Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/098: Unterschied zwischen den Versionen

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gesoenet vnd gesucht syn, vnd so die dusent gülden obgemelt
Johan betzalt vnd vernoigt vnd er in das Sloess Drachenfeltz
vnd in das Sloess Wolckenburg pantgewise nach lüde der
Heubtverschribungen wie vur ingesatz vnd zugelaessen ist, Sali '
asdan Doem Capittell verschaffen Johan van Drachenfeltz vnd
synen zustenderen eyn gemeyn Soenbrieff gegeben sali werden
dae myt asdan diese vnse verschrybonge doyt vnd machtloes
vnd Johan vns diese vnse verschrybonge wydder zu vnsen vnd
vnsers Doem Capittells henden stellen .vnd Heueren sali Sonder
eynich vorter vertzoch indracht off wydderrede, alle argeliste
vnd geueirde hie inne gensslich vssgescheiden, vnd des zu
vrkunde der wairheit hauen wir Choirbuschoff vnd Capittell
vnser kyrchen Siegell genant ad Causas an diesen brieff gehangen
Gegeben in dem Jair vnsers Heren dusent vunffhundert vnd
Eycht uffSondage neist nach der Eylffdusent Junffern daige(l)"
Auf Donnerstag nach S. Kilians Tag im J. 1509 sind die
Gebrüder Johann und Godart Herren zu Drachenfels (2) mit
den Gebrüdern Anton und Johann Walpode von Bassenheim
in Cöln zusammengekommen, und haben sich mit denselben,
unter Vermittelung des Erbmarschalls Bertram von Nesselrode
und anderer Freunde, in folgender Weise vereinigt und vertragen:
Das Schloss Drachenfels mit seinen Zubehörungen sollen die
Gebrüder von Drachenfels, die beiden Häuser Gudenau und
Virnenbnrg mit ihrem Zubehör die Gebrüder Walpode erblich
haben und behalten. Die beiden Steinkaulen unter Drachenfels
(die Dom- und die-gemeine Steinkaule), an denen dieWalpoden
bisher Gerechtigkeit zu haben vermeint, sollen fortan die
Gebrüder  von  Drachenfels  gebrauchen,  dagegen  aber  den
(1) An selbigem Tage wurden „Heinrich van Wede keiner zo
Drachenfelts vnd N. van Meckenhem keiner zo Wolckenburg"
angewiesen, beide Schlösser dem Johann von Draehenfels zu über-
geben. Nun aber beansprucht Erzbischof Philipp im J. 1509 post
Lambert! den dritten Theil, so dem Heinrich von Drachenfels
zuständig, und verlangt, dass Johann von Drachenfels ihm die
Nutzung davon handreiche, widrigenfalls er sich einen eignen
Kellner bestellen werde.
(2) Godart von Drachenfels ist wohl nicht lange nachher,
jedenfalls 1510 gestorben. Sein Bruder Johann wurde im J. 1515
Amtmann zu Niedeggen: welches Amt bis dahin dem Emont von
Palant Herrn zu Maubach für 1000 Göldgulden verpfändet war.

Version vom 4. November 2008, 11:06 Uhr

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98 gesoenet vnd gesucht syn, vnd so die dusent gülden obgemelt Johan betzalt vnd vernoigt vnd er in das Sloess Drachenfeltz vnd in das Sloess Wolckenburg pantgewise nach lüde der Heubtverschribungen wie vur ingesatz vnd zugelaessen ist, Sali ' asdan Doem Capittell verschaffen Johan van Drachenfeltz vnd synen zustenderen eyn gemeyn Soenbrieff gegeben sali werden dae myt asdan diese vnse verschrybonge doyt vnd machtloes vnd Johan vns diese vnse verschrybonge wydder zu vnsen vnd vnsers Doem Capittells henden stellen .vnd Heueren sali Sonder eynich vorter vertzoch indracht off wydderrede, alle argeliste vnd geueirde hie inne gensslich vssgescheiden, vnd des zu vrkunde der wairheit hauen wir Choirbuschoff vnd Capittell vnser kyrchen Siegell genant ad Causas an diesen brieff gehangen Gegeben in dem Jair vnsers Heren dusent vunffhundert vnd Eycht uffSondage neist nach der Eylffdusent Junffern daige(l)" Auf Donnerstag nach S. Kilians Tag im J. 1509 sind die Gebrüder Johann und Godart Herren zu Drachenfels (2) mit den Gebrüdern Anton und Johann Walpode von Bassenheim in Cöln zusammengekommen, und haben sich mit denselben, unter Vermittelung des Erbmarschalls Bertram von Nesselrode und anderer Freunde, in folgender Weise vereinigt und vertragen: Das Schloss Drachenfels mit seinen Zubehörungen sollen die Gebrüder von Drachenfels, die beiden Häuser Gudenau und Virnenbnrg mit ihrem Zubehör die Gebrüder Walpode erblich haben und behalten. Die beiden Steinkaulen unter Drachenfels (die Dom- und die-gemeine Steinkaule), an denen dieWalpoden bisher Gerechtigkeit zu haben vermeint, sollen fortan die Gebrüder von Drachenfels gebrauchen, dagegen aber den (1) An selbigem Tage wurden „Heinrich van Wede keiner zo Drachenfelts vnd N. van Meckenhem keiner zo Wolckenburg" angewiesen, beide Schlösser dem Johann von Draehenfels zu über- geben. Nun aber beansprucht Erzbischof Philipp im J. 1509 post Lambert! den dritten Theil, so dem Heinrich von Drachenfels zuständig, und verlangt, dass Johann von Drachenfels ihm die Nutzung davon handreiche, widrigenfalls er sich einen eignen Kellner bestellen werde. (2) Godart von Drachenfels ist wohl nicht lange nachher, jedenfalls 1510 gestorben. Sein Bruder Johann wurde im J. 1515 Amtmann zu Niedeggen: welches Amt bis dahin dem Emont von Palant Herrn zu Maubach für 1000 Göldgulden verpfändet war.