Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/002: Unterschied zwischen den Versionen

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im voraus die Erklärung abgebe,  dass er dasselbe dem Ritter Reymar einräumen wolle. Dagegen solle dieser sich dem Erzbischofe verpflichten, das Lehen nie vom Erzstifte zu entfernen, und alles thun was sich von Rechte gebührt. – Nachdem der junge Graf Heinrich von Virnenburg sich mit Maria von Jülich vermählt hatte, ging derselbe im J. 1327 mit seinem Schwiegerherrn folgenden Vertrag ein. Heinrich und sein Vater Roprecht von Virnenburg verpflichten sich, dem Grafen Gerart von Jülich und dessen Söhnen Wilhelm und Godfried die Burg Ringsheim aus den Händen des Erzbischofs entweder bei dessen Lebzeiten oder  wenigstens  nach  seinem Tode  zu lösen; und zwar „in urber heren Reymbolz van Rymtzheim und sine eruen“, wogegen Graf Gerart und sein Sohn Wilhelm dem  Grafen Heinrich einige tausend Mark oder den Hof Wehr überliefern sollen<ref>Ueber das Bisherige sehe man [[Lacomblet]] Bd. III. p. 34. 157. 187.</ref>. – Aus  diesen  ziemlich von einander abweichenden  Verträgen ersieht man, dass Ritter Reymar nie wieder zu seinem Schloss gekommen.  Graf Gerart besass dasselbe nicht so eigentümlich und unbestritten, dass er ihn zu seinem Vasallen hätte machen können; und als er es wieder dem Erzstift abgetreten hatte, mochte Erzbischof Heinrich wohl wenig geneigt sein, der freundschaftlichen Verwendung der Grafen von Virnenburg Gehör zu geben und den treulosen Ritter wieder in Gnaden aufzunehmen. – Bald nach dem letzten Vertrage ist Graf Gerart mit Tod abgegangen; sein Sohn Wilhelm hat sich mit dem Erzbischof vollständig ausgesöhnt,  und  also  auch wohl jeglichem Gedanken an das Haus Ringsheim entsagt. Dieser dritte Vertrag erwähnt des Reymbolt von Ringsheim.  Wir müssen denselben für den Sohn des Reymar<ref>Ausser Reymbolt hatte Reymar wohl noch einen zweiten Sohn, den Ritter Emelrich von Ringsheim, der zugleich mit seinem Sohne Reymar im J. 1358 bekennt, dass ihr Haus Flamersheim ein Offenhaus des Herzogs Wilhelm sein solle. Lacombl. Bd. III.p. 486.</ref>halten, und annehmen, dass er, wenn nicht vom Erzbischof Heinrich, doch sicherlich von dessen Nachfolger Walram wieder mit dem Schloss Ringsheim belehnt worden. Er hinterliess etwa zwei Söhne, Rutger und Johann von Ringsheim, die im J. 1365 ihre Besitzungen zu Lindweiler,
im voraus die Erklärung abgebe,  dass er dasselbe dem Ritter Reymar einräumen wolle. Dagegen solle dieser sich dem Erzbischofe verpflichten, das Lehen nie vom Erzstifte zu entfernen, und alles thun was sich von Rechte gebührt. – Nachdem der junge Graf Heinrich von Virnenburg sich mit Maria von Jülich vermählt hatte, ging derselbe im J. 1327 mit seinem Schwiegerherrn folgenden Vertrag ein. Heinrich und sein Vater Roprecht von Virnenburg verpflichten sich, dem Grafen Gerart von Jülich und dessen Söhnen Wilhelm und Godfried die Burg Ringsheim aus den Händen des Erzbischofs entweder bei dessen Lebzeiten oder  wenigstens  nach  seinem Tode  zu lösen; und zwar „in urber heren Reymbolz van Rymtzheim und sine eruen“, wogegen Graf Gerart und sein Sohn Wilhelm dem  Grafen Heinrich einige tausend Mark oder den Hof Wehr überliefern sollen<ref>Ueber das Bisherige sehe man [[Lacomblet]] Bd. III. p. 34. 157. 187.</ref>. – Aus  diesen  ziemlich von einander abweichenden  Verträgen ersieht man, dass Ritter Reymar nie wieder zu seinem Schloss gekommen.  Graf Gerart besass dasselbe nicht so eigentümlich und unbestritten, dass er ihn zu seinem Vasallen hätte machen können; und als er es wieder dem Erzstift abgetreten hatte, mochte Erzbischof Heinrich wohl wenig geneigt sein, der freundschaftlichen Verwendung der Grafen von Virnenburg Gehör zu geben und den treulosen Ritter wieder in Gnaden aufzunehmen. – Bald nach dem letzten Vertrage ist Graf Gerart mit Tod abgegangen; sein Sohn Wilhelm hat sich mit dem Erzbischof vollständig ausgesöhnt,  und  also  auch wohl jeglichem Gedanken an das Haus Ringsheim entsagt. Dieser dritte Vertrag erwähnt des Reymbolt von Ringsheim.  Wir müssen denselben für den Sohn des Reymar<ref>Ausser Reymbolt hatte Reymar wohl noch einen zweiten Sohn, den Ritter Emelrich von Ringsheim, der zugleich mit seinem Sohne Reymar im J. 1358 bekennt, dass ihr Haus Flamersheim ein Offenhaus des Herzogs Wilhelm sein solle. Lacombl. Bd. III.p. 486.</ref> halten, und annehmen, dass er, wenn nicht vom Erzbischof Heinrich, doch sicherlich von dessen Nachfolger Walram wieder mit dem Schloss Ringsheim belehnt worden. Er hinterliess etwa zwei Söhne, Rutger und Johann von Ringsheim, die im J. 1365 ihre Besitzungen zu Lindweiler,
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Version vom 16. November 2008, 09:57 Uhr

