtung der Zeitstraße entlang bis zur Parzelle 486/214, in südlicher Richtung an der westlichen Grenze der Parzellen 486/214, 485/213 und 216 vorbei bis zur südlichen Grenze der Parzelle 216, geht hier an der südlichen Grenze der Parzellen 216 und 215 weiter bis zu einem Feldwege, setzt sich dann in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Seite dieses Feldwegs bis zu dessen Ende fort und läuft an der südlichen Grenze der Parzellen 219 und 218 entlang zur Flurgrenze der Fluren 2 und 3. Hier macht sie an der Südgrenze der Parzellen 67,68,69 und 82 vorbei bis zur südwestlichen Grenze der Parzelle 84, wo sie nach Süden an der südwestlichen Grenze der Parzellen 84 und 83 abschwenkt und sich dann in nordöstlicher Richtung an der südöstlichen Grenze der Parzellen 83, 479, 480, 481 und 482 entlang fortsetzt bis zur nordöstlichen Grenze der Parzelle 53. Sodann biegt sie in südöstlicher Richtung ab an der nordöstlicher Grenze der Parzellen 53,52,51,47,46 und 45 vorbei bis zum Wege von Drabenderhöhe nach Wohlfarth, wobei sie einemn Feldweg durchschneidet und verläuft weiter in südlicher Richtung an der nordwestlichen Grenze des Weges Drabenderhöhe-Wohlfahrt vorbei bis zur südwestlichen Grenze der gegenüberliegenden Parzelle 642, biegt hier in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Grenze der Parzelle 642 entlang ab bis zur Parzelle 639/2, schwenkt dann an der nordwestlichen Grenze dieser Parzelle nach Südwesten ab und setzt sich in südlicher Richtung an der westlichen Grenze der Parzellen 639/2, 639/1, 638, 637 bis 631/1 fort, biegt an der südlichen Grenze der Parzelle 631/1 nach Osten ab bis zu einem Feldwege, läuft in südlicher Richtung an der westlichen Grenze desselben vorbei bis zum südöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 624 und schwenkt hier in östlicher Richtung an der südlichen Grenze der Parzelle 848 615 entlang in die bisherige Kreisgrenze ein. | Die neue Kreisgrenze beginnt nördlich Drabenderhöhe an der bisherigen Kreisgrenze, (Zeitstraße) östlich der Parzelle Flur 10 Nr. 33 der Gemarkung Ober-Engelskirchen, durchschneidet hier die Zeitstraße und verläuft nördlich der Parzelle 33 und nordwestlich der Wegeparzelle 98 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 42, dann an der nördlichen Grenze dieser Parzelle vorbei bis zum Wege Parzelle 102, biegt hier an der östlichen Seite des Weges entlang in südlicher Richtung ab, durchschneidet den Weg in der Flucht der nördlichen Grenze der Parzelle 68, läuft an der nördlichen Grenze der Parzelle 68 vorbei bis zum Wege von Verr nach Drabenderhöhe und durchschneidet den Weg in westlicher Richtung auf die nordöstliche Grenze der Parzelle Gemarkung Miebach Flur 3 Nr. 725/189. Hier biegt die neue Grenze in nordwestlicher Richtung ab, schwenkt dann nach Süden und läuft an der westlichen Grenze der Parzellen 725/189, 190, 193 und 194/1 vorbei bis zu einem Feldwege, biegt auf der nördlichen Grenze des Weges in westlicher Richtung ab bis gegenüber dem nordwestlichen Grenzpunkte der Parzelle Flur 2 Nr. 132, durchschneidet den Weg in südwestlicher