Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/100: Unterschied zwischen den Versionen

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sind indess  nach Jahr und Tag, noch nicht in Ausführung
sondern  erst  wieder zur Sprache  gekommen.    Ich  berichte
nämlich nach dem was mir vorliegt.  Zunächst bietet sich ein
Documentum sine dato dar, worin die Gebrüder Walpode folgende
fünf Punkte in Vorschlag bringen:
I. solle  an der Stelle, wo Ritter Clais todt geblieben, eine
Kapelle  aufgerichtet  werden,  mit einer Wochenmesse zu
ewigen Tagen.
II. solle  ein  Begängniss an  dem Tage in der Woche wo er
todt geblieben, sammt einem siebenten und einem dreissig-
sten, mit Vigilien, Commendationen und Beleuchtung, wie
es sich für einen Ritter wohl gebührt, gehalten und den
Armen zugleich eine angemessene Spende verabreicht werden.
III. sollen in der Begräbnisskirche zwei ewige Messen, nebst
Beleuchtung auf dem Grabe während jeder Messe, gestiftet
werden.
IV. Zu den oben erwähnten Bittfahrten wird noch eine andere
hinzugefügt, nämlich nach S. Jacob (San Yago de Compos-
tella), und solle auf jeder Bittfahrt ein namhaftes Opfer,
und von jeder eine glaubhafte Bescheinigung gebracht werden. ,
V. solle auf Tag  und Stunde  seines Todes,  zu Heisterbach
ein Jahrgedächtniss zu den ewigen Tagen mit zehn Priestern
gehalten, und zehn Arme gespeist werden.
Ueber  diese fünf Artikel ist nun auf Samstag nach Quäsi-
modogeniti Anno 1524 zwischen den Gebrüdern Walpode eines,
und Diederich Herrn zu Milendonck von wegen sein und seines
Anhangs anderntheils,  im Minderbrüder-Closter zu Cöln, vor
Johann Quad Herrn zu Landscron  und Thomberg Marschall
und Johann Scheiffart von Merode zu Hemmersbach Amtmann
zu Liedberg, nachfolgender gestalt verhandelt worden:
I. Den ersten Artikel hat Johann Walpode von wegen sein j
und seines Bruders, mit Rath seiner Freundschaft, fallen lassen,.
dergestalt, dass anstatt der Kapelle ein Kreuz mit Wapen und
Umschrift, wie sich einem Ritter wohl geziemet, sonder Verzug
aufgerichtet und dermassen befestiget werde, dass ein böser
Bube das nicht leichtlich umwerfen oder zerbrechen möge, und
ob das hernachmals über kurz oder lang also geschähe, dass
alsdann die Gegenparthei und ihre Erben vonstuntan auf ihre
Kosten ein anderes solches aufrichten lassen sollen.

Version vom 4. November 2008, 11:07 Uhr

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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100 sind indess nach Jahr und Tag, noch nicht in Ausführung sondern erst wieder zur Sprache gekommen. Ich berichte nämlich nach dem was mir vorliegt. Zunächst bietet sich ein Documentum sine dato dar, worin die Gebrüder Walpode folgende fünf Punkte in Vorschlag bringen: I. solle an der Stelle, wo Ritter Clais todt geblieben, eine Kapelle aufgerichtet werden, mit einer Wochenmesse zu ewigen Tagen. II. solle ein Begängniss an dem Tage in der Woche wo er todt geblieben, sammt einem siebenten und einem dreissig- sten, mit Vigilien, Commendationen und Beleuchtung, wie es sich für einen Ritter wohl gebührt, gehalten und den Armen zugleich eine angemessene Spende verabreicht werden. III. sollen in der Begräbnisskirche zwei ewige Messen, nebst Beleuchtung auf dem Grabe während jeder Messe, gestiftet werden. IV. Zu den oben erwähnten Bittfahrten wird noch eine andere hinzugefügt, nämlich nach S. Jacob (San Yago de Compos- tella), und solle auf jeder Bittfahrt ein namhaftes Opfer, und von jeder eine glaubhafte Bescheinigung gebracht werden. , V. solle auf Tag und Stunde seines Todes, zu Heisterbach ein Jahrgedächtniss zu den ewigen Tagen mit zehn Priestern gehalten, und zehn Arme gespeist werden. Ueber diese fünf Artikel ist nun auf Samstag nach Quäsi- modogeniti Anno 1524 zwischen den Gebrüdern Walpode eines, und Diederich Herrn zu Milendonck von wegen sein und seines Anhangs anderntheils, im Minderbrüder-Closter zu Cöln, vor Johann Quad Herrn zu Landscron und Thomberg Marschall und Johann Scheiffart von Merode zu Hemmersbach Amtmann zu Liedberg, nachfolgender gestalt verhandelt worden: I. Den ersten Artikel hat Johann Walpode von wegen sein j und seines Bruders, mit Rath seiner Freundschaft, fallen lassen,. dergestalt, dass anstatt der Kapelle ein Kreuz mit Wapen und Umschrift, wie sich einem Ritter wohl geziemet, sonder Verzug aufgerichtet und dermassen befestiget werde, dass ein böser Bube das nicht leichtlich umwerfen oder zerbrechen möge, und ob das hernachmals über kurz oder lang also geschähe, dass alsdann die Gegenparthei und ihre Erben vonstuntan auf ihre Kosten ein anderes solches aufrichten lassen sollen. ■