Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/104: Unterschied zwischen den Versionen
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solle. In der Folge lautet die Belehnung auf den dritten Theil | solle. In der Folge lautet die Belehnung auf den dritten Theil des Zehenden zu Winterscheidt nebst der Kirchengifft daselbst auf den Zehenden zu Soeven und Churscheidt, sammt einem Zehenden von zwanzig Morgen bei Bonn gelegen. Damit sind noch die jüngsten Burggrafen, nämlich die Herren von Vorst-Lombeck zu Gudenau, belehnt worden. Aus den betreffenden Lehenbriefen ergiebt sich, dass vier nach einander folgende Pröpste dem Geschlechte von Weichs angehörten. Da dieselben in der Stammtafel nicht in gehöriger Weise namhaft gemacht sind, so will ich sie hier näher bezeichnen: | ||
des Zehenden zu Winterscheidt nebst der Kirchengifft daselbst | |||
auf den Zehenden zu Soeven und Churscheidt, sammt einem | :1.Maximilian Heinrich Joseph Frh. von und zu Weichs der Kaiserlichen Stiftskirche in Bonn infulirter Propst, Bischof zu Rodiopol, der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp.Archidiaconus maior, und Dechant. Derselbe ist gegen 1724 gestorben. Auf ihn folgen zwei Brüder, die seine Neffen sind. | ||
Zehenden von zwanzig Morgen bei Bonn gelegen. Damit sind | |||
noch die jüngsten Burggrafen, nämlich die Herren von Vorst- | :2.Johann Bernard Joseph Frh. von und zu Weichs Propst,der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp. Archidiaconus maior, Cantor und Canonicus Capitularis. Gestorben gegen 1733; ihm folgt sein Bruder: | ||
Lombeck zu Gudenau, belehnt worden. Aus den betreffenden | |||
Lehenbriefen ergiebt sich, dass vier nach einander folgende | :3.Johann Friedrich Joseph Frh. von und zu Weichs Propst,der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp. Archidiaconus maior, Custos und Canonicus Capitularis. Gestorben gegen 1757; ihm folgt sein Neffe: | ||
Pröpste dem Geschlechte von Weichs angehörten. Da dieselben | |||
in der Stammtafel nicht in gehöriger Weise namhaft gemacht | :4.Ferdinand Joseph Frh. von und zu Weichs Propst, der Domkirchen in Cöln und Lübeck resp. Archidiaconus maior,und Canonicus. | ||
sind, so will ich sie hier näher bezeichnen: | |||
1. Maximilian Heinrich Joseph | {{NE}}Diese Pröpste schreiben sich alle vier: Herr zu Endenich,Poppeisdorf, Ippendorf und Eicholtz. Sie gehören also der Linie Roesberg an. | ||
Kaiserlichen Stiftskirche in Bonn infulirter Propst, Bischof | |||
zu Rodiopol, der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp. | |||
Archidiaconus maior, und Dechant. Derselbe ist gegen | |||
1724 gestorben. Auf ihn folgen zwei Brüder, die seine | |||
Neffen sind. | |||
2. Johann Bernard Joseph Frh. von und zu Weichs Propst, | |||
der Domkirchen in Cöln und | |||
maior, Cantor und Canonicus Capitularis. Gestorben gegen | |||
1733; ihm folgt sein Bruder: | |||
3. Johann Friedrich Joseph Frh. von und zu Weichs Propst, | |||
der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp. | |||
gegen 1757; ihm folgt sein Neffe: | |||
4. Ferdinand Joseph Frh. von und zu Weichs Propst, der | |||
Domkirchen in Cöln und Lübeck resp. Archidiaconus maior, | |||
und Canonicus. | |||
Diese Pröpste schreiben sich alle vier: Herr zu Endenich, | |||
Poppeisdorf, Ippendorf und Eicholtz. Sie gehören also der | |||
Linie Roesberg an. | |||
Version vom 8. Februar 2009, 09:57 Uhr
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solle. In der Folge lautet die Belehnung auf den dritten Theil des Zehenden zu Winterscheidt nebst der Kirchengifft daselbst auf den Zehenden zu Soeven und Churscheidt, sammt einem Zehenden von zwanzig Morgen bei Bonn gelegen. Damit sind noch die jüngsten Burggrafen, nämlich die Herren von Vorst-Lombeck zu Gudenau, belehnt worden. Aus den betreffenden Lehenbriefen ergiebt sich, dass vier nach einander folgende Pröpste dem Geschlechte von Weichs angehörten. Da dieselben in der Stammtafel nicht in gehöriger Weise namhaft gemacht sind, so will ich sie hier näher bezeichnen:
- 1.Maximilian Heinrich Joseph Frh. von und zu Weichs der Kaiserlichen Stiftskirche in Bonn infulirter Propst, Bischof zu Rodiopol, der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp.Archidiaconus maior, und Dechant. Derselbe ist gegen 1724 gestorben. Auf ihn folgen zwei Brüder, die seine Neffen sind.
- 2.Johann Bernard Joseph Frh. von und zu Weichs Propst,der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp. Archidiaconus maior, Cantor und Canonicus Capitularis. Gestorben gegen 1733; ihm folgt sein Bruder:
- 3.Johann Friedrich Joseph Frh. von und zu Weichs Propst,der Domkirchen in Cöln und Hildesheim resp. Archidiaconus maior, Custos und Canonicus Capitularis. Gestorben gegen 1757; ihm folgt sein Neffe:
- 4.Ferdinand Joseph Frh. von und zu Weichs Propst, der Domkirchen in Cöln und Lübeck resp. Archidiaconus maior,und Canonicus.
Diese Pröpste schreiben sich alle vier: Herr zu Endenich,Poppeisdorf, Ippendorf und Eicholtz. Sie gehören also der Linie Roesberg an.