Hohenzollernsche Lande/Gemeindelexikon 1887/VI: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Hohenzollersche Lande 1887|V|5|VIII|unvollständig}}
{{Hohenzollersche Lande 1887|V|5|VIII|unvollständig}}
== '''VI''' ==
und zuletzt die Gutsbezirke, kreisweise alphabetisch geordnet, die Kreise jeder Provinz selbst aber durchlaufend nummerirt. Innerhalb der Kreise werden die Städte u. s. w. nach dem Anfangsbuchstaben des Stamm=  bezw. Vorsetzwortes aufgeführt. Die zu den einzelnen Gemeinden oder Gutsbezirken gehörigen Wohnplätze sind – am Fuße der Seiten unter der Nummer der Gemeinde, mit Angabe der Zahl ihrer Wohngebäude und Einwohner, in alphabetischer Ordnung nachgewiesen. Auch unbewohnte Forstbezirke, Moore u. s. w. sind in das alphabetische Verzeichniß der Gemeindeverbände aufgenommen worden. Die topographische Bezeichnung ist nur bei unbewohnten Gutsbezirken und Forstbezirken dem Namen hinzugefügt worden, ebenso dort, wo ihre Angabe zur Unterscheidung gleichnamiger Gemeinden u. s. w. zu dienen hatte.
Der Inhalt des tabellarischen Theiles bedarf im Einzelnen noch folgender Erläuterungen:
# Die Flächenangaben beruhen auf den Ergebnissen der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung. Unter  Ackerland sind die Gärten, unter Wiesen das Marschland nicht einbegriffen.
# Jede Gemeindeeinheit, auch die unbewohnte, ist wenigstens als ein Wohnplatz gezählt worden.
#Außer den eigentlichen Wohngebäuden sind die am Zählungstage bewohnt gewesenen, aber nicht gewöhnlich oder hauptsächlich zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, z. B. Theater, Museen, Bahnhöfe, Thürme, Schulen, Magazine u. s. w., sowie Schiffe, Flöße, Baracken, Hütten, Buden, Zelte, Wagen u. s. w. Am Fuße der Seiten anmerkungsweise nachgewiesen.
# Bei der Gruppirung der Bezeichnunen des Religionsbekenntnisses sind zu den Evangelischen alle Personen gezählt worden, welche sich als evangelisch, unirt, protestantisch, lutherisch (auch alt= und separirt=lutherisch) und reformirt (auch alt=, deutsch=, französisch=reformirt) bezeichnet hatten; zu den Katholiken sind die Römischkatholischen und die Angehörigen der griechischkatholischen Kirchen, zu den sonstigen Christen die Herrnhuter (Brüdergemeinde), Anhänger der apostolischen Kirche (Irvingianer), Baptisten, Wiedertäufer, Mennoniten, Presbyterianer, Methodisten, Quäker, Angehörige der freien schottischen Kirche und der englischen Hochkirche, Mormonen, Dissidenten, Unitarier, Mitglieder freier Gemeinden und Christkatholiken gezählt worden.
# Die Grundsteuer=Reinerträge weichen in einzelnen Fällen von dem Ergebnisse der ursprünglichen Feststellung ab, da sie dort, wo Veränderungen in der Flächenabgrenzung oder Neubildungen von Gemeinden und Gutsbezirken inzwischen stattgefunden hatten, neu berechnet werden mußten.
# Die Angabe des Amtsbezirkes u. s. w., Standesamtes und Kirchspieles ist auf Grund der neuesten zur amtlichen Kenntniß des Königlichen statistischen Bureaus gelangten Veränderungen festgestellt und danach noch einer besonderen Prüfung durch die Königlichen Landrathsämter unterzogen worden, Wo einzelne Wohnplätze zu anderen Kirchspielorten gehören als die Hauptgemeinde, sind die Namen aller dieser Kirchspielorte aufgeführt und durch ein Komma von einander getrennt; wo zwei Mutterkirchen für die Gemeinde vorhanden sind, sind deren Namen durch Bindestriche (=) verbunden. Kirchspielorte, welche in einer anderen Provinz oder außerhalb    des preußischen Staates liegen, sind durch einen entsprechenden Zusatz, Kirchspielorte, welche in einem anderen Kreise der Provinz liegen, durch einen Stern (*) bezeichnet.                                                                                                                                           '''VII'''                         
# Über dem Kopfe der Tabellen ist das zuständige Landwehrbataillon, Landgericht und Amtsgericht angegeben. Diese Angaben beziehen sich bei denjenigen Seiten, auf welchen ein neuer Kreis beginnt, auf diesen; sie sind durch Hinzufügung des Kreisnamens erläutert, wo mehrere Kreise auf derselben Seite beginnen, sofern diese nicht zu demselben Landwehr=Bataillonsbezirke u. s. w. gehören; wenn endlich Theile eines Kreises in verschiedene Land= bezw. Amtsgerichtsbezirke gehören, so sind die Namen der einzelnen Gerichte über dem Tabellenkopfe und die Namen der zugehörigen Gemeindeeinheiten bezw. Wohnplätze durch Kreuze (†, bezw. ††, †††) oder Paragraphzeichen (§, §§, §§§) gekennzeichnet und die Zugehörigkeit durch eine Fußnote noch besonders erläutert.
''Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz''
Hinter dem letzten Kreise der Provinz folgt eine Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz, in welcher die summarischen Ergebnisse der vorhergegangenen Einzelnachweisungen für die Gesammtheit der in den genannten Verwaltungbezirken vorhandenen Städte bezw. Landgemeinden und Gutsbezirke zusammengestellt und z. Th. etwas ausführlicher behandelt sind. Für jede Gruppe von Gemeindeeinheiten ist hierbei der Raum einer über zwei Doppelseiten reichenden  Zeile bestimmt, auf welchem außer den, auch für die einzelnen Gemeindeeinheiten mitgetheilten noch folgenden Zahlenangaben nachgewiesen werden: Städte – Landgemeinden – Gutsbezirke – Haushaltungen (Einzeln= und Familien=) -- Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt – Ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember der Jahre 1871, 1875, 1880 und 1885 – Wohnbevölkerung am 1. Dezember 1885 – Kreisgebürtige – Kinder um Alter bis zu 6 Jahren – Kinder im Alter von über 6 bis 14 Jahren – Religionsbekenntniß nach den oben näher bezeichneten Gruppen, jedoch mit Unterscheidung der männlichen von den weiblichen Personen Die Angabe des Gesammt=Flächeninhaltes der Kreise und Regierungsbezirke ist in dieser Hauptübersicht nach dem Ergebnisse der von den Katasterämtern bis 1886/87 bewirkten Fortschreibung der Liegenschaften, also auf Grund neuesten Materiales erfolgt und stimmt deshalb nicht überall mit denjenigen Zahlenwerthen zusammen, welche für den Flächeninhalt der Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke der betreffenden Kreise und Regierungsbezirke nach dem Ergebnisse der Aufnahme über die landwirthschaftliche Bodenbenutzung vom Jahre 1883 ermittelt worden sind.
Die Grundsteuer=Reinerträge für die Gruppen der Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke sind durchweg berechnet worden.
''Register zum Gemeindelexikon''
Hinter der Hauptübersicht für die sämmtliche in der Provinz vorkommende Namen von Gemeindeeinheiten und Wohnplätzen aller Art enthält. Diese Namen sind alphabetisch geordnet; doch sind hierbei, um das Auffinden einzelner gesuchter Ortsnamen zu erleichtern, alle mit Vorsetzwörtern versehenen Namen doppelt

