Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/004: Unterschied zwischen den Versionen

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Ersterer ist entweder noch vor dem Vater gestorben, oder
er ist mit dem folgenden Comthur identisch.
2. Rutger von Drachenfels (D).
3. Zobbo von Drachenfels Teutsch Ordens Comthur zu Ramers-
dorf, gemäss Urkunde v. J. 1304 bei Hennes Cod. Dipl.
II. p. 320. Ist er mit Gobelin identisch, so folgt nicht
dass er der Erstgeborne gewesen. Der Vater nannte ihn
dann seiner Würde wegen zuerst.
4. Hadewich von Drachenfels war mit einem Herrn von Gym-
nich (vielleicht mit dem Ritter Emund) verheirathet. Als
ihre Söhne darf man Heinrich und Wilhelm von Gymnich
betrachten. Wahrscheinlich von ersterem stammen die
Gebrüder Emund und Rabode von Gymnich. Diese beschei-
nigen im J. 1362 für sich, ihre Brüder und Schwestern,
dass die Forderungen, die ihr Vater von wegen des Hei-
rathspfennings seiner Mutter (dy van Drachenuelz geboyren
was) noch zu machen hatte, ihnen vom Burggrafen Heinrich
berichtiget worden.
5. Lysa von Drachenfels verh. mit Ritter Heinrich von Bachern.
D.
Rutger Burggraf zu Drachenfels Ritter. Derselbe gelobte
im J. 1327 nie einen Feind der Cölnischen Kirche in sein
Schloss aufnehmen, dasselbe nicht veräussern und es stets dem
Erzbischofe und dessen Dienern öffnen zu wollen. Er ist im
J. 1330 gestorben; aus seiner Ehe mit Metza stammen etwa
drei Kinder:
1. Heinrich von Drachenfels (E).
2. Rutger von Drachenfels. In einem Vergleiche, den er im
J. 1345 mit seinem Bruder Schloss, erhielt er zu seinem
Antheil den von der Äbtissin zu Dietkirchen lehenrührigen
Zehenden zu Bonn und Dietkirchen, ein von der Propstei
zu Meschede lehenrühriges Gut bei Limperich (#), und ein
(*) Wilhelm von Arnsberg Propst zu Meschede belehnte im
J. 1343 den Burggrafen Heinrich mit einem Hofe bei Lymperg,
gelegen in dem Lande von Lewenberg, so wie sein Vater damit
belehnt gewesen. Heinrich von Brullinchus Canonich und Kellner
zu Meschede bescheinigt demselben Burggrafen im J. 1351 den
Empfang von drittehalb Ohm Wein, so derselbe vermöge eines
alten Rechtes an den Propst zu Meschede zu liefern verpflichtet.

Version vom 4. November 2008, 10:17 Uhr

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4 Ersterer ist entweder noch vor dem Vater gestorben, oder er ist mit dem folgenden Comthur identisch. 2. Rutger von Drachenfels (D). 3. Zobbo von Drachenfels Teutsch Ordens Comthur zu Ramers- dorf, gemäss Urkunde v. J. 1304 bei Hennes Cod. Dipl. II. p. 320. Ist er mit Gobelin identisch, so folgt nicht dass er der Erstgeborne gewesen. Der Vater nannte ihn dann seiner Würde wegen zuerst. 4. Hadewich von Drachenfels war mit einem Herrn von Gym- nich (vielleicht mit dem Ritter Emund) verheirathet. Als ihre Söhne darf man Heinrich und Wilhelm von Gymnich betrachten. Wahrscheinlich von ersterem stammen die Gebrüder Emund und Rabode von Gymnich. Diese beschei- nigen im J. 1362 für sich, ihre Brüder und Schwestern, dass die Forderungen, die ihr Vater von wegen des Hei- rathspfennings seiner Mutter (dy van Drachenuelz geboyren was) noch zu machen hatte, ihnen vom Burggrafen Heinrich berichtiget worden. 5. Lysa von Drachenfels verh. mit Ritter Heinrich von Bachern. D. Rutger Burggraf zu Drachenfels Ritter. Derselbe gelobte im J. 1327 nie einen Feind der Cölnischen Kirche in sein Schloss aufnehmen, dasselbe nicht veräussern und es stets dem Erzbischofe und dessen Dienern öffnen zu wollen. Er ist im J. 1330 gestorben; aus seiner Ehe mit Metza stammen etwa drei Kinder: 1. Heinrich von Drachenfels (E). 2. Rutger von Drachenfels. In einem Vergleiche, den er im J. 1345 mit seinem Bruder Schloss, erhielt er zu seinem Antheil den von der Äbtissin zu Dietkirchen lehenrührigen Zehenden zu Bonn und Dietkirchen, ein von der Propstei zu Meschede lehenrühriges Gut bei Limperich (#), und ein (*) Wilhelm von Arnsberg Propst zu Meschede belehnte im J. 1343 den Burggrafen Heinrich mit einem Hofe bei Lymperg, gelegen in dem Lande von Lewenberg, so wie sein Vater damit belehnt gewesen. Heinrich von Brullinchus Canonich und Kellner zu Meschede bescheinigt demselben Burggrafen im J. 1351 den Empfang von drittehalb Ohm Wein, so derselbe vermöge eines alten Rechtes an den Propst zu Meschede zu liefern verpflichtet.