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Gerd von Ense, welcher mit Pernette von Plettenbracht | |||
verheirathet war. Demselben versetzte Goswin von Melderke | |||
im J. 1395 gegen eine Summe von 900 Rheinischen Gulden, | |||
neben verschiedenen andern Gütern, seine an den Erzbischof | |||
von Cöln lehenrührige Burg zu Anröchte, so wie auch sein | |||
Recht in der Kirche und auf dem Kirchhof: welche Pfandschaft | |||
nicht wieder eingelöst worden ist. Im J. 1397 verkaufte | |||
Heydenreich von Plettenbracht (1) seinem Vetter Heydenreich | |||
von Plettenbracht genannt Plassedregh und dessen Tochter- | |||
manne Gerd von Ense, den Zehenden zu Aspen nebst einigen | |||
andern Gefällen und Gütern, im Kirspel von Erwitte gelegen (2). | |||
Ferner übergab Adolph Herzog von Cleve und Graf von der | |||
Marck im J. 1419 dem Gerd von Ense und Bernet seiner | |||
Gattin die Burgmühle zu Lippstadt auf Lebensdauer, gegen | |||
einen Census von zwanzig Rheinischen Gulden, so die Burg | |||
jährlichs von der Mühle zu erheben hatte. Sodann beurkundet | |||
Diederich Erzbischof von Cöln und Administrator zu Paderborn | |||
im J. 1420, dass er den Gerd von Ense, dem das Amt Erwitte | |||
in frühern Zeiten für 1450 Rheinische Gulden verschrieben | |||
worden, so lange im Besitze dieses Amtes lassen wolle, bis ihm | |||
der Pfandschilling erstattet worden (3). — Gerd von Ense, der | |||
gegen 1439 gestorben, hat etwa folgende Kinder hinterlassen: | |||
(1)'Heydenreich ist ein Sohn des Ritters Hunolt und Enkel | |||
des Heydenreich von Plettenbracht. Der folgende Heydenreich mit | |||
dem Beinamen Plassedregh ist ein Sohn des Heydenreich und Enkel | |||
des Ritters Johann von Plettenbracht. Dieser hatte nämlich drei | |||
Söhne: Heinrich, Heydenreich und Bertold (Domherr zu Paderborn). | |||
Heinrich, der im J. 1341 seinem Bruder Heydenreich die Vogtei | |||
zu Plettenbracht verkaufte, ist vielleicht der Vater jenes Johann | |||
von Plettenbracht, der mit Irmgart von Vischenich verheirathet war. | |||
(2) Johann von Ermlynclmsen Abt zu Flechdorf belehnte noch | |||
in selbigem Jahr beide Ankäufer mit zwei Huven zu Aspen und | |||
mit dem Zehenden daselbst, geheissen das Padbergische Gut. Seit | |||
dem siebenzehnten Jahrhundert war der Zehende zu Aspen und | |||
Papperinckhof ein Lehen der Abtei Corvey. | |||
(3) Das Amt Erwitte mag wohl eine Zeit lang zu den Western- | |||
kotten verlegt worden sein; denn im J. 1457 nimmt Erzbischof | |||
Diederich das Amt zu den Westernkotten, das dem Gerd von Ense | |||
für 1450 Rheinische Gulden verpfändet gewesen, von dessen Sohn | |||
Heinrich wieder zurück. |
Version vom 22. August 2008, 10:59 Uhr
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27 B. Gerd von Ense, welcher mit Pernette von Plettenbracht verheirathet war. Demselben versetzte Goswin von Melderke im J. 1395 gegen eine Summe von 900 Rheinischen Gulden, neben verschiedenen andern Gütern, seine an den Erzbischof von Cöln lehenrührige Burg zu Anröchte, so wie auch sein Recht in der Kirche und auf dem Kirchhof: welche Pfandschaft nicht wieder eingelöst worden ist. Im J. 1397 verkaufte Heydenreich von Plettenbracht (1) seinem Vetter Heydenreich von Plettenbracht genannt Plassedregh und dessen Tochter- manne Gerd von Ense, den Zehenden zu Aspen nebst einigen andern Gefällen und Gütern, im Kirspel von Erwitte gelegen (2). Ferner übergab Adolph Herzog von Cleve und Graf von der Marck im J. 1419 dem Gerd von Ense und Bernet seiner Gattin die Burgmühle zu Lippstadt auf Lebensdauer, gegen einen Census von zwanzig Rheinischen Gulden, so die Burg jährlichs von der Mühle zu erheben hatte. Sodann beurkundet Diederich Erzbischof von Cöln und Administrator zu Paderborn im J. 1420, dass er den Gerd von Ense, dem das Amt Erwitte in frühern Zeiten für 1450 Rheinische Gulden verschrieben worden, so lange im Besitze dieses Amtes lassen wolle, bis ihm der Pfandschilling erstattet worden (3). — Gerd von Ense, der gegen 1439 gestorben, hat etwa folgende Kinder hinterlassen: (1)'Heydenreich ist ein Sohn des Ritters Hunolt und Enkel des Heydenreich von Plettenbracht. Der folgende Heydenreich mit dem Beinamen Plassedregh ist ein Sohn des Heydenreich und Enkel des Ritters Johann von Plettenbracht. Dieser hatte nämlich drei Söhne: Heinrich, Heydenreich und Bertold (Domherr zu Paderborn). Heinrich, der im J. 1341 seinem Bruder Heydenreich die Vogtei zu Plettenbracht verkaufte, ist vielleicht der Vater jenes Johann von Plettenbracht, der mit Irmgart von Vischenich verheirathet war. (2) Johann von Ermlynclmsen Abt zu Flechdorf belehnte noch in selbigem Jahr beide Ankäufer mit zwei Huven zu Aspen und mit dem Zehenden daselbst, geheissen das Padbergische Gut. Seit dem siebenzehnten Jahrhundert war der Zehende zu Aspen und Papperinckhof ein Lehen der Abtei Corvey. (3) Das Amt Erwitte mag wohl eine Zeit lang zu den Western- kotten verlegt worden sein; denn im J. 1457 nimmt Erzbischof Diederich das Amt zu den Westernkotten, das dem Gerd von Ense für 1450 Rheinische Gulden verpfändet gewesen, von dessen Sohn Heinrich wieder zurück.