Markgenosse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juni 2008, 15:15 Uhr
Markgenosse = markgenôte (ndd.)
Markgenossen sind die Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("War", "Schar" oder "Echtwert"). an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer Mark.
Nutzerkreis: bestimmte bäuerliche und niederadlige Berechtigte einer oder mehrerer Siedlungen, auch durch auswärtige herrschaftliche (hochadlige und geistliche) Berechtigte.