Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/295: Unterschied zwischen den Versionen

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Jahre später, 21. April, folgte der Sohn ihm schon im Tode nach<ref><tt>M.</tt> Jacobus Fabricius der Jüngere war geboren 1589 und der älteste unter seinen Brüdern. Er studirte von 1610 zu Rostock, ward daselbst Magister 1613, darauf Pastor zu Lunden in Dithmarschen 1614 und 1615 zugleich Propst über Norder-Dithmarschen. Im folgenden Jahre aber schon berief ihn die Wittwe des Herzogs Johann Adolph, Augusta, zu ihrem Hofprediger nach Husum, wo er bis 1622 blieb, da er seinem Vater adjungirt ward. Er ereichte nur ein Alter von 56 Jahren, ist aber nicht weniger als jener für das Wohl der Kirche besonders thätig gewesen; vgl. Krafft I. c. S. 293—301.</ref>. Nun wurde <tt>M.</tt> Johannes Reinboht, bisheriger Propst und Hofprediger zu Hadersleben, als Generalsuperintendent, Oberhofprediger und Propst nach Gottorf berufen, und ließ auf höchsten Befehl 1645, 17. Juli, zu Rostock sich zum Doctor der Theologie promoviren. Er lebte bis 1673, 27. Juli.
5 Jahre später, 21. April, folgte der Sohn ihm schon im Tode nach<ref><tt>M.</tt> Jacobus Fabricius der Jüngere war geboren 1589 und der älteste unter seinen Brüdern. Er studirte von 1610 zu Rostock, ward daselbst Magister 1613, darauf Pastor zu Lunden in Dithmarschen 1614 und 1615 zugleich Propst über Norder-Dithmarschen. Im folgenden Jahre aber schon berief ihn die Wittwe des Herzogs Johann Adolph, Augusta, zu ihrem Hofprediger nach Husum, wo er bis 1622 blieb, da er seinem Vater adjungirt ward. Er ereichte nur ein Alter von 56 Jahren, ist aber nicht weniger als jener für das Wohl der Kirche besonders thätig gewesen; vgl. Krafft <tt>l. c.</tt> S. 293—301.</ref>. Nun wurde <tt>M.</tt> Johannes Reinboht, bisheriger Propst und Hofprediger zu Hadersleben, als Generalsuperintendent, Oberhofprediger und Propst nach Gottorf berufen, und ließ auf höchsten Befehl 1645, 17. Juli, zu Rostock sich zum Doctor der Theologie promoviren. Er lebte bis 1673, 27. Juli.


Noch ist zu bemerken, daß in der neu angelegten Stadt Friedrichsstadt an der Eider die evangelisch-lutherische Kirche, welche 1649 eingeweiht wurde, unter unmittelbare Aufsicht des General-Superintendenten kam, worunter gleichfalls die auf Helgoland stand.  
Noch ist zu bemerken, daß in der neu angelegten Stadt Friedrichsstadt an der Eider die evangelisch-lutherische Kirche, welche 1649 eingeweiht wurde, unter unmittelbare Aufsicht des General-Superintendenten kam, worunter gleichfalls die auf Helgoland stand.  
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II. Im Königlichen Antheil der Herzogthümer waren folgende Propsteien:
II. Im Königlichen Antheil der Herzogthümer waren folgende Propsteien:


1. Flensburg, wozu auch das Bredstedtische (die Nordergoesharde) gehörte, bestand fort. Die Propstei war an keine gewisse  Stadtkirche geknüpft. Es folgten auf einander in diesem Amte <tt>M.</tt> Johannes Meyer zu S. Marien, gestorben 1584; <tt>M.</tt> Sebastian Schröder zu S. Nicolai, 1585—1593; <tt>M.</tt> Thomas Schattenberg zu S. Marien, 1593—1604; <tt>M.</tt> Friedr. Dame zu S. Nicolai, 1604—1635; <tt>M.</tt> Joh. Reinboht, 1636—1639; dann <tt>Dr.</tt> Stephan
1. Flensburg, wozu auch das Bredstedtische (die Nordergoesharde) gehörte, bestand fort. Die Propstei war an keine gewisse  Stadtkirche geknüpft. Es folgten auf einander in diesem Amte <tt>M.</tt> Johannes Meyer zu S. Marien, gestorben 1584; <tt>M.</tt> Sebastian Schröder zu S. Nicolai, 1585—1593; <tt>M.</tt> Thomas Schattenberg zu S. Marien, 1593—1604; <tt>M.</tt> Friedr. Dame zu S. Nicolai, 1604—1635; <tt>M.</tt> Joh. Reinboht, 1636—1639; dann <tt>Dr.</tt> Stephan Klotz, von 1639—68, zugleich Generalsuperintendent seit 1636. — Die Kirche zu Munk-Brarup wurde 1582 an Herzog Johann den
???lotz, von 1639—68, zugleich Generalsuperintendent seit 1636. — Die Kirche zu Munk-Brarup wurde 1582 an Herzog Johann den
Jüngeren abgetreten.
Jüngeren abgetreten.


