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6. Tauf-, Hochzeits- und Begräbnisbräuche.
Nachbarschaften.
Hierbei spielt die sog. „Nachbarschaft“ eine große Rolle. Die Nachbarschaft umfaßt in der Regel die Bewohner von je 7 Häusern zur Rechten und zur Linken eines Hauses. Diese Nachbarschaft nimmt an den Freuden und Leiden der einzelnen Haushaltungen besonderen Anteil, wie denn auch auf dem Lande die wechselseitige Hülfsleistung viel ausgeprägter ist und sein muß wie in der Stadt, wo die Menschen sich viel fremder gegenüberstehen und die sozialen Unterschiede schärfer ausgeprägt sind. Aber auch in Wegberg vollzieht sich schon eine Abwendung von den alten Sitten und Gebräuchen. Bei Geburtsfällen war es noch bis in die neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts Brauch, daß am Tauftage den Frauen der Nachbarschaft ½ Pfd. Honigkuchen (Pfefferkuchen) ins Haus gebracht wurde. Noch heute begleitet die erste Nachbarin zur Rechten und zur Linken die Wöchnerin auf ihrem ersten Ausgang zur Kirche – gewöhnlich 6 Wochen nach der Geburt – und sie nehmen dann an dem darauffolgenden Kaffee im Hause teil.
Bei den Heiraten beschränkt sich die Teilnahme der Nachbarschaft meistens auf die Schmückung des Hochzeitshauses durch Laub und Blumengewinde, Kränze, Sinnsprüche und dergl., wofür der Nachbarschaft später ein Kaffee gegeben wird.
Das früher allgemein übliche Schießen am Vorabend der Hochzeit und dem Hochzeitstage selbst ist glücklicherweise durch scharfes polizeiliches Einschreiten beseitigt worden.
Bei Sterbefällen ist die Nachbarschaft stärker beteiligt. Von der Rechten und Linken müssen die Nachbarn Nr. 1 und 2 für die Formalitäten (Anmeldung bei Standesamt, Pfarramt, Benachrichtigung der Verwandten und Bekannten, Waschen und Einkleidung der Leiche und dergl.) sorgen, überhaupt den Hinterbliebenen zur Seite stehen. Die Nachbarn Nr. 3, 4 und 5 tragen die Leiche zum Friedhof bezw. zum Leichenwagen, Nr. 5 und 6 besorgen das Totenläuten. Früher hielt die Nachbarschaft im Sterbehause auch eine Totenwache, bei welcher mit Pausen gebetet wurde. In