Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/002: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Strange Beiträge 3|001|8|003|unvollständig}}
{{Strange Beiträge 3|001|8|003|korrigiert}}
2
 
im voraus die Erklärung abgebe,  dass er dasselbe dem Ritter
im voraus die Erklärung abgebe,  dass er dasselbe dem Ritter Reymar einräumen wolle.  Dagegen solle dieser sich dem Erzbischofe verpflichten, das Lehen nie vom Erzstifte zu entfernen und alles thun was sich von Rechte gebührt. — Nachdem der junge Graf Heinrich von Virnenburg sich mit Maria von Jülich vermählt hatte, ging derselbe im J. 1327 mit seinem Schwiegerherrn folgenden Vertrag ein.  Heinrich und sein Vater Roprecht von Virnenburg verpflichten sich, dem Grafen Gerart von Jülich und dessen Söhnen Wilhelm und Godfried die Burg Ringsheim aus den Händen des Erzbischofs entweder bei dessen Lebzeiten oder  wenigstens  nach  seinem Tode  zu lösen;  und zwar „in urber heren Reymbolz van Rymtzheim und sine eruen", wogegen Graf Gerart  und  sein  Sohn Wilhelm  dem  Grafen  Heinrich einige tausend Mark oder den Hof Wehr überliefern sollen<ref>Ueber  das Bisherige  sehe man Lacomblet Bd. III. p. 34.157.  187.</ref>. —
Reymar einräumen wolle.  Dagegen solle dieser sich dem Erz-
Aus  diesen  ziemlich  von  einander  abweichenden  Verträgen ersieht man, dass Ritter Reymar nie wieder zu seinem Schloss gekommen.    Graf Gerart besass dasselbe nicht so eigentümlich und unbestritten, dass er ihn zu seinem Vasallen hätte machen können;  und  als  er  es wieder dem Erzstift abgetreten hatte,mochte Erzbischof Heinrich wohl wenig geneigt sein, der freundschaftlichen Verwendung der Grafen von Virnenburg Gehör zu
bischofe verpflichten, das Lehen nie vom Erzstifte zu entfernen
geben und den treulosen Ritter wieder in Gnaden aufzunehmen. — Bald nach dem letzten Vertrage ist Graf Gerart mit Tod abgegangen; sein Sohn Wilhelm hat sich mit dem Erzbischof vollständig ausgesöhnt,  und  also  auch wohl jeglichem Gedanken an das Haus Ringsheim entsagt.  Dieser dritte Vertrag erwähnt des Reymbolt von Ringsheim.  Wir müssen denselben für den Sohn des Reymar<ref>Ausser Reymbolt hatte Reymar wohl noch einen zweiten Sohn, den Ritter Emelrich von Ringsheim, der zugleich mit seinem Sohne Reymar im J. 1358 bekennt, dass ihr Haus Flamersheim ein Offenhaus des Herzogs Wilhelm sein solle. Lacombl. Bd. III.p. 486.</ref>halten, und annehmen,  dass  er,  wenn nicht  vom  Erzbischof Heinrich,  doch  sicherlich  von  dessen Nachfolger Walram wieder mit dem Schloss Ringsheim belehnt worden.  Er hinterliess etwa  zwei Söhne, Rutger und Johann von Ringsheim, die im J. 1365 ihre Besitzungen zu Lindweiler,
und alles thun was sich von Rechte gebührt. — Nachdem der
 
junge Graf Heinrich von Virnenburg sich mit Maria von Jülich
----
'vermählt hatte, ging derselbe im J. 1327 mit seinem Schwieger-
 
