Vogtding: Unterschied zwischen den Versionen

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Gericht eines [[Vogt|Vogtes]] zunächt über die [[Hintersasse|Hintersassen]] einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines [[Kirchspiel|Kirchspiels]] im Eigentum eines [[Edelherr|Edel]]-oder Landesherrn.  
Gericht eines [[Vogt|Vogtes]] zunächt über die [[Hintersasse|Hintersassen]] einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines [[Kirchspiel|Kirchspiels]] im Eigentum eines [[Edelherr|Edel]]-oder Landesherrn.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 20. April 2008, 10:25 Uhr

vaightgedinge, vogedding = Vogtgericht

Gericht eines Vogtes zunächt über die Hintersassen einer geistlichen Einrichtung, später auch über Einwohner eines Kirchspiels im Eigentum eines Edel-oder Landesherrn.