Domkapitel: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Domkapitel in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand. | |||
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Version vom 24. Juni 2008, 14:36 Uhr
Domkapitel in einem Fürstbistum im HRR
Das Domkapitel in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand.
Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel und dem "Hochfürstlichen Hofstaat" zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.