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im voraus die Erklärung abgebe, dass er dasselbe dem Ritter Reymar einräumen wolle. Dagegen solle dieser sich dem Erzbischofe verpflichten, das Lehen nie vom Erzstifte zu entfernen, und alles thun was sich von Rechte gebührt. – Nachdem der junge Graf Heinrich von Virnenburg sich mit Maria von Jülich vermählt hatte, ging derselbe im J. 1327 mit seinem Schwiegerherrn folgenden Vertrag ein. Heinrich und sein Vater Roprecht von Virnenburg verpflichten sich, dem Grafen Gerart von Jülich und dessen Söhnen Wilhelm und Godfried die Burg Ringsheim aus den Händen des Erzbischofs entweder bei dessen Lebzeiten oder wenigstens nach seinem Tode zu lösen; und zwar „in urber heren Reymbolz van Rymtzheim und sine eruen“, wogegen Graf Gerart und sein Sohn Wilhelm dem Grafen Heinrich einige tausend Mark oder den Hof Wehr überliefern sollen[1]. – Aus diesen ziemlich von einander abweichenden Verträgen ersieht man, dass Ritter Reymar nie wieder zu seinem Schloss gekommen. Graf Gerart besass dasselbe nicht so eigentümlich und unbestritten, dass er ihn zu seinem Vasallen hätte machen können; und als er es wieder dem Erzstift abgetreten hatte, mochte Erzbischof Heinrich wohl wenig geneigt sein, der freundschaftlichen Verwendung der Grafen von Virnenburg Gehör zu geben und den treulosen Ritter wieder in Gnaden aufzunehmen. – Bald nach dem letzten Vertrage ist Graf Gerart mit Tod abgegangen; sein Sohn Wilhelm hat sich mit dem Erzbischof vollständig ausgesöhnt, und also auch wohl jeglichem Gedanken an das Haus Ringsheim entsagt. Dieser dritte Vertrag erwähnt des Reymbolt von Ringsheim. Wir müssen denselben für den Sohn des Reymar[2] halten, und annehmen, dass er, wenn nicht vom Erzbischof Heinrich, doch sicherlich von dessen Nachfolger Walram wieder mit dem Schloss Ringsheim belehnt worden. Er hinterliess etwa zwei Söhne, Rutger und Johann von Ringsheim, die im J. 1365 ihre Besitzungen zu Lindweiler,


  1. Ueber das Bisherige sehe man Lacomblet Bd. III. p. 34. 157. 187.
  2. Ausser Reymbolt hatte Reymar wohl noch einen zweiten Sohn, den Ritter Emelrich von Ringsheim, der zugleich mit seinem Sohne Reymar im J. 1358 bekennt, dass ihr Haus Flamersheim ein Offenhaus des Herzogs Wilhelm sein solle. Lacombl. Bd. III.p. 486.