Ariernachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bestimmungen ==
== Bestimmungen ==
Das '''Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums''' [http://www.biologie.de/w/index.php?title=Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums&redirect=no] (Berufsbeamtengesetz), wurde in der Zeit des Nationalsozialismus am 7. April 1933 erlassen.
Ziel des Gesetzes war die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Sowohl Juden ("Beamte nicht arischer Abstammung") als auch politische Gegner des Nationalsozialismus ("Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten") sollten in den Ruhestand versetzt bzw. aus dem Dienst entlassen werden und so vom Beamtenstand ausgeschlossen werden. Alle seinerzeit im Beamtenstatus befindlichen Personen hatten den sogenannten Ariernachweis zu erbringen, der belegen sollte, dass die Person keine Vorfahren jüdischen Glaubens hatte. Es liegt auf der Hand, dass dieser Nachweis nur mit hohem bürokratischem Aufwand zu erbringen war, da die Quellen für die Abstammung häufig weit verstreut in den Taufregistern der Kirchen an den Geburtsorten der Vorfahren zu finden waren.
Quelle: Das Biologie Wiki [http://www.biologie.de/biowiki/Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums]


== Einzelerfahrungen ==
== Einzelerfahrungen ==

Version vom 11. Oktober 2005, 10:33 Uhr

Geschichte

Der Ariernachweis war der während des Dritten Reiches von Beamten, öffentlich Bediensteten und anderen Berufsgruppen verlangte Beleg ihrer Abstammung aus der "arischen Völkergemeinschaft". Wer diesen Nachweis nicht erbringen konnte, durfte in der Regel seinen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben und musste zahlreiche Benachteiligungen bis hin zur Verfolgung aus rassistischen Gründen erdulden.

Die Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 11. April 1933 bestimmte: "Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat."

Der Nachweis der arischen Abstammung erfolgte durch die Vorlage von 7 Geburts- oder Taufurkunden (des Probanden, der Eltern und der vier Großeltern) sowie 3 Heiratsurkunden (der Eltern und Großeltern). Ersatzweise konnte ein beglaubigter Ahnenpass oder eine beglaubigte Ahnentafel vorgelegt werden.

Unter arischer Abstammung verstand man 1933 die Abstammung aus der "arischen Völkergemeinschaft", worunter europäische und von ihnen abstammende Völker verstanden wurden. Damit wurde der sprachwissenschaftliche Begriff Arier (für den indisch-iranischen Zweig der Indogermanen) als ein politisch motivierter Rassebegriff umgedeutet, der sich im gesellschaftlichen Leben insbesondere als Ausdruck des Antisemitismus gegen die als "nichtarisch" eingestuften Juden richtete und deren Ausschluss aus allen öffentlichen und qualifizierten Stellungen zum Ziele hatte. Die Physische Anthropologie, die Wissenschaft, die sich mit der Rassenkunde des Menschen befasst, kannte - und kennt - den Begriff der "arischen Rasse" nicht. Dies verdeutlicht, dass der Gebrauch des Begriffs "arisch" rein politisch-rassistisch motiviert war.

Nach 1933 wurde der Personenkreis, der den Nachweis der "arischen Abstammung" für die Großeltern zu erbringen hatte, u. a. auf alle Angestellten und Arbeiter des Reiches und der Gemeinden, auf Ärzte, Juristen und Schüler höherer Schulen ausgedehnt. Das Reichserbhofgesetz und die Aufnahmebedingungen der NSDAP verlangten sogar den Nachweis der "rein arischen Abstammung" - auch für den Ehepartner - bis zum Jahre 1800 zurück, die SS bis 1750 zurück. Diese so von Millionen Deutschen zu erbringenden "Ariernachweise" führten zu einer Scheinblüte der Genealogie bzw. der Sippenforschung, wie es damals hieß, die 1945 ihr Ende fand.

http://lexikon.freenet.de/Ariernachweis

Bestimmungen

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums [1] (Berufsbeamtengesetz), wurde in der Zeit des Nationalsozialismus am 7. April 1933 erlassen.

Ziel des Gesetzes war die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Sowohl Juden ("Beamte nicht arischer Abstammung") als auch politische Gegner des Nationalsozialismus ("Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten") sollten in den Ruhestand versetzt bzw. aus dem Dienst entlassen werden und so vom Beamtenstand ausgeschlossen werden. Alle seinerzeit im Beamtenstatus befindlichen Personen hatten den sogenannten Ariernachweis zu erbringen, der belegen sollte, dass die Person keine Vorfahren jüdischen Glaubens hatte. Es liegt auf der Hand, dass dieser Nachweis nur mit hohem bürokratischem Aufwand zu erbringen war, da die Quellen für die Abstammung häufig weit verstreut in den Taufregistern der Kirchen an den Geburtsorten der Vorfahren zu finden waren.

Quelle: Das Biologie Wiki [2]

Einzelerfahrungen

  • Den kleinen Ariernachweis meines Großvaters, das heißt, die Abstammung bis zu den Urgroßeltern mütterlicher- und väterlicherseits fand ich im Stadt- und Landesarchiv der Stadt Wien, den meines Großonkels, der beim Militär war, in den Militärunterlagen des Militärarchivs der Stadt Wien. Den großen Ariernachweis, den mein Großvater für seine höhere berufliche Laufbahn brauchte, musste er selbst erstellen lassen. Er fuhr in die jeweiligen Länder oder beauftragte jemanden, Nachforschungen für ihn anzustellen. Viele dieser Archive existieren seit dem Krieg nicht mehr, Informationen sind daher schwerer zu beschaffen als damals. Benutzer:Andrea59
  • Ein kleiner Ariernachweis war offenbar auch für die Aufnahme meines Vater an eine höhere Schule erforderlich. Meine Großmutter "sammelte" zu diesem Zweck die Daten der Vorfahren in einem amtlichen Vordruck und fuhr mit dem Fahrrad zu den Pfarrämtern der umliegenden Dörfer. Dort wurden die jeweiligen Einträge mit einem Kirchensiegel "abgestempelt". Da diese "Forschung" aber letztlich nicht gleichmäßig alle Vorfahrenzweige abdeckte, habe ich den Eindruck, dass mit einer hinreichenden Anzahl von abgestempelten Einträgen der Anforderung Genüge getan war. mario

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