Amt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Objekttypen im GOV ==
* [[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]] - Objekttyp 78 - eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
* [[Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)]] - Objekttyp 1 - eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]].
* [[Amt (dänischer Verwaltungsbegriff)]] - Objekttyp 57
* [[Amtsbezirk]] - Objekttyp 2
* [[Amtsgericht]] - Objekttyp 3
* [[Amtshauptmannschaft]] - Objekttyp 99
== Begriff ==
Das Wort '''Amt''' bezeichnet:
Das Wort '''Amt''' bezeichnet:
*eine öffentliche Funktion einer Person
*eine öffentliche Funktion einer Person
*eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
*eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
*[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]].
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Version vom 2. Oktober 2008, 12:32 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung


Objekttypen im GOV


Begriff

Das Wort Amt bezeichnet:

  • eine öffentliche Funktion einer Person
  • eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum