Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/292: Unterschied zwischen den Versionen

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vom 5. Januar 1139 überwies König Conrad III. dem ehrwürdigen Priester Vicelin und seinen Nachfolgern, zur Ausbreitung der Religion des katholischen Glaubens und Ausrottung der Götzendienerei und des Aberglaubens, die Kirche zu Lübeck mit den ihr gehörigen Dörfern und Gerechtsamen. Diese Kirche wird bezeichnet als <tt>„ecclesia in castro Lubece in Slauonia“</tt>, und es wird von ihr gesagt, sie solle mitsammt ihren Besitzungen ganz so übertragen sein, wie vorher der König der Slaven Heinrich seinem Priester und darauf sein Nachfolger Knud dieselbe dem Vicelin verliehen hatte. Sie solle jedoch künftig lediglich als eine Verleihung der Römischen Könige und Kaiser angesehen werden. Das Diplom ist ausgestellt zu Goslar. Als Zeugen werden genannt: die Erzbischöfe Adalbert von Mainz, Arnolf von Cöln, Adalbero von Hamburg und eine ganze Reihe von deutschen Prälaten mehr, und von Laien namentlich zuerst der Herzog Adelbert von Sachsen.
vom 5. Januar 1139 überwies König Conrad III. dem ehrwürdigen Priester Vicelin und seinen Nachfolgern, zur Ausbreitung der Religion des katholischen Glaubens und Ausrottung der Götzendienerei und des Aberglaubens, die Kirche zu Lübeck mit den ihr gehörigen Dörfern und Gerechtsamen. Diese Kirche wird bezeichnet als <tt>„ecclesia in castro Lubece in Slauonia“</tt>, und es wird von ihr gesagt, sie solle mitsammt ihren Besitzungen ganz so übertragen sein, wie vorher der König der Slaven Heinrich seinem Priester und darauf sein Nachfolger Knud dieselbe dem Vicelin verliehen hatte. Sie solle jedoch künftig lediglich als eine Verleihung der Römischen Könige und Kaiser angesehen werden. Das Diplom ist ausgestellt zu Goslar. Als Zeugen werden genannt: die Erzbischöfe Adalbert von Mainz, Arnolf von Cöln, Adalbero von Hamburg und eine ganze Reihe von deutschen Prälaten mehr, und von Laien namentlich zuerst der Herzog Adelbert von Sachsen.

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2008, 12:02 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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vom 5. Januar 1139 überwies König Conrad III. dem ehrwürdigen Priester Vicelin und seinen Nachfolgern, zur Ausbreitung der Religion des katholischen Glaubens und Ausrottung der Götzendienerei und des Aberglaubens, die Kirche zu Lübeck mit den ihr gehörigen Dörfern und Gerechtsamen. Diese Kirche wird bezeichnet als „ecclesia in castro Lubece in Slauonia“, und es wird von ihr gesagt, sie solle mitsammt ihren Besitzungen ganz so übertragen sein, wie vorher der König der Slaven Heinrich seinem Priester und darauf sein Nachfolger Knud dieselbe dem Vicelin verliehen hatte. Sie solle jedoch künftig lediglich als eine Verleihung der Römischen Könige und Kaiser angesehen werden. Das Diplom ist ausgestellt zu Goslar. Als Zeugen werden genannt: die Erzbischöfe Adalbert von Mainz, Arnolf von Cöln, Adalbero von Hamburg und eine ganze Reihe von deutschen Prälaten mehr, und von Laien namentlich zuerst der Herzog Adelbert von Sachsen.

Von den fünf Parochialkirchen, denen die Stadt und zum Theil die nächste Umgebung derselben nachher zugetheilt war, S. Marien, S. Jacobi, S. Petri, S. Aegidien und S. Johann des Täufers (Dom), fällt die Erbauung der letzteren bestimmt in das Jahr 1170[1], aber es war eigentlich nur ein Neubau, veranstaltet durch Heinrich den Löwen, statt eines älteren Kirchengebäudes, welches der Jungfrau Maria und dem heiligen Nicolaus gewidmet war, und dies mag denn die Domkirche gewesen sein, von welcher Helmold (I, 93) berichtet, daß die Einweihung durch den Erzbischof Hartwig von Bremen vollzogen worden sei zu Bischof Gerolds Zeiten, als das Bisthum hieher verlegt ward. Das neue Gebäude ward Johannes dem Täufer und dem heiligen Nicolaus gewidmet, daher die Domkirche auch in alten Documenten Ecclesia S. Nicolai heißt. Der Bau ist aber sicher nicht in Einem Jahre zu Stande gekommen, wenngleich 1170 als das Jahr der Erbauung angegeben wird. Von Bischof Hinrich von Bocholt wird berichtet[2], er


  1. Dies bezeugt die Inschrift neben der Norderthür: Anno Domini MCLXX edificata fuit presens Ecclesia per Dominum Hinricum, Ducem Bawarie et Saxonie, et per Dominum Hinricum tercium Episcopum Lubicensem et fundatorem Monasterii S. Johannis in Lubecke, consecrata in honorem Sanctorum Johannis Baptiste et Nicolai Confessoris Jhesu Christi.
  2. Cod. Egl. im Archiv f. St. u. K. Gesch. II, 288.