Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/025: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2|024|29|026| | {{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2|024|29|026|korrigiert}} | ||
die andere südlich von der Königsau, nämlich über Fröß- und Kalslund-Harde mit 10 Kirchen, wozu auch Mandöe, seit 1321. Der Archidiaconus endlich hatte den noch übrigen südlichen Theil des Sprengels, in dem sogenannten Süderjütland-Syssel mit 36 Kirchen in Gram-, Rangstrup-, Hvidding-, Loe-, Hoyer- und Tonder-Harde. | die andere südlich von der Königsau, nämlich über Fröß- und Kalslund-Harde mit 10 Kirchen, wozu auch Mandöe, seit 1321. Der Archidiaconus endlich hatte den noch übrigen südlichen Theil des Sprengels, in dem sogenannten Süderjütland-Syssel mit 36 Kirchen in Gram-, Rangstrup-, Hvidding-, Loe-, Hoyer- und Tonder-Harde. |
Aktuelle Version vom 26. Mai 2008, 12:24 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 3. Band | 4. Band | |
2. Band | Inhalt des 2. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [024] |
Nächste Seite>>> [026] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-2.djvu | |
korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
die andere südlich von der Königsau, nämlich über Fröß- und Kalslund-Harde mit 10 Kirchen, wozu auch Mandöe, seit 1321. Der Archidiaconus endlich hatte den noch übrigen südlichen Theil des Sprengels, in dem sogenannten Süderjütland-Syssel mit 36 Kirchen in Gram-, Rangstrup-, Hvidding-, Loe-, Hoyer- und Tonder-Harde.
Der Hergang bei den übrigen hier in Betracht kommenden Domstiftern wird ein ähnlicher wie in Ripen gewesen sein, wiewohl darüber nicht so ausführliche Nachrichten aufbehalten sind.
Für das Stift Odensee vertrat das dortige Knuds-Kloster die Stelle eines Domcapitels. Es war dasselbe vom Könige Nicolaus 1107 zu Ehren seines Bruders Knud des Heiligen für Benedictiner-Mönche gestiftet und eines der angesehensten in Dänemark. Die Aufsicht über dasselbe führte ein Prior. Der erste Prior ist gewesen Aelnothus, welcher das Leben Knuds des Heiligen beschrieben hat. 1140 erhielten diese Benedictiner das Recht, einen Bischof aus ihrer Mitte oder sonst nach Gutdünken zu erwählen. Erzbischof Eskild machte sie 1171 durch ein Privilegium ziemlich unabhängig vom Bischofe. Beiläufig geschieht in diesem Privilegium der Pröpste auf den Inseln Erwähnung als solcher, die dem Kloster die Einsammlung von Almosen erlaubt hätten, woraus hervorzugehen scheint, daß die geistliche Aufsicht nicht den Mönchen, sondern besonderen Pröpsten anvertraut gewesen, wie denn auch 1288 das Kloster, welches hier ausdrücklich Otthoniense capitulum genannt wird, gegen einen Schreibfehler, da in einem Document Prior, Praepositus et capitulum gesetzt worden, protestirte, und sich dagegen verwahrte, als ob jemals irgend ein Propst ein Recht im Capitel gehabt. Als Prior dieses Benedictiner-Stifts ward 1174 von König Waldemar selbst Wilhelm aus dem Kloster Evesham in England, das als Muster des Odenseer Klosters angesehen wurde, eingeführt.
Wann in dem Domcapitel zu Schleswig, dessen Anfang wir etwa in das Ende des elften Jahrhunderts setzen können, die canonische Lebensweise aufgehört habe, darüber liegen keine Nachrichten vor; vermuthlich ist dies um dieselbe Zeit wie in Ripen geschehen. Wenn wir wüßten, von welchem hochberühmten Könige von Dänemark die 8 kleineren Präbenden gestiftet waren, (octo Praebendae fundatae per illustrem Regem Daciae), so kämen wir der Zeitbestimmung etwas näher; spätestens wird es Waldemar der Sieger gewesen sein, da nach dessen Tode das Herzogthum sich immer mehr vom Reiche