Katastralgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(+ Kat. (GOV-Objekttyp)) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Österreich== | ==Österreich== | ||
Die | Die [[Katastralgemeinde]] ist ein steuerrechtlicher Teil der [[Gemeinde]]. Darauf basiert das [[Grundbuch]]. Eine Gemeinde besteht aus mindestens einer Katastralgemeinde, sie liegt immer innerhalb der Gemeinde- bzw. [[Bezirk|Bezirksgrenze]]. | ||
Der Begriff ist abgeleitet von '''Kataster''' (Mittellatein) = Register der Steuerpflichtigen, besonders das Verzeichnis von Grundstücken für die Erhebung der Grundsteuer. | Der Begriff ist abgeleitet von '''[[Kataster]]''' (Mittellatein) = Register der Steuerpflichtigen, besonders das Verzeichnis von Grundstücken für die Erhebung der Grundsteuer. | ||
[[Kategorie:Historischer_Begriff]] | [[Kategorie:Historischer_Begriff]] | ||
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]] | [[Kategorie:GOV-Objekttypen]] | ||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | [[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] |
Version vom 13. September 2008, 10:30 Uhr
Österreich
Die Katastralgemeinde ist ein steuerrechtlicher Teil der Gemeinde. Darauf basiert das Grundbuch. Eine Gemeinde besteht aus mindestens einer Katastralgemeinde, sie liegt immer innerhalb der Gemeinde- bzw. Bezirksgrenze.
Der Begriff ist abgeleitet von Kataster (Mittellatein) = Register der Steuerpflichtigen, besonders das Verzeichnis von Grundstücken für die Erhebung der Grundsteuer.