Stadtkreis: Unterschied zwischen den Versionen
(Literaturangabe verbessert.) |
|||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
==benutzte Literatur/Internet== | ==benutzte Literatur/Internet== | ||
*HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987. | *HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987. | ||
*Ortslexikon der | * BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. | ||
*Deutsche Wikipedia, Artikel Stadtkreis, http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtkreis (23.10.2005). | *Deutsche Wikipedia, Artikel Stadtkreis, http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtkreis (23.10.2005). | ||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | [[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | ||
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]] | [[Kategorie:GOV-Objekttypen]] |
Version vom 23. Oktober 2005, 09:13 Uhr
Mit Stadtkreis bezeichnet man regional und zeitlich bedingt unterschiedliche Verwaltungseinheiten.
Bundesrepublik Deutschland
Heute
Ein Stadtkreis ist heute in Baden-Württemberg und Bremen eine synonyme Bezeichnung für den eindeutigeren Begriff kreisfreie Stadt.
Geschichte
Früher gab es Stadtkreise nur im Königreich Preußen, und zwar seit 1815 vereinzelt, seit 1872 allgemein, und in Thüringen. Es handelte sich um größere Städte (in der Regel über 25.000 Einwohner, die einen eigenen Kreisverband bildeten. Einige Städte hatten neben dem Oberbürgermeister und dem Polizeidirektor einen eigenen Landrat. Vor 1872 bestanden die Stadtkreise in Preußen i.d.R. aus mehreren Gemeinden. Seit 1935 gib es in ganz Deutschland Stadtkreise. Dabei ist die zur Auskreisung notwendige Einwohnerzahl in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Die Stadtkreise gelten im allgemeinen als Gemeinden, haben aber in Verwaltung und Rechten bestimmte Besonderheiten.
Deutsche Demokratische Republik
In der DDR wurde die Bezeichnung Stadtkreis für die Stadt als Verwaltungs- und Gebietseinheit des Staates angewendet. Diese wurde durch eine gewählte Stadtverordnetenversammlung geleitet. Als vollziehendes Organ stand ihr der „Rat der Stadt“ zur Seite. Im Ortslexikon der DDR von 1986 sind außer Berlin nur jeder Bezirkshauptstadt und in einigen Bezirken auch einigen größeren Städten ein Stadtkreis zugeordnet.
Schweiz
In der Schweiz bezeichnet man als Stadtkreis das, was in der BRD ein Stadtbezirk ist.
benutzte Literatur/Internet
- HABERKERN, Eugen, und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
- BALKOW, Karla und CHRIST, Werner. Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986.
- Deutsche Wikipedia, Artikel Stadtkreis, http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtkreis (23.10.2005).