Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/091: Unterschied zwischen den Versionen

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Erklährung darauff erfolgen solle." Es ist aber erfindlich, dass
Erklährung darauff erfolgen solle." Es ist aber erfindlich, dass die Lehensvorschriften oft in einem ungleich höhern Grade verletzt, und dennoch, je nach Umständen, neue Belehnungen ertheilt worden sind. Wenn daher des Frh. von Harff wiederholtes Gesuch, wie ungleichen nach seinem Tod das seiner Ehegattin keine Erhörung fand, so können wir mit allem Grunde annehmen, dass die geringfügige Verletzung der Lehensvorschrift
die Lehensvorschriften oft in einem ungleich höhern Grade
nur zum Vorwande genommen wurde, um das alte Amt zu beseitigen.
verletzt, und dennoch, je nach Umständen, neue Belehnungen
 
ertheilt worden sind. Wenn daher des Frh. von Harff wieder-
 
holtes Gesuch, wie ungleichen nach seinem Tod das seiner
 
Ehegattin keine Erhörung fand, so können wir mit allem Grunde
==Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid.==
annehmen, dass die geringfügige Verletzung der Lehensvorschrift
 
nur zum Vorwande genommen wurde, um das alte Amt zu
 
beseitigen.
{{NE}}Was zunächst den in Heft I. p. 57 erwähnten Richter So.de Burcheit betrifft, so bedeutet die Abkürzung Sogerus. Sogerus, Sugerus, Segerus, Sigerus sind Variationen für einen und denselben Namen.
Beitrag zur Genealogie der Herren
 
von Burtscheid.   *
{{NE}}Ritter Goedert von dem Bongart, nämlich jener der mit Cunigunt von Burtscheid verheirathet war, schreibt im J. 1466 nach Absterben seines swagers Wilhelm von Burtscheid an seinen andern swager Ritter Johann von Burtscheid einen Brief,worin er seines dritten swagers Diederich erwähnt, und dann,unter Mitsiegelung des Ritters Johann von Merode Herrn zu Franckenberg, mit den Worten schliesst: „Den vromen ind vesten Heren Jo. van Burtscheit Ritter Bernt Heren zo Burtscheit Marsilen ind Scheuen (Aegidius) van Burtscheit gebroederen vnsen besundern heuen swageren sementlichen ind eyn yecklich besonder". Dies verwandtschaftliche Verhältniss hatte ich nicht richtig gefasst, als ich die dritte Anmerkung in
Was zunächst den in Heft I. p. 57 erwähnten Richter So.
Heft I. p. 58 schrieb. Ich hielt nämlich alle sechs Herren für Schwäger des Ritters Goedert, und verstand unter Diederich den Herrn zu Clermont. Die Sache stellt sich aber anders heraus; denn in dem Ehevertrage des Huprecht von Gertzen Herrn zu Sintzig (v. J. 1461) erscheinen die beiden Ritter,Diederich von Burtscheid Erbhofmeister und Johann von Burtscheid, als Gebrüder. Mithin heisst das Wort swager in Beziehung auf fünf Herren ungefähr soviel wie Oheim, in Beziehung auf den  sechsten Bernart  bedeutet es Schwiegerherr.Diese
de Burcheit betrifft, so bedeutet die Abkürzung Sogerus. So-
gerus, Sugerus, Segerus, Sigerus sind Variationen für einen
und denselben Namen.
Ritter Goedert von dem Bongart, nämlich jener der mit
Cunigunt von Burtscheid verheirathet war, schreibt im J. 1466
nach Absterben seines swagers Wilhelm von Burtscheid an
seinen andern swager Ritter Johann von Burtscheid einen Brief,
worin er seines dritten swagers Diederich erwähnt, und dann,
unter Mitsiegelung des Ritters Johann von Merode Herrn zu
Franckenberg, mit den Worten schliesst: „Den vromen ind
vesten Heren Jo. van Burtscheit Ritter Bernt Heren zo Burt-
scheit Marsilen ind Scheuen (Aegidius) van Burtscheit gebroe-
deren vnsen besundern heuen swageren sementlichen ind
eyn yecklich besonder". Dies verwandtschaftliche Verhältniss
hatte ich nicht richtig gefasst, als ich die dritte Anmerkung in
Heft I. p. 58 schrieb. Ich hielt nämlich alle sechs Herren für
Schwäger des Ritters Goedert, und verstand unter Diederich
den Herrn zu Clermont. Die Sache stellt sich aber anders
heraus; denn in dem Ehevertrage des Huprecht von Gertzen
Herrn zu Sintzig (v. J. 1461) erscheinen die beiden Ritter,
Diederich von Burtscheid Erbhofmeister und Johann von Burt-
scheid, als Gebrüder. Mithin heisst das Wort swager in Bezie-
hung auf fünf Herren ungefähr soviel wie Oheim, in Beziehung
auf den  sechsten Bernart  bedeutet es Schwiegerherr.   Diese

Version vom 1. Februar 2009, 14:30 Uhr

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Erklährung darauff erfolgen solle." Es ist aber erfindlich, dass die Lehensvorschriften oft in einem ungleich höhern Grade verletzt, und dennoch, je nach Umständen, neue Belehnungen ertheilt worden sind. Wenn daher des Frh. von Harff wiederholtes Gesuch, wie ungleichen nach seinem Tod das seiner Ehegattin keine Erhörung fand, so können wir mit allem Grunde annehmen, dass die geringfügige Verletzung der Lehensvorschrift nur zum Vorwande genommen wurde, um das alte Amt zu beseitigen.


Beitrag zur Genealogie der Herren von Burtscheid.

      Was zunächst den in Heft I. p. 57 erwähnten Richter So.de Burcheit betrifft, so bedeutet die Abkürzung Sogerus. Sogerus, Sugerus, Segerus, Sigerus sind Variationen für einen und denselben Namen.

      Ritter Goedert von dem Bongart, nämlich jener der mit Cunigunt von Burtscheid verheirathet war, schreibt im J. 1466 nach Absterben seines swagers Wilhelm von Burtscheid an seinen andern swager Ritter Johann von Burtscheid einen Brief,worin er seines dritten swagers Diederich erwähnt, und dann,unter Mitsiegelung des Ritters Johann von Merode Herrn zu Franckenberg, mit den Worten schliesst: „Den vromen ind vesten Heren Jo. van Burtscheit Ritter Bernt Heren zo Burtscheit Marsilen ind Scheuen (Aegidius) van Burtscheit gebroederen vnsen besundern heuen swageren sementlichen ind eyn yecklich besonder". Dies verwandtschaftliche Verhältniss hatte ich nicht richtig gefasst, als ich die dritte Anmerkung in Heft I. p. 58 schrieb. Ich hielt nämlich alle sechs Herren für Schwäger des Ritters Goedert, und verstand unter Diederich den Herrn zu Clermont. Die Sache stellt sich aber anders heraus; denn in dem Ehevertrage des Huprecht von Gertzen Herrn zu Sintzig (v. J. 1461) erscheinen die beiden Ritter,Diederich von Burtscheid Erbhofmeister und Johann von Burtscheid, als Gebrüder. Mithin heisst das Wort swager in Beziehung auf fünf Herren ungefähr soviel wie Oheim, in Beziehung auf den sechsten Bernart bedeutet es Schwiegerherr.Diese