Bauer (Berufsbezeichnung): Unterschied zwischen den Versionen
K (→Bibliografie) |
|||
Zeile 33: | Zeile 33: | ||
* Maurer, von : Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland (Erlangen 1865-66, 2 Bände) | * Maurer, von : Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland (Erlangen 1865-66, 2 Bände) | ||
* Probyn: Systems of land tenure in various countries (London 1881) | * Probyn: Systems of land tenure in various countries (London 1881) | ||
* Bäuerliche Zustände in Deutschland (in den | * Bäuerliche Zustände in Deutschland (in den "Schriften des Vereins f. Sozialpolitik", Bd. 22 - 24, Leipzig 1883 ff.) | ||
* Knapp: Die Bauernbefreiung u. der Ursprung der Landarbeiter in dem ältesten Theile | * Knapp: "Die Bauernbefreiung u. der Ursprung der Landarbeiter in dem ältesten Theile Preussens" (Leipzig 1887, 2 Bände). | ||
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]] | [[Kategorie:Berufsbezeichnung]] |
Version vom 2. Mai 2008, 16:57 Uhr
Bauer ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Bauer (Begriffserklärung). |
Bauer
Einleitung
- Bauer = Buer (ndd.)
- Bedeutung: Landmann, Eigentümer oder Mitarbeiter in einer landwirtschaftlichen Wirtschaft
Preussische Definition 19. Jhdt
Bauer, im weitesten Sinne jeder Landbewohner im Gegensatz zum Städter, insbesondere ein solcher, der sich mit Landwirtschaft beschäftigt. Das preussische Landrecht definiert vor 1890: „Zum Bauernstand gehören alle Bewohner des platten Landes, welche sich mit dem unmtlbaren Betrieb des Ackerbaues und der Landwirtschaft beschäftigen, insofern sie nicht durch adlige Geburt, Amt oder Rechte von diesem Stande ausgenommen sind.“
Kleiner Landwirt
Im engern Sinne versteht man unter Bauer nur einen solchen kleiner Landwirt, welcher auf eignem Grund u. Boden wirtschaftet, also den Bauerngutsbesitzer im Gegensatz zum Pächter und zum landwirtschaftlichen Arbeiter oder Dienstboten. Vom Grossgrundbesitzer unterscheidet er sich durch den Umfang des Gutes.
Frühere Unterscheidung
Die frühere Unterscheidung zwischen einem Ritter- und Bauerngut, welche sich darauf gründete, dass der Besitz eines Rittergutes ein Vorrecht des Adels war, und dass damit gewisse sonstige Vorrechte, namentlich Steuerfreiheit, verbunden waren, ist durch die preussische Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts beseitigt worden, wenn sich auch noch manche privatrechtlichen Eigentümlichkeiten der Bauerngüter bis in das 20. Jahrhundert erhielten.
Lokale Unterschiede der Benennung
Nach der Grösse ihres Besitzes werden in den verschiedenen Gegenden Deutschlands unterschieden:
- Vollbauern (Vollspänner, Vollmeier, Vollerben, Vollhöfner, Besitzer ganzer Höfe, Hofbauern)
- Dreiviertelbauern (Hüfnermeier, Dreiviertelspänner)
- Halbbauern (Halbspänner, Halbhufner, Huber, Halbmeier)
- Viertelhofsbesitzer oder Lehner, Eigenlehner, Kötter (Katen, Kotsassen, Kossäten, von »Kot« od. »Kat«, kl. Hof), welche nur ein Haus oder etwas Ackerland besitzen, endlich
- Hintersiedler (Hintersitzer, Hintersassen, Kleinhäusler, Tropfhäusler), die nur mit einem Haus u. etwas Grundbesitz angesessen sind.
Andre Bezeichnungen erklären sich aus dem frühern Abhängigkeitsverhältnis der betreff. Bauern, wie Kirchenbauern, Küsterbauern, Stiftsbauern, Pfarr-Bauern, Amtsbauern, Patrimonialbauern und dergleichen.
Quelle
Bibliografie
- Bonnemère: Histoire des paysans (2. Aufl., Paris 1874, 2 Bände)
- Maurer, von : Geschichte der Fronhöfe, Bauernhöfe etc. in Deutschland (Erlangen 1862-63, 4 Bände)
- Maurer, von : Geschichte der Dorfverfassung in Deutschland (Erlangen 1865-66, 2 Bände)
- Probyn: Systems of land tenure in various countries (London 1881)
- Bäuerliche Zustände in Deutschland (in den "Schriften des Vereins f. Sozialpolitik", Bd. 22 - 24, Leipzig 1883 ff.)
- Knapp: "Die Bauernbefreiung u. der Ursprung der Landarbeiter in dem ältesten Theile Preussens" (Leipzig 1887, 2 Bände).