Beifang: Unterschied zwischen den Versionen
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Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion: "sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln. | Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion, Gewrichtssprengel: "sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln. | ||
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Version vom 1. November 2008, 10:20 Uhr
Begriffserklärung
Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion, Gewrichtssprengel: "sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens: