Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/021: Unterschied zwischen den Versionen

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== D. Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste. ==
Dieslebe ist zufolge Allerhöchster Entschließung vom 26. Septermber
1880 (Ges.- und Verordnungsbl. Nr. XXXII) als Oberhofamt
an Stelle der früheren Hofdomänen-Intendanz, Hof-Finanzkammer und
Hof-Rechnungskontrollkammer errichtet worden.
Sie besorgt:
1. die Erledigung der an Seine Königliche Hoheit den Großherzog
gerichteten, die Hofverwaltung betreffenden Vorstellungen, Gesuche
und Beschwerden:
2. die Ausfertigung höchster Entschließungen in Sachen der Hofverwaltung,
einschließlich jener über Ernennungen bei Hofstellen, soweit
letztere nicht dem Großherzoglichen Geheimen Kabinett zugeteilt sind;
3. die obere Leitung des Hofdomänen-, des Hofforst- und Hofjagd-Wesens,
der Hofbauangelegenheiten, des Hofgartenwesens sowie des
Hofkassen- und Rechnungs-Wesens, ferner der Angelegenheiten der
Hofkunstanstalten und Hofsammlungen;
4. die Erledigung der Unterstützungssachen;
5. die