Wien/Archive/Allgemeine Tipps evangelischen Pfarrgemeinden A.B.: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken. | |||
Version vom 1. November 2005, 09:58 Uhr
Allgemeine Tipps - evangelische Pfarrgemeinden A.B.
Es gelten die gleichen Tipps wie bei katholischen Pfarren.
Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken.
Internetlinks
- Hier finden Sie eine Liste aller (z.Z. 22) evang. Pfarren A.B. (Augsburger Bekenntnis) in Wien: http://www.wvb-evang.at/gemeindenuebersicht.html
- Die evangelische Kirche in Österreich: http://www.evang1.at/