Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/014: Unterschied zwischen den Versionen
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Namen Diederich von Montebroch genannt von der Hallen | Namen Diederich von Montebroch genannt von der Hallen gekommen? Gehörte schon der Vater dem Geschlechte von Montebroch an, oder hat der Sohn sich diesen Namen nur so angeeignet? Unter dem Nachlasse des Herrn Diederich findet sich ein Aktenstück, gemäss welchem ein älterer Diederich von Montebroch genannt von der Hallen, im J. 1515 von Wilhelm von Streithagen Statthalter zu Valckenburg an ein in dortiger Herrlichkeit gelegenes Gut angeerbt wird. Diese Anerbung steht zwar mit seinen übrigen Briefschaften in gar keinem Zusammenhange; aber die Echtheit derselben, nämlich als Familien-Document, in Zweifel zu ziehen, scheint doch allzu bedenklich, nachdem Kaiser Ferdinand am 9. October 1630 das Wappen des Diederich von Montebroch genannt von der Hallen zu Geyen für wahr und richtig erklärt hat. So werden wir uns denn bei diesem Kaiserlichen Adelsbrief beruhigen müssen, um so mehr, da man mit aller Gewissheit annehmen darf, dass Herr Diederich zur Erlangung desselben, ausser jener Anerbung, auch noch andere Beweisstücke über seine Ahnen bei der Kaiserlichen Kanzlei einreichen musste. — Welcher Gegend die von Montebroch ursprünglich angehören,könnte ich nicht sagen; ich bemerke nur noch, dass eine Urkunde des Aachener Scheffenstuhls v. J. 1485 folgenden Namen bietet: „Tiele van Montebroich den man noempt Tiele zer Hallen.“ | ||
gekommen? Gehörte schon der Vater dem Geschlechte von | |||
Montebroch an, oder hat der Sohn sich diesen Namen nur so | Diederich von Montebroich ist ohne Zweifel im J. 1630 Junker zu Geyen geworden; das erste Document, worin ihm dieser Titel beigelegt wird, ist vom 26. November. Christina vonFrentz erscheint urkundlich zwar erst im J. 1620 als seine Gattin; aber sicherlich war dieselbe schon im J. 1611 mit ihm verheirathet. Wenn nun Diederichs Tochter, Johanna Maria von Hall, am 6. Februar 1654 noch minderjährig genannt wird,so ist man geneigt, dieselbe für das Kind einer zweiten Ehe zu halten<ref>Bei dieser Annahme wird man ferner annehmen müssen,dass Christina ihren Gatten zum Erben eingesetzt, oder dass dieser den Canis-Hof mit seinen Appertinenzien käuflich an sich gebracht.</ref>. Der Vater hatte vor, sie nach Cöln zu thun,um etwas zu lernen, und trat daher mit Herrn M. E. von Scheiderigh in Briefwechsel. Dieser schrieb ihm am 27. November 1650 zurück: „Ew. L. Dochtergen belangend, solt ein wenig | ||
angeeignet? Unter dem Nachlasse des Herrn Diederich findet | |||
sich ein Aktenstück, gemäss welchem ein älterer Diederich von | ---- | ||
Montebroch genannt von der Hallen, im J. 1515 von Wilhelm | |||
von Streithagen Statthalter zu Valckenburg an ein in dortiger | <references/> | ||
Herrlichkeit gelegenes Gut angeerbt wird. Diese Anerbung | |||
steht zwar mit seinen übrigen Briefschaften in gar keinem | |||
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Junker zu Geyen geworden; das erste Document, worin ihm | |||
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vonFrentz erscheint urkundlich zwar erst im J. 1620 als seine | |||
Gattin; aber sicherlich war dieselbe schon | |||
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von Hall, am 6. Februar 1654 noch minderjährig genannt wird, | |||
so ist man geneigt, dieselbe für das Kind einer zweiten Ehe | |||
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um etwas zu lernen, und trat daher mit Herrn M. E. von | |||
Scheiderigh in Briefwechsel. Dieser schrieb ihm am 27. November | |||
1650 zurück: „Ew. L. Dochtergen belangend, solt ein wenig | |||
Version vom 28. August 2008, 09:30 Uhr
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Namen Diederich von Montebroch genannt von der Hallen gekommen? Gehörte schon der Vater dem Geschlechte von Montebroch an, oder hat der Sohn sich diesen Namen nur so angeeignet? Unter dem Nachlasse des Herrn Diederich findet sich ein Aktenstück, gemäss welchem ein älterer Diederich von Montebroch genannt von der Hallen, im J. 1515 von Wilhelm von Streithagen Statthalter zu Valckenburg an ein in dortiger Herrlichkeit gelegenes Gut angeerbt wird. Diese Anerbung steht zwar mit seinen übrigen Briefschaften in gar keinem Zusammenhange; aber die Echtheit derselben, nämlich als Familien-Document, in Zweifel zu ziehen, scheint doch allzu bedenklich, nachdem Kaiser Ferdinand am 9. October 1630 das Wappen des Diederich von Montebroch genannt von der Hallen zu Geyen für wahr und richtig erklärt hat. So werden wir uns denn bei diesem Kaiserlichen Adelsbrief beruhigen müssen, um so mehr, da man mit aller Gewissheit annehmen darf, dass Herr Diederich zur Erlangung desselben, ausser jener Anerbung, auch noch andere Beweisstücke über seine Ahnen bei der Kaiserlichen Kanzlei einreichen musste. — Welcher Gegend die von Montebroch ursprünglich angehören,könnte ich nicht sagen; ich bemerke nur noch, dass eine Urkunde des Aachener Scheffenstuhls v. J. 1485 folgenden Namen bietet: „Tiele van Montebroich den man noempt Tiele zer Hallen.“
Diederich von Montebroich ist ohne Zweifel im J. 1630 Junker zu Geyen geworden; das erste Document, worin ihm dieser Titel beigelegt wird, ist vom 26. November. Christina vonFrentz erscheint urkundlich zwar erst im J. 1620 als seine Gattin; aber sicherlich war dieselbe schon im J. 1611 mit ihm verheirathet. Wenn nun Diederichs Tochter, Johanna Maria von Hall, am 6. Februar 1654 noch minderjährig genannt wird,so ist man geneigt, dieselbe für das Kind einer zweiten Ehe zu halten[1]. Der Vater hatte vor, sie nach Cöln zu thun,um etwas zu lernen, und trat daher mit Herrn M. E. von Scheiderigh in Briefwechsel. Dieser schrieb ihm am 27. November 1650 zurück: „Ew. L. Dochtergen belangend, solt ein wenig
- ↑ Bei dieser Annahme wird man ferner annehmen müssen,dass Christina ihren Gatten zum Erben eingesetzt, oder dass dieser den Canis-Hof mit seinen Appertinenzien käuflich an sich gebracht.