Version vom 28. Oktober 2008, 20:22 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Hohenzollernsche Lande/Gemeindelexikon 1887
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[V]
Nächste Seite>>>
[VIII]
Datei:Hohenzollersche Lande 1887.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



VI

und zuletzt die Gutsbezirke, kreisweise alphabetisch geordnet, die Kreise jeder Provinz selbst aber durchlaufend nummerirt. Innerhalb der Kreise werden die Städte u. s. w. nach dem Anfangsbuchstaben des Stamm= bezw. Vorsetzwortes aufgeführt. Die zu den einzelnen Gemeinden oder Gutsbezirken gehörigen Wohnplätze sind – am Fuße der Seiten unter der Nummer der Gemeinde, mit Angabe der Zahl ihrer Wohngebäude und Einwohner, in alphabetischer Ordnung nachgewiesen. Auch unbewohnte Forstbezirke, Moore u. s. w. sind in das alphabetische Verzeichniß der Gemeindeverbände aufgenommen worden. Die topographische Bezeichnung ist nur bei unbewohnten Gutsbezirken und Forstbezirken dem Namen hinzugefügt worden, ebenso dort, wo ihre Angabe zur Unterscheidung gleichnamiger Gemeinden u. s. w. zu dienen hatte.

Der Inhalt des tabellarischen Theiles bedarf im Einzelnen noch folgender Erläuterungen:

