Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/003: Unterschied zwischen den Versionen

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das sogenannte Ringsheimer Gut, verkauften. Rutger war mit
Else von Holtzheim (Tochter des Ritters Heytgen von Holtz-
lieim) verheirathet, mit der er einen Sohn Reymar hatte.
Nach seinem Tod schritt Else zur zweiten Ehe mit Johann
von Ketge, welcher Namens seines Stiefsohns mit Ringsheim
belehnt ward. Beide, Reymar und Johann, gehen mit Tode
ab, und des letzteren Bruder, Ritter Arnold von Ketge, wird
als Vormünder des jungen Johann von Ketge mit der Burg
belehnt. Wohl nicht lange nachher, im J. 1389, verlobte Frau
Else ihren Sohn Johann mit Adelheid Tochter des Ritters
Engelbrecht von Orsbeck, und übergab letzterem die Burg mit
der Verpflichtung, für den Unterhalt ihrer unmündigen Kinder
zu sorgen. Auch dieser wurde vom Erzbischof zu Behuf seines
Eidams belehnt: wobei er sich verpflichtete, demselben die Burg
nicht eher zu übergeben, bis er gebührende Lehenshuldigung
geleistet habe. Diese zweifache Belehnung lässt sich kaum
erklären; aber sie ist thatsächlich; der nächstfolgende Lehen-
brief meldet indess, dass Ritter Arnold die Burg bis zur
Grossjährigkeit seines Mündels besessen (*). Dieser schreibt
sich fortan Johann von Ketge genannt von Ringsheim, oder
. kurz Johann von Ringsheim. Derselbe genügte seiner Lehens-
pflicht im J. 1413, wo dann Erzbischof Friedrich ihn für den
rechten Erben seines halbbürtigen Bruders Reymar erklärte
und ihn für sich und seine Erben mit dem Schloss Ringsheim
belehnte. Vom Stift St. Mariengraden in Cöln wurde er im
J. 1423 zum Vogt zu Flamersheim, Palmersheim, Kircheim
und Hockenbur, so wie auch über den Flamersheimer Wald
ernannt. Er hinterlässt einen Sohn Johann von Ringsheim,
der wahrscheinlich im J. 1444 zum Ritter geschlagen worden.
Die erste Kunde von ihm erhalte ich 1450, wo er und seine
Gattin Anna von Monreal dem Wilhelm von Kintzweiler Herrn
zu Mücldersheim, der sich für sie wegen einer Summe von
2300 Rheinischen Gulden bei Johann von Kintzweiler genannt
Nagel verbürgt hatte, einen Schadlosbrief ausstellen. Diese
und vielleicht noch andere Schulden mögen wohl Ursache gewe-
sen sein, warum beide Ehegatten im J. 1455 mit Bewilligung
des Erzbischofs Diederich das Haus Ringsheim mit allem seinem
(*) Lacomblet Bd. III. p. 828. Krumbstab I. p. 26.

Version vom 26. Mai 2008, 06:50 Uhr

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das sogenannte Ringsheimer Gut, verkauften. Rutger war mit Else von Holtzheim (Tochter des Ritters Heytgen von Holtz- lieim) verheirathet, mit der er einen Sohn Reymar hatte. Nach seinem Tod schritt Else zur zweiten Ehe mit Johann von Ketge, welcher Namens seines Stiefsohns mit Ringsheim belehnt ward. Beide, Reymar und Johann, gehen mit Tode ab, und des letzteren Bruder, Ritter Arnold von Ketge, wird als Vormünder des jungen Johann von Ketge mit der Burg belehnt. Wohl nicht lange nachher, im J. 1389, verlobte Frau Else ihren Sohn Johann mit Adelheid Tochter des Ritters Engelbrecht von Orsbeck, und übergab letzterem die Burg mit der Verpflichtung, für den Unterhalt ihrer unmündigen Kinder zu sorgen. Auch dieser wurde vom Erzbischof zu Behuf seines Eidams belehnt: wobei er sich verpflichtete, demselben die Burg nicht eher zu übergeben, bis er gebührende Lehenshuldigung geleistet habe. Diese zweifache Belehnung lässt sich kaum erklären; aber sie ist thatsächlich; der nächstfolgende Lehen- brief meldet indess, dass Ritter Arnold die Burg bis zur Grossjährigkeit seines Mündels besessen (*). Dieser schreibt sich fortan Johann von Ketge genannt von Ringsheim, oder . kurz Johann von Ringsheim. Derselbe genügte seiner Lehens- pflicht im J. 1413, wo dann Erzbischof Friedrich ihn für den rechten Erben seines halbbürtigen Bruders Reymar erklärte und ihn für sich und seine Erben mit dem Schloss Ringsheim belehnte. Vom Stift St. Mariengraden in Cöln wurde er im J. 1423 zum Vogt zu Flamersheim, Palmersheim, Kircheim und Hockenbur, so wie auch über den Flamersheimer Wald ernannt. Er hinterlässt einen Sohn Johann von Ringsheim, der wahrscheinlich im J. 1444 zum Ritter geschlagen worden. Die erste Kunde von ihm erhalte ich 1450, wo er und seine Gattin Anna von Monreal dem Wilhelm von Kintzweiler Herrn zu Mücldersheim, der sich für sie wegen einer Summe von 2300 Rheinischen Gulden bei Johann von Kintzweiler genannt Nagel verbürgt hatte, einen Schadlosbrief ausstellen. Diese und vielleicht noch andere Schulden mögen wohl Ursache gewe- sen sein, warum beide Ehegatten im J. 1455 mit Bewilligung des Erzbischofs Diederich das Haus Ringsheim mit allem seinem (*) Lacomblet Bd. III. p. 828. Krumbstab I. p. 26.