Richtung und läuft an der nordwestlichen Grenze der Parzellen 132, 131 und 144 entlang bis zum nördlichen Grenzpunkte der Parzelle 144 an einem anderen Feldwege, läuft hier an der nordwestlichen Seite des Weges in westlicher Richtung weiter bis gegenüber der westlichen Grenze der Parzelle 144, biegt hier in südöstlicher Richtung ab an der westlichen Grenze der Parzellen 144, 145, 147 und 148 entlang, wobei 2 Feldwege durchschnitten werden, schwenkt dann in südwestlicher Richtung ab und läuft an der westlichen Grenze der Parzellen 149, 150, 339 vobei bis zur Parzelle 575/243, geht der nördlichen, westlichen und südlichen Grenze der letzteren Parzelle nach bis zur Parzelle 589/229, an der westlichen und nordwestlichen Grenze der Parzellen 589/229 und 588/225 vorbei bis zur Zeitsraße, dir in südöstlicher Richtung rechtwinklig durchschnitten wird. Von hier aus verläuft die neue Grenze in östlicher Richtung der Zeitstraße entlang bis zur Parzelle 486/214, in südlicher Richtung an der westlichen Grenze der Parzellen 486/214, 485/213 und 216 vorbei bis zur südlichen Grenze der Parzelle 216, geht hier an der südlichen Grenze der Parzellen 216 und 215 weiter bis zu einem Feldwege, setzt sich dann in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Seite dieses Feldwegs bis zu dessen Ende fort und läuft an der südlichen Grenze der Parzellen 219 und 218 entlang zur Flurgrenze der Fluren 2 und 3. Hier macht sie an der Südgrenze der Parzellen 67,68,69 und 82 vorbei bis zur südwestlichen Grenze der Parzelle 84, wo sie nach Süden an der südwestlichen Grenze der Parzellen 84 und 83 abschwenkt und sich dann in nordöstlicher Richtung an der südöstlichen Grenze der Parzellen 83, 479, 480, 481 und 482 entlang fortsetzt bis zur nordöstlichen Grenze der Parzelle 53. Sodann biegt sie in südöstlicher Richtung ab an der nordöstlicher Grenze der Parzellen 53,52,51,47,46 und 45 vorbei bis zum Wege von Drabenderhöhe nach Wohlfarth, wobei sie einemn Feldweg durchschneidet und verläuft weiter in südlicher Richtung an der nordwestlichen Grenze des Weges Drabenderhöhe-Wohlfahrt vorbei bis zur südwestlichen Grenze der gegenüberliegenden Parzelle 642, biegt hier in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Grenze der Parzelle 642 entlang ab bis zur Parzelle 639/2, schwenkt dann an der nordwestlichen Grenze dieser Parzelle nach Südwesten ab und setzt sich in südlicher Richtung an der westlichen Grenze der Parzellen 639/2, 639/1, 638, 637 bis 631/1 fort, biegt an der südlichen Grenze der Parzelle 631/1 nach Osten ab bis zu einem Feldwege, läuft in südlicher Richtung an der westlichen Grenze desselben vorbei bis zum südöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 624 und schwenkt hier in östlicher Richtung an der südlichen Grenze der Parzelle 848 615 entlang in die bisherige Kreisgrenze ein. |
Aktuelle Version vom 4. August 2011, 12:19 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43 | |
GenWiki E-Book | |
<<<Vorherige Seite [272] |
|
Datei:Preussische Gesetzsammlung 1932 43.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Anlage 1.
