Schultheissbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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Im [[Kreis Wittgenstein]] ([[Provinz Westfalen]]) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt. | Im [[Kreis Wittgenstein]] ([[Provinz Westfalen]]) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht unbedingt und immer an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt. | ||
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Version vom 24. November 2008, 08:12 Uhr
Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulzen (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.
Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht unbedingt und immer an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.
Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.