Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/003: Unterschied zwischen den Versionen
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das sogenannte Ringsheimer Gut, verkauften. Rutger war mit Else von Holtzheim (Tochter des Ritters Heytgen von Holtzheim) verheirathet, mit der er einen Sohn Reymar hatte.Nach seinem Tod schritt Else zur zweiten Ehe mit Johann von Ketge, welcher Namens seines Stiefsohns mit Ringsheim belehnt ward. Beide, Reymar und Johann, gehen mit Tode ab, und des letzteren Bruder, Ritter Arnold von Ketge, wird als Vormünder des jungen Johann von Ketge mit der Burg belehnt. Wohl nicht lange nachher, im J. 1389, verlobte Frau Else ihren Sohn Johann mit Adelheid Tochter des Ritters Engelbrecht von Orsbeck, und übergab letzterem die Burg mit der Verpflichtung, für den Unterhalt ihrer unmündigen Kinder zu sorgen. Auch dieser wurde vom Erzbischof zu Behuf seines Eidams belehnt: wobei er sich verpflichtete, demselben die Burg nicht eher zu übergeben, bis er gebührende Lehenshuldigung geleistet habe. Diese zweifache Belehnung lässt sich kaum erklären; aber sie ist thatsächlich; der nächstfolgende Lehenbrief meldet indess, dass Ritter Arnold die Burg bis zur Grossjährigkeit seines Mündels besessen<ref>Lacomblet Bd. III. p. 828. Krumbstab I. p. 26.</ref>. Dieser schreibt sich fortan Johann von Ketge genannt von Ringsheim, oder kurz Johann von Ringsheim. Derselbe genügte seiner Lehenspflicht im J. 1413, wo dann Erzbischof Friedrich ihn für | das sogenannte Ringsheimer Gut, verkauften. Rutger war mit Else von Holtzheim (Tochter des Ritters Heytgen von Holtzheim) verheirathet, mit der er einen Sohn Reymar hatte. Nach seinem Tod schritt Else zur zweiten Ehe mit Johann von Ketge, welcher Namens seines Stiefsohns mit Ringsheim belehnt ward. Beide, Reymar und Johann, gehen mit Tode ab, und des letzteren Bruder, Ritter Arnold von Ketge, wird als Vormünder des jungen Johann von Ketge mit der Burg belehnt. Wohl nicht lange nachher, im J. 1389, verlobte Frau Else ihren Sohn Johann mit Adelheid Tochter des Ritters Engelbrecht von Orsbeck, und übergab letzterem die Burg mit der Verpflichtung, für den Unterhalt ihrer unmündigen Kinder zu sorgen. Auch dieser wurde vom Erzbischof zu Behuf seines Eidams belehnt: wobei er sich verpflichtete, demselben die Burg nicht eher zu übergeben, bis er gebührende Lehenshuldigung geleistet habe. Diese zweifache Belehnung lässt sich kaum erklären; aber sie ist thatsächlich; der nächstfolgende Lehenbrief meldet indess, dass Ritter Arnold die Burg bis zur Grossjährigkeit seines Mündels besessen<ref>Lacomblet Bd. III. p. 828. Krumbstab I. p. 26.</ref>. Dieser schreibt sich fortan Johann von Ketge genannt von Ringsheim, oder kurz Johann von Ringsheim. Derselbe genügte seiner Lehenspflicht im J. 1413, wo dann Erzbischof Friedrich ihn für den rechten Erben seines halbbürtigen Bruders Reymar erklärte und ihn für sich und seine Erben mit dem Schloss Ringsheim belehnte. Vom Stift St. Mariengraden in Cöln wurde er im J. 1423 zum Vogt zu Flamersheim, Palmersheim, Kircheim und Hockenbur, so wie auch über den Flamersheimer Wald ernannt. Er hinterlässt einen Sohn Johann von Ringsheim, der wahrscheinlich im J. 1444 zum Ritter geschlagen worden. Die erste Kunde von ihm erhalte ich 1450, wo er und seine Gattin Anna von Monreal dem Wilhelm von Kintzweiler Herrn zu Müddersheim, der sich für sie wegen einer Summe von 2300 Rheinischen Gulden bei Johann von Kintzweiler genannt Nagel verbürgt hatte, einen Schadlosbrief ausstellen. Diese und vielleicht noch andere Schulden mögen wohl Ursache gewesen sein, warum beide Ehegatten im J. 1455 mit Bewilligung des Erzbischofs Diederich das Haus Ringsheim mit allem seinem<noinclude> | ||
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Version vom 6. März 2011, 22:07 Uhr
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das sogenannte Ringsheimer Gut, verkauften. Rutger war mit Else von Holtzheim (Tochter des Ritters Heytgen von Holtzheim) verheirathet, mit der er einen Sohn Reymar hatte. Nach seinem Tod schritt Else zur zweiten Ehe mit Johann von Ketge, welcher Namens seines Stiefsohns mit Ringsheim belehnt ward. Beide, Reymar und Johann, gehen mit Tode ab, und des letzteren Bruder, Ritter Arnold von Ketge, wird als Vormünder des jungen Johann von Ketge mit der Burg belehnt. Wohl nicht lange nachher, im J. 1389, verlobte Frau Else ihren Sohn Johann mit Adelheid Tochter des Ritters Engelbrecht von Orsbeck, und übergab letzterem die Burg mit der Verpflichtung, für den Unterhalt ihrer unmündigen Kinder zu sorgen. Auch dieser wurde vom Erzbischof zu Behuf seines Eidams belehnt: wobei er sich verpflichtete, demselben die Burg nicht eher zu übergeben, bis er gebührende Lehenshuldigung geleistet habe. Diese zweifache Belehnung lässt sich kaum erklären; aber sie ist thatsächlich; der nächstfolgende Lehenbrief meldet indess, dass Ritter Arnold die Burg bis zur Grossjährigkeit seines Mündels besessen[1]. Dieser schreibt sich fortan Johann von Ketge genannt von Ringsheim, oder kurz Johann von Ringsheim. Derselbe genügte seiner Lehenspflicht im J. 1413, wo dann Erzbischof Friedrich ihn für den rechten Erben seines halbbürtigen Bruders Reymar erklärte und ihn für sich und seine Erben mit dem Schloss Ringsheim belehnte. Vom Stift St. Mariengraden in Cöln wurde er im J. 1423 zum Vogt zu Flamersheim, Palmersheim, Kircheim und Hockenbur, so wie auch über den Flamersheimer Wald ernannt. Er hinterlässt einen Sohn Johann von Ringsheim, der wahrscheinlich im J. 1444 zum Ritter geschlagen worden. Die erste Kunde von ihm erhalte ich 1450, wo er und seine Gattin Anna von Monreal dem Wilhelm von Kintzweiler Herrn zu Müddersheim, der sich für sie wegen einer Summe von 2300 Rheinischen Gulden bei Johann von Kintzweiler genannt Nagel verbürgt hatte, einen Schadlosbrief ausstellen. Diese und vielleicht noch andere Schulden mögen wohl Ursache gewesen sein, warum beide Ehegatten im J. 1455 mit Bewilligung des Erzbischofs Diederich das Haus Ringsheim mit allem seinem
- ↑ Lacomblet Bd. III. p. 828. Krumbstab I. p. 26.