Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/261: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise „Fallingbostel“ mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen. | ||
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{{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert. | {{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert. | ||
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<center>§ 68.</center> | <center>§ 68.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise „Wesermünde“ mit dem Kreissitz in Wesermünde zusammengeschlossen. | ||
<center>§ 69.</center> | <center>§ 69.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise „Otterndorf“ mit dem Kreissitz in Otterdorf zusammengeschlossen. | ||
<center>§ 70.</center> | <center>§ 70.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise „Stade“ mit dem Kreissitz in Stade zusammengeschlossen. | ||
<center>§ 71.</center> | <center>§ 71.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise „Bremervörde“ mit dem Kreissitz in Bremervörde zusammengeschlossen. | ||
<center>§ 72.</center> | <center>§ 72.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis | {{NE}}Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis „Osterholz“ mit dem Kreissitz in Osterholz-Scharmbeck zusammengeschlossen. | ||
<center>§ 73.</center> | <center>§ 73.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise „Verden“ mit dem Kreissitz in Verden zusammengeschlossen. | ||
<center>§ 74.</center> | <center>§ 74.</center> | ||
{{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll. | {{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll. | ||
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<center>§ 76.</center> | <center>§ 76.</center> | ||
{{NE}}Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise | {{NE}}Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise „Aschendorf“ mit dem Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen. |
Version vom 30. November 2008, 14:38 Uhr
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Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise „Fallingbostel“ mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.
In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert.
In den neuzubildenden Landkreis Harburg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Stade, Regierungsbezirk Stade (§ 70), eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Frankop, Hove, Neuenfelde, Rübke und Moorende.
Die bisherigen Landkreise Harburg, Winsen, Lüneburg, Bleckede, Lüchow, Dannenberg, Gifhorn, Isenhagen, Fallingbostel und Soltau werden aufgelöst.
Regierungsbezirk Stade.
Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise „Wesermünde“ mit dem Kreissitz in Wesermünde zusammengeschlossen.
Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise „Otterndorf“ mit dem Kreissitz in Otterdorf zusammengeschlossen.
Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise „Stade“ mit dem Kreissitz in Stade zusammengeschlossen.
Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise „Bremervörde“ mit dem Kreissitz in Bremervörde zusammengeschlossen.
Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis „Osterholz“ mit dem Kreissitz in Osterholz-Scharmbeck zusammengeschlossen.
Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise „Verden“ mit dem Kreissitz in Verden zusammengeschlossen.
In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll.
Die bisherigen Landkreise Geestemünde, Lehe, Hadeln, Neuhaus a. d. Oste, Stade, Rehdingen, Jork, Bremervörde, Zeven, Osterholz, Blumenthal, Verden und Achim werden aufgelöst.
Regierungsbezirk Osnabrück.
Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise „Aschendorf“ mit dem Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen.