Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/026: Unterschied zwischen den Versionen
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Er dachte, wenn er das Gut zur hallen verkaufte, so wäre er der Schuldenlast, die auf dem Hause haftete, enthoben, und er bekäme überdies eine so bedeutende Summe in Händen, dass er die Tage seines Lebens mit Behaglichkeit subsistiren, und auch wohl noch ein Erkleckliches zu diesem oder jenem Zwecke zurücklegen könnte. Die Einwilligung seiner Gattin zu solchem zu solchem Verkaufe zu erlangen, machte ihm gewiss keine Schwierigkeit; denn das Verhältniss der Frau zur Hallen zur Frau Elsbeth war von Anfang an nicht so schwesterlich, dass man annehmen könnte, sie habe ängstlich ihr Gewissen befragt, ob sie die Kinder der Schwester um die Erbfolge bringen dürfe. So kam denn Elisabeth von Olmissen am 9. May 1634, nachdem sie kurz vorher und vielleicht ohne dringende Noth das Lehen mit einer neuen Schuld von 800 Rthlr beschwert hatte, beim Churfürsten mit der Vorstellung ein, dass sie zur Befriedigung ihrer Creditoren das Haus zur Hallen verkaufen müsste<ref>Die Kinder der verstorbenen Frau Elsbeth hatten im J. 1634, von wegen des mütterlichen Heirathspfennings, noch 3879 Rthlr zu fordern. Es war dies die bedeutendste Schuld, die aber am wenigsten zum Verkauf des Hauses zwang.</ref>dass sie aber aus Leibes Schwachheit dem Verkauf nicht selbst beiwohnen könne, und daher hiermit ihrem Gatten die Vollmacht dazu ertheile. | |||
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Version vom 17. Juni 2016, 12:12 Uhr
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Er dachte, wenn er das Gut zur hallen verkaufte, so wäre er der Schuldenlast, die auf dem Hause haftete, enthoben, und er bekäme überdies eine so bedeutende Summe in Händen, dass er die Tage seines Lebens mit Behaglichkeit subsistiren, und auch wohl noch ein Erkleckliches zu diesem oder jenem Zwecke zurücklegen könnte. Die Einwilligung seiner Gattin zu solchem zu solchem Verkaufe zu erlangen, machte ihm gewiss keine Schwierigkeit; denn das Verhältniss der Frau zur Hallen zur Frau Elsbeth war von Anfang an nicht so schwesterlich, dass man annehmen könnte, sie habe ängstlich ihr Gewissen befragt, ob sie die Kinder der Schwester um die Erbfolge bringen dürfe. So kam denn Elisabeth von Olmissen am 9. May 1634, nachdem sie kurz vorher und vielleicht ohne dringende Noth das Lehen mit einer neuen Schuld von 800 Rthlr beschwert hatte, beim Churfürsten mit der Vorstellung ein, dass sie zur Befriedigung ihrer Creditoren das Haus zur Hallen verkaufen müsste[1]dass sie aber aus Leibes Schwachheit dem Verkauf nicht selbst beiwohnen könne, und daher hiermit ihrem Gatten die Vollmacht dazu ertheile.
- ↑ Die Kinder der verstorbenen Frau Elsbeth hatten im J. 1634, von wegen des mütterlichen Heirathspfennings, noch 3879 Rthlr zu fordern. Es war dies die bedeutendste Schuld, die aber am wenigsten zum Verkauf des Hauses zwang.