Colonus: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als [[Selbsthöriger]], ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff [[Conductor]]. | :Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als [[Selbsthöriger]], ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff [[Conductor]].<ref>??</ref> | ||
;Bedeutung:(fr) ''colon'' = Pflanzer, Ansiedler, [[Anbauer]], Colonist<ref>MOZIN, Abbé: Dictionnaire, J.G. Cotta, Stuttgart und Tübingen: 1850-1851, 1873.</ref> | |||
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Version vom 1. Juni 2010, 10:14 Uhr
Berufsbezeichnung
auch Colon, Coloni oder Kolon.
- Bedeutung
- Bauer, Ansiedler, Aufsitzer eines Kolonates
- Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als Selbsthöriger, ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff Conductor.[1]
- Quelle(n)