2. Die Propstei Hadersleben ward, als Stadt und Amt ??? Namens an den König fielen, beträchtlich verkleinert, indem ???
2. Die Propstei Hadersleben ward, als Stadt und Amt dieses Namens an den König fielen, beträchtlich verkleinert, indem die
vormals zu Ripen gehörig gewesenen 29 Kirchen, über die so viel?? Streit stattgefunden hatte, 1581 davon abgenommen und ??? Stift Ripen wieder zugelegt wurden, bei welchem sie fortan unter?? dem Namen der Törninglehnschen Kirchen verblieben. Die  Propstei zu Hadersleben aber, zu welcher außer der Stadt nur noch?? 33 Kirchen gehörten, verwalteten die Schloßprediger  daselbst.
vormals zu Ripen gehörig gewesenen 29 Kirchen, über die so viel Streit stattgefunden hatte, 1581 davon abgenommen und dem Stift Ripen wieder zugelegt wurden, bei welchem sie fortan unter dem Namen der Törninglehnschen Kirchen verblieben. Die  Propstei zu Hadersleben aber, zu welcher außer der Stadt nur noch 33 Kirchen gehörten, verwalteten die Schloßprediger  daselbst.


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Aktuelle Version vom 15. November 2008, 14:20 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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5 Jahre später, 21. April, folgte der Sohn ihm schon im Tode nach[1]. Nun wurde M. Johannes Reinboht, bisheriger Propst und Hofprediger zu Hadersleben, als Generalsuperintendent, Oberhofprediger und Propst nach Gottorf berufen, und ließ auf höchsten Befehl 1645, 17. Juli, zu Rostock sich zum Doctor der Theologie promoviren. Er lebte bis 1673, 27. Juli.

Noch ist zu bemerken, daß in der neu angelegten Stadt Friedrichsstadt an der Eider die evangelisch-lutherische Kirche, welche 1649 eingeweiht wurde, unter unmittelbare Aufsicht des General-Superintendenten kam, worunter gleichfalls die auf Helgoland stand.

II. Im Königlichen Antheil der Herzogthümer waren folgende Propsteien:

1. Flensburg, wozu auch das Bredstedtische (die Nordergoesharde) gehörte, bestand fort. Die Propstei war an keine gewisse Stadtkirche geknüpft. Es folgten auf einander in diesem Amte M. Johannes Meyer zu S. Marien, gestorben 1584; M. Sebastian Schröder zu S. Nicolai, 1585—1593; M. Thomas Schattenberg zu S. Marien, 1593—1604; M. Friedr. Dame zu S. Nicolai, 1604—1635; M. Joh. Reinboht, 1636—1639; dann Dr. Stephan Klotz, von 1639—68, zugleich Generalsuperintendent seit 1636. — Die Kirche zu Munk-Brarup wurde 1582 an Herzog Johann den Jüngeren abgetreten.

2. Die Propstei Hadersleben ward, als Stadt und Amt dieses Namens an den König fielen, beträchtlich verkleinert, indem die vormals zu Ripen gehörig gewesenen 29 Kirchen, über die so viel Streit stattgefunden hatte, 1581 davon abgenommen und dem Stift Ripen wieder zugelegt wurden, bei welchem sie fortan unter dem Namen der Törninglehnschen Kirchen verblieben. Die Propstei zu Hadersleben aber, zu welcher außer der Stadt nur noch 33 Kirchen gehörten, verwalteten die Schloßprediger daselbst.


  1. M. Jacobus Fabricius der Jüngere war geboren 1589 und der älteste unter seinen Brüdern. Er studirte von 1610 zu Rostock, ward daselbst Magister 1613, darauf Pastor zu Lunden in Dithmarschen 1614 und 1615 zugleich Propst über Norder-Dithmarschen. Im folgenden Jahre aber schon berief ihn die Wittwe des Herzogs Johann Adolph, Augusta, zu ihrem Hofprediger nach Husum, wo er bis 1622 blieb, da er seinem Vater adjungirt ward. Er ereichte nur ein Alter von 56 Jahren, ist aber nicht weniger als jener für das Wohl der Kirche besonders thätig gewesen; vgl. Krafft l. c. S. 293—301.