Schultheissbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulze|Schulzen]] (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.
Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulze (Beruf)|Schulzen]] (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.


Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.
Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.

Version vom 29. September 2008, 14:44 Uhr

Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulzen (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.

Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.

Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.