Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/257: Unterschied zwischen den Versionen

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'''257'''<center>Preuß. Gesetzsammlung 1932. '''Nr.43,''' ausgegeben am 3. 8.32.</center>
Hünern, Alt Neu Heidau, Simmel, Schmögerle, Lendschütz, Klein Peterwitz, Groß Tschuder, Klein Tschuder, Pluskau, Hengwitz, Ostrawe, Kamin, Leubel, Wehlefronze, Akreschfronze, Peiskern und Neuvorwerk.
<center>§ 18.</center>
Die bisherigen Landkreise Glatz, Neurode, Frankenstein, Münsterberg, Reichenbach, Nimptsch, Ohlau, Brieg, Schweidnitz, Striegau, Wohlau und Steinau werden ausgelöst.
<center>Regierungsbezirk Liegnitz.</center>
<center>§ 19.</center>
Die Landkreise Landeshut und Bolkenhain werden zu einem neuen Landkreise "Landeshut" mit dem Kreissitz in Landeshut i. Schlesien zusammengeschlossen.
<center>§ 20.</center>
Die Landkreise Liegnitz und Jauer werden zu einem neuen Landkreise "Liegnitz" mit dem Kreissitz in Liegnitz zusammengeschlossen.
<center>§ 21.</center>
Die Landkreise Goldberg-Hahnau und Schönau werden zu einem neuen Landkreise "Goldberg" mit dem Kreissitz in Goldberg zusammengeschlossen.
<center>§ 22.</center>
Die Landkreise Sprottau und Sagan werden zu einem neuen Landkreise "Sprottan" mit dem Kreissitz in Sprottau zusammengeschlossen.
<center>§ 23.</center>
Die Landkreise Grünberg und Freystadt werden zu einem neuen Landkreise "Grünberg" mit dem Kreissitz in Grünberg i. Schlesien zusammengeschlossen.
<center>§ 24.</center>
In den Landkreis Hirschberg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Goldberg eingegliedert, der besteht aus der Stadtgemeinde Kupferberg (Riesengebirge) und den Landgemeinden Dreschburg, Waltersdorf, Jannowitz, Rohrlach, Boberstein, Schildau, Eichberg, Seiffersdorf, Kammerswaldau, Maiwaldau, Nieder Berbisdorf und Ober Berbisdorf.
<center>§ 25.</center>
In den neuzubildenden Landkreis Landeshut werden eingegliedert:
1.der Teil des Landkreises Hirschberg, der besteht aus den Landgemeinden Rothenzechau und Röhrsdorf (Riesengebirge);
2. der Teil des neuzubildenden Landkreises Goldberg, der besteht aus den Landgemeinden Ketschdorf und Seitendorf;
3. der Teil des neuzubildenden Landkreises Liegnitz, der besteht aus der Landgemeinde Leipe und dem zur Landgemeinde Groß Neudorf gehörenden Gebietsausschlusse Steinmühle (=Püschelmühle).
<center>§ 26.</center>
In den neuzubildenden Landkreis Liegnitz wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Goldberg eingegliedert, der besteht aus der Landgemeinde Siegendorf.
<center>§ 27.</center>
In den neuzubildenden Landkreis Goldberg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Liegnitz eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Haasel, Prausnitz, Laasnig und Hänchen.
<center>§ 28.</center>
In den Landkreis Lüben wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Wohlau, Regierungsbezirk Breslau, eingegliedert, der besteht aus der Stadtgemeinde Raudten und den Landgemeinden

Version vom 29. November 2008, 13:01 Uhr

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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257

Preuß. Gesetzsammlung 1932. Nr.43, ausgegeben am 3. 8.32.

Hünern, Alt Neu Heidau, Simmel, Schmögerle, Lendschütz, Klein Peterwitz, Groß Tschuder, Klein Tschuder, Pluskau, Hengwitz, Ostrawe, Kamin, Leubel, Wehlefronze, Akreschfronze, Peiskern und Neuvorwerk.

§ 18.

Die bisherigen Landkreise Glatz, Neurode, Frankenstein, Münsterberg, Reichenbach, Nimptsch, Ohlau, Brieg, Schweidnitz, Striegau, Wohlau und Steinau werden ausgelöst.

Regierungsbezirk Liegnitz.
§ 19.

Die Landkreise Landeshut und Bolkenhain werden zu einem neuen Landkreise "Landeshut" mit dem Kreissitz in Landeshut i. Schlesien zusammengeschlossen.

§ 20.

Die Landkreise Liegnitz und Jauer werden zu einem neuen Landkreise "Liegnitz" mit dem Kreissitz in Liegnitz zusammengeschlossen.

§ 21.

Die Landkreise Goldberg-Hahnau und Schönau werden zu einem neuen Landkreise "Goldberg" mit dem Kreissitz in Goldberg zusammengeschlossen.

§ 22.

Die Landkreise Sprottau und Sagan werden zu einem neuen Landkreise "Sprottan" mit dem Kreissitz in Sprottau zusammengeschlossen.

§ 23.

Die Landkreise Grünberg und Freystadt werden zu einem neuen Landkreise "Grünberg" mit dem Kreissitz in Grünberg i. Schlesien zusammengeschlossen.

§ 24.

In den Landkreis Hirschberg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Goldberg eingegliedert, der besteht aus der Stadtgemeinde Kupferberg (Riesengebirge) und den Landgemeinden Dreschburg, Waltersdorf, Jannowitz, Rohrlach, Boberstein, Schildau, Eichberg, Seiffersdorf, Kammerswaldau, Maiwaldau, Nieder Berbisdorf und Ober Berbisdorf.

§ 25.

In den neuzubildenden Landkreis Landeshut werden eingegliedert:

1.der Teil des Landkreises Hirschberg, der besteht aus den Landgemeinden Rothenzechau und Röhrsdorf (Riesengebirge);

2. der Teil des neuzubildenden Landkreises Goldberg, der besteht aus den Landgemeinden Ketschdorf und Seitendorf;

3. der Teil des neuzubildenden Landkreises Liegnitz, der besteht aus der Landgemeinde Leipe und dem zur Landgemeinde Groß Neudorf gehörenden Gebietsausschlusse Steinmühle (=Püschelmühle).

§ 26.

In den neuzubildenden Landkreis Liegnitz wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Goldberg eingegliedert, der besteht aus der Landgemeinde Siegendorf.

§ 27.

In den neuzubildenden Landkreis Goldberg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Liegnitz eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Haasel, Prausnitz, Laasnig und Hänchen.

§ 28.

In den Landkreis Lüben wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Wohlau, Regierungsbezirk Breslau, eingegliedert, der besteht aus der Stadtgemeinde Raudten und den Landgemeinden