Die neue Kreisgrenze beginnt nördlich Drabenderhöhe an der bisherigen Kreisgrenze, (Zeitstraße) östlich der Parzelle Flur 10 Nr. 33 der Gemarkung Ober-Engelskirchen, durchschneidet hier die Zeitstraße und verläuft nördlich der Parzelle 33 und nordwestlich der Wegeparzelle 98 bis zum nordöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 42, dann an der nördlichen Grenze dieser Parzelle vorbei bis zum Wege Parzelle 102, biegt hier an der östlichen Seite des Weges entlang in südlicher Richtung ab, durchschneidet den Weg in der Flucht der nördlichen Grenze der Parzelle 68, läuft an der nördlichen Grenze der Parzelle 68 vorbei bis zum Wege von Verr nach Drabenderhöhe und durchschneidet den Weg in westlicher Richtung auf die nordöstliche Grenze der Parzelle Gemarkung Miebach Flur 3 Nr. 725/189. Hier biegt die neue Grenze in nordwestlicher Richtung ab, schwenkt dann nach Süden und läuft an der westlichen Grenze der Parzellen 725/189, 190, 193 und 194/1 vorbei bis zu einem Feldwege, biegt auf der nördlichen Grenze des Weges in westlicher Richtung ab bis gegenüber dem nordwestlichen Grenzpunkte der Parzelle Flur 2 Nr. 132, durchschneidet den Weg in südwestlicher Richtung und läuft an der nordwestlichen Grenze der Parzellen 132, 131 und 144 entlang bis zum nördlichen Grenzpunkte der Parzelle 144 an einem anderen Feldwege, läuft hier an der nordwestlichen Seite des Weges in westlicher Richtung weiter bis gegenüber der westlichen Grenze der Parzelle 144, biegt hier in südöstlicher Richtung ab an der westlichen Grenze der Parzellen 144, 145, 147 und 148 entlang, wobei 2 Feldwege durchschnitten werden, schwenkt dann in südwestlicher Richtung ab und läuft an der westlichen Grenze der Parzellen 149, 150, 339 vobei bis zur Parzelle 575/243, geht der nördlichen, westlichen und südlichen Grenze der letzteren Parzelle nach bis zur Parzelle 589/229, an der westlichen und nordwestlichen Grenze der Parzellen 589/229 und 588/225 vorbei bis zur Zeitsraße, dir in südöstlicher Richtung rechtwinklig durchschnitten wird. Von hier aus verläuft die neue Grenze in östlicher Richtung der Zeitstraße entlang bis zur Parzelle 486/214, in südlicher Richtung an der westlichen Grenze der Parzellen 486/214, 485/213 und 216 vorbei bis zur südlichen Grenze der Parzelle 216, geht hier an der südlichen Grenze der Parzellen 216 und 215 weiter bis zu einem Feldwege, setzt sich dann in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Seite dieses Feldwegs bis zu dessen Ende fort und läuft an der südlichen Grenze der Parzellen 219 und 218 entlang zur Flurgrenze der Fluren 2 und 3. Hier macht sie an der Südgrenze der Parzellen 67,68,69 und 82 vorbei bis zur südwestlichen Grenze der Parzelle 84, wo sie nach Süden an der südwestlichen Grenze der Parzellen 84 und 83 abschwenkt und sich dann in nordöstlicher Richtung an der südöstlichen Grenze der Parzellen 83, 479, 480, 481 und 482 entlang fortsetzt bis zur nordöstlichen Grenze der Parzelle 53. Sodann biegt sie in südöstlicher Richtung ab an der nordöstlicher Grenze der Parzellen 53,52,51,47,46 und 45 vorbei bis zum Wege von Drabenderhöhe nach Wohlfarth, wobei sie einemn Feldweg durchschneidet und verläuft weiter in südlicher Richtung an der nordwestlichen Grenze des Weges Drabenderhöhe-Wohlfahrt vorbei bis zur südwestlichen Grenze der gegenüberliegenden Parzelle 642, biegt hier in südöstlicher Richtung an der südwestlichen Grenze der Parzelle 642 entlang ab bis zur Parzelle 639/2, schwenkt dann an der nordwestlichen Grenze dieser Parzelle nach Südwesten ab und setzt sich in südlicher Richtung an der westlichen Grenze der Parzellen 639/2, 639/1, 638, 637 bis 631/1 fort, biegt an der südlichen Grenze der Parzelle 631/1 nach Osten ab bis zu einem Feldwege, läuft in südlicher Richtung an der westlichen Grenze desselben vorbei bis zum südöstlichen Grenzpunkt der Parzelle 624 und schwenkt hier in östlicher Richtung an der südlichen Grenze der Parzelle 848 615 entlang in die bisherige Kreisgrenze ein.