Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/173: Unterschied zwischen den Versionen
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gefangen. Ueber 8000 Mann blieben auf der Wahlstatt. Wilhelm brachte den Herzog Wenzel auf sein Schloß zu Nideggen und hielt ihn dort über 11 Monate gefangen. | gefangen. Ueber 8000 Mann blieben auf der Wahlstatt. Wilhelm brachte den Herzog Wenzel auf sein Schloß zu Nideggen und hielt ihn dort über 11 Monate gefangen. | ||
Seit undenklichen Zeiten wurde die Stadt Düren von einem Magistrat verwaltet, welcher zweierlei Rathsversammlungen bildete: 1. die gewöhnliche Rathsversammlung (aus Bürgermeister, einem Schöffen, zwei Alträthen, zwei Jungräthen und einem Stadtschreiber), 2. den großen Rath (aus Bürgermeister, Proconsul, allen Schöffen, Räthen und den Deputirten der resp. Zünfte bestehend). Der Bürgermeister wurde jährlich gewählt und zwar das erste Jahr aus den Schöffen, das zweite | Seit undenklichen Zeiten wurde die Stadt Düren von einem Magistrat verwaltet, welcher zweierlei Rathsversammlungen bildete: 1. die gewöhnliche Rathsversammlung (aus Bürgermeister, einem Schöffen, zwei Alträthen, zwei Jungräthen und einem Stadtschreiber), 2. den großen Rath (aus Bürgermeister, Proconsul, allen Schöffen, Räthen und den Deputirten der resp. Zünfte bestehend). Der Bürgermeister wurde jährlich gewählt und zwar das erste Jahr aus den Schöffen, das zweite aus den Rathsherrn und das dritte aus den angesehensten Bürgern. Letztere Wahl ist 1685 abgeschafft worden. Der neuerwählte Bürgermeister mußte einen feierlichen Eid leisten; er war auch Empfänger der Gemeindegelder, hatte die Aufsicht über die städtischen Beamten, die Sorge für die Instandhaltung der Festungswerke, Thore, Brücken ec. Nur auf seinen Befehl durfte bei feindlichen Ueberfällen die Sturmglocke gezogen werden; er hatte die Bewachung der Mauern, Thore und des Thurmes anzuordnen; ihm mußten jeden Abend die Schlüssel der Stadtthore überreicht werden. In frühern Zeiten hatte er bei feindlichen Anfällen oder bei der Ankunft des Fürsten die Bürger zu bewaffnen, zu üben und die bewaffneten Bürger hinauszuführen. | ||
Düren hatte auch von frühesten Zeiten her ein Hauptgericht und erkannte anfangs kein anderes Gericht über sich; es stand mit dem Gerichte zu Aachen in gleichem Range. Seine Competenz erstreckte sich auf Real- und Personal-, auf | Düren hatte auch von frühesten Zeiten her ein Hauptgericht und erkannte anfangs kein anderes Gericht über sich; es stand mit dem Gerichte zu Aachen in gleichem Range. Seine Competenz erstreckte sich auf Real- und Personal-, auf |
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gefangen. Ueber 8000 Mann blieben auf der Wahlstatt. Wilhelm brachte den Herzog Wenzel auf sein Schloß zu Nideggen und hielt ihn dort über 11 Monate gefangen.
Seit undenklichen Zeiten wurde die Stadt Düren von einem Magistrat verwaltet, welcher zweierlei Rathsversammlungen bildete: 1. die gewöhnliche Rathsversammlung (aus Bürgermeister, einem Schöffen, zwei Alträthen, zwei Jungräthen und einem Stadtschreiber), 2. den großen Rath (aus Bürgermeister, Proconsul, allen Schöffen, Räthen und den Deputirten der resp. Zünfte bestehend). Der Bürgermeister wurde jährlich gewählt und zwar das erste Jahr aus den Schöffen, das zweite aus den Rathsherrn und das dritte aus den angesehensten Bürgern. Letztere Wahl ist 1685 abgeschafft worden. Der neuerwählte Bürgermeister mußte einen feierlichen Eid leisten; er war auch Empfänger der Gemeindegelder, hatte die Aufsicht über die städtischen Beamten, die Sorge für die Instandhaltung der Festungswerke, Thore, Brücken ec. Nur auf seinen Befehl durfte bei feindlichen Ueberfällen die Sturmglocke gezogen werden; er hatte die Bewachung der Mauern, Thore und des Thurmes anzuordnen; ihm mußten jeden Abend die Schlüssel der Stadtthore überreicht werden. In frühern Zeiten hatte er bei feindlichen Anfällen oder bei der Ankunft des Fürsten die Bürger zu bewaffnen, zu üben und die bewaffneten Bürger hinauszuführen.
Düren hatte auch von frühesten Zeiten her ein Hauptgericht und erkannte anfangs kein anderes Gericht über sich; es stand mit dem Gerichte zu Aachen in gleichem Range. Seine Competenz erstreckte sich auf Real- und Personal-, auf