Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/146: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Juni 2008, 11:53 Uhr
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pflegen, wurde die Administration der neugegründeten klösterlichen Krankenanstalt (infirmaria) zwei Hamburgischen Rathmannen anvertraut, und dem Rathe überlassen, nach dem Ableben derselben zwei seiner Mitglieder zu dieser Function zu bestellen.
Was übrigens die Heiligengeist-Häuser betrifft, von denen wir hier zu Lande besondere Nachrichten haben, so ist das Haus zu Lübeck bereits erwähnt, auch daß die Zeit der Stiftung nicht mit Gewißheit ausfindig zu machen. Es lag unweit der S. Jacobi-Kirche, wo auch noch diese Anstalt mit veränderter Einrichtung besteht, und mit sehr reichlichen Einkünften. Bischof Diedrich weihte 1495, 8. Dec. die Kirche und den Altar zur Ehre der heiligen Dreieinigkeit, der Mutter Maria, des Erzengels Michael, und aller Engel und Erzengel, wie auch des glorreichen Kreuzes Jesu Christi, des Apostels Petrus und aller Apostel, und der heiligen Anna, gab auch Allen, die am Tage der Kirchweihe, welche auf den Tag vor Johannis Enthauptung festgesetzt ward, die Kirche besuchen würden, vierzigtägigen Ablaß.
Ebenfalls für Hamburg ist die Zeit der Stiftung nicht bestimmt anzugeben. Die Erbauung der Kirche, die bald Ecclesia, bald Capella Sancti Spiritus genannt wird, setzt man in das dreizehnte Jahrhundert. Dieser Stiftung hatte eine Brüderschaft „der Elenden“, fraternitas exulum, deren 1447 erwähnt wird, sich angeschlossen, die wahrscheinlich die Bestimmung hatte, sich der Fremdlinge anzunehmen. Es ist überdies auch die Rede von einer kleineren Heiligengeist-Stiftung (Hospitalis parvi S. Spiritus) sonst in der Elisabeth-Capelle der Nicolai-Kirche 1441[1].
In Kiel rührt bie Stiftung von den Grafen Johann unb Gerhard, Adolphs VI. Söhnen, her, wie in der Bestätigung von 1257 bemerkt wird. Es ward dem Hospital erlaubt, einen eigenen Kirchhof zu haben zur Beerdigung der in demselben Verstorbenen, auch einen eigenen Priester zu halten. Dieser Priester war Magister oder Rector der Anstalt, durfte nach späteren Bestimmungen zu allen Zeiten an den Altären der Capelle Messe lesen oder lesen lassen, nur nicht zu der Zeit, wenn in S. Nicolai gepredigt zu werden pflegte; auch mußte er Alles, was auf den Altären in der Capelle geopfert ward, an den Kirchherrn der Pfarrkirche S. Nicolai
- ↑ Staphorst, Hamburg. Kirchengeschichte I, 223.