  1. Die Flächenangaben beruhen auf den Ergebnissen der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung. Unter Ackerland sind die Gärten, unter Wiesen das Marschland nicht einbegriffen.
  2. Jede Gemeindeeinheit, auch die unbewohnte, ist wenigstens als ein Wohnplatz gezählt worden.
  3. Außer den eigentlichen Wohngebäuden sind die am Zählungstage bewohnt gewesenen, aber nicht gewöhnlich oder hauptsächlich zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, z. B. Theater, Museen, Bahnhöfe, Thürme, Schulen, Magazine u. s. w., sowie Schiffe, Flöße, Baracken, Hütten, Buden, Zelte, Wagen u. s. w. Am Fuße der Seiten anmerkungsweise nachgewiesen.
  4. Bei der Gruppirung der Bezeichnunen des Religionsbekenntnisses sind zu den Evangelischen alle Personen gezählt worden, welche sich als evangelisch, unirt, protestantisch, lutherisch (auch alt= und separirt=lutherisch) und reformirt (auch alt=, deutsch=, französisch=reformirt) bezeichnet hatten; zu den Katholiken sind die Römischkatholischen und die Angehörigen der griechischkatholischen Kirchen, zu den sonstigen Christen die Herrnhuter (Brüdergemeinde), Anhänger der apostolischen Kirche (Irvingianer), Baptisten, Wiedertäufer, Mennoniten, Presbyterianer, Methodisten, Quäker, Angehörige der freien schottischen Kirche und der englischen Hochkirche, Mormonen, Dissidenten, Unitarier, Mitglieder freier Gemeinden und Christkatholiken gezählt worden.
  5. Die Grundsteuer=Reinerträge weichen in einzelnen Fällen von dem Ergebnisse der ursprünglichen Feststellung ab, da sie dort, wo Veränderungen in der Flächenabgrenzung oder Neubildungen von Gemeinden und Gutsbezirken inzwischen stattgefunden hatten, neu berechnet werden mußten.
  6. Die Angabe des Amtsbezirkes u. s. w., Standesamtes und Kirchspieles ist auf Grund der neuesten zur amtlichen Kenntniß des Königlichen statistischen Bureaus gelangten Veränderungen festgestellt und danach noch einer besonderen Prüfung durch die Königlichen Landrathsämter unterzogen worden, Wo einzelne Wohnplätze zu anderen Kirchspielorten gehören als die Hauptgemeinde, sind die Namen aller dieser Kirchspielorte aufgeführt und durch ein Komma von einander getrennt; wo zwei Mutterkirchen für die Gemeinde vorhanden sind, sind deren Namen durch Bindestriche (=) verbunden. Kirchspielorte, welche in einer anderen Provinz oder außerhalb des preußischen Staates liegen, sind durch einen entsprechenden Zusatz, Kirchspielorte, welche in einem anderen Kreise der Provinz liegen, durch einen Stern (*) bezeichnet.                                                                                                                                           VII
  7. Über dem Kopfe der Tabellen ist das zuständige Landwehrbataillon, Landgericht und Amtsgericht angegeben. Diese Angaben beziehen sich bei denjenigen Seiten, auf welchen ein neuer Kreis beginnt, auf diesen; sie sind durch Hinzufügung des Kreisnamens erläutert, wo mehrere Kreise auf derselben Seite beginnen, sofern diese nicht zu demselben Landwehr=Bataillonsbezirke u. s. w. gehören; wenn endlich Theile eines Kreises in verschiedene Land= bezw. Amtsgerichtsbezirke gehören, so sind die Namen der einzelnen Gerichte über dem Tabellenkopfe und die Namen der zugehörigen Gemeindeeinheiten bezw. Wohnplätze durch Kreuze (†, bezw. ††, †††) oder Paragraphzeichen (§, §§, §§§) gekennzeichnet und die Zugehörigkeit durch eine Fußnote noch besonders erläutert.


Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz

Hinter dem letzten Kreise der Provinz folgt eine Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz, in welcher die summarischen Ergebnisse der vorhergegangenen Einzelnachweisungen für die Gesammtheit der in den genannten Verwaltungbezirken vorhandenen Städte bezw. Landgemeinden und Gutsbezirke zusammengestellt und z. Th. etwas ausführlicher behandelt sind. Für jede Gruppe von Gemeindeeinheiten ist hierbei der Raum einer über zwei Doppelseiten reichenden Zeile bestimmt, auf welchem außer den, auch für die einzelnen Gemeindeeinheiten mitgetheilten noch folgenden Zahlenangaben nachgewiesen werden: Städte – Landgemeinden – Gutsbezirke – Haushaltungen (Einzeln= und Familien=) -- Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt – Ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember der Jahre 1871, 1875, 1880 und 1885 – Wohnbevölkerung am 1. Dezember 1885 – Kreisgebürtige – Kinder um Alter bis zu 6 Jahren – Kinder im Alter von über 6 bis 14 Jahren – Religionsbekenntniß nach den oben näher bezeichneten Gruppen, jedoch mit Unterscheidung der männlichen von den weiblichen Personen Die Angabe des Gesammt=Flächeninhaltes der Kreise und Regierungsbezirke ist in dieser Hauptübersicht nach dem Ergebnisse der von den Katasterämtern bis 1886/87 bewirkten Fortschreibung der Liegenschaften, also auf Grund neuesten Materiales erfolgt und stimmt deshalb nicht überall mit denjenigen Zahlenwerthen zusammen, welche für den Flächeninhalt der Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke der betreffenden Kreise und Regierungsbezirke nach dem Ergebnisse der Aufnahme über die landwirthschaftliche Bodenbenutzung vom Jahre 1883 ermittelt worden sind. Die Grundsteuer=Reinerträge für die Gruppen der Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke sind durchweg berechnet worden.


Register zum Gemeindelexikon

Hinter der Hauptübersicht für die sämmtliche in der Provinz vorkommende Namen von Gemeindeeinheiten und Wohnplätzen aller Art enthält. Diese Namen sind alphabetisch geordnet; doch sind hierbei, um das Auffinden einzelner gesuchter Ortsnamen zu erleichtern, alle mit Vorsetzwörtern versehenen Namen doppelt