herrn folgenden Vertrag ein.  Heinrich und sein Vater Roprecht
<references />
von Virnenburg verpflichten sich, dem Grafen Gerart von Jülich
und dessen Söhnen Wilhelm und Godfried die Burg Ringsheim
aus den Händen des Erzbischofs entweder bei dessen Lebzeiten
oder  wenigstens  nach  seinem Tode  zu lösen;  und zwar „in
urber heren Reymbolz van Rymtzheim und sine eruen", wogegen
Graf Gerart  und  sein  Sohn Wilhelm  dem  Grafen  Heinrich
einige tausend Mark oder. den Hof Wehr überliefern sollen (1). —
Aus  diesen  ziemlich  von  einander  abweichenden  Verträgen
ersieht man, dass Ritter Reymar nie wieder zu seinem Schloss
gekommen.    Graf Gerart besass dasselbe nicht so., eigentümlich
und unbestritten, dass er ihn zu seinem Vasallen hätte machen
können;  und  als  er  es wieder dem Erzstift abgetreten hatte,
mochte Erzbischof Heinrich wohl wenig geneigt sein, der freund-
schaftlichen Verwendung der Grafen von Virnenburg Gehör zu
geben und den treulosen Ritter wieder in Gnaden aufzunehmen. —
Bald nach dem letzten Vertrage ist Graf Gerart mit Tod abge-
gangen; sein Sohn Wilhelm hat sich mit dem Erzbischof voll-
ständig ausgesöhnt,  und  also  auch wohl jeglichem Gedanken
an das Haus Ringsheim entsagt.  Dieser dritte Vertrag erwähnt
des Reymbolt von Ringsheim.  Wir müssen denselben für den
Sohn des Reymar (2) halten, und annehmen,  dass  er,  wenn
nicht  vom  Erzbischof Heinrich,  doch  sicherlich  von  dessen
Nachfolger Walram wieder mit dem Schloss Ringsheim belehnt
worden.  Er hinterliess etwa  zwei Söhne, Rutger und Johann
von Ringsheim, die im J. 1365 ihre Besitzungen zu Lindweiler,
-
(1) Ueber  das Bisherige  sehe man Lacomblet Bd. III. p. 34.
157.  187.
(2) Ausser Reymbolt hatte Reymar wohl noch einen zweiten
Sohn, den Ritter Emelricli von Ringsheim, der zugleich mit seinem
Sohne Reymar im J. 1358 bekennt, dass ihr Haus Flamersheim
ein Offenhaus des Herzogs Wilhelm sein solle. Lacombl. Bd. III.
p. 486.

Version vom 26. Mai 2008, 09:09 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
1  2  |  Heft 3  |  4  5  6  7  8  9  10  11  12

Inhalt  |  Errata  |  Beilagen: A B C D

Glossar
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[001]
Nächste Seite>>>
[003]
Datei:Strange 03.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


im voraus die Erklärung abgebe, dass er dasselbe dem Ritter Reymar einräumen wolle. Dagegen solle dieser sich dem Erzbischofe verpflichten, das Lehen nie vom Erzstifte zu entfernen und alles thun was sich von Rechte gebührt. — Nachdem der junge Graf Heinrich von Virnenburg sich mit Maria von Jülich vermählt hatte, ging derselbe im J. 1327 mit seinem Schwiegerherrn folgenden Vertrag ein. Heinrich und sein Vater Roprecht von Virnenburg verpflichten sich, dem Grafen Gerart von Jülich und dessen Söhnen Wilhelm und Godfried die Burg Ringsheim aus den Händen des Erzbischofs entweder bei dessen Lebzeiten oder wenigstens nach seinem Tode zu lösen; und zwar „in urber heren Reymbolz van Rymtzheim und sine eruen", wogegen Graf Gerart und sein Sohn Wilhelm dem Grafen Heinrich einige tausend Mark oder den Hof Wehr überliefern sollen[1]. — Aus diesen ziemlich von einander abweichenden Verträgen ersieht man, dass Ritter Reymar nie wieder zu seinem Schloss gekommen. Graf Gerart besass dasselbe nicht so eigentümlich und unbestritten, dass er ihn zu seinem Vasallen hätte machen können; und als er es wieder dem Erzstift abgetreten hatte,mochte Erzbischof Heinrich wohl wenig geneigt sein, der freundschaftlichen Verwendung der Grafen von Virnenburg Gehör zu geben und den treulosen Ritter wieder in Gnaden aufzunehmen. — Bald nach dem letzten Vertrage ist Graf Gerart mit Tod abgegangen; sein Sohn Wilhelm hat sich mit dem Erzbischof vollständig ausgesöhnt, und also auch wohl jeglichem Gedanken an das Haus Ringsheim entsagt. Dieser dritte Vertrag erwähnt des Reymbolt von Ringsheim. Wir müssen denselben für den Sohn des Reymar[2]halten, und annehmen, dass er, wenn nicht vom Erzbischof Heinrich, doch sicherlich von dessen Nachfolger Walram wieder mit dem Schloss Ringsheim belehnt worden. Er hinterliess etwa zwei Söhne, Rutger und Johann von Ringsheim, die im J. 1365 ihre Besitzungen zu Lindweiler,


  1. Ueber das Bisherige sehe man Lacomblet Bd. III. p. 34.157. 187.
  2. Ausser Reymbolt hatte Reymar wohl noch einen zweiten Sohn, den Ritter Emelrich von Ringsheim, der zugleich mit seinem Sohne Reymar im J. 1358 bekennt, dass ihr Haus Flamersheim ein Offenhaus des Herzogs Wilhelm sein solle. Lacombl. Bd. III.p. 486.