Schultheissbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulze|Schulzen]] (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher. | Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulze (Beruf)|Schulzen]] (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher. | ||
Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt. | Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt. |
Version vom 29. September 2008, 14:44 Uhr
Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulzen (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.
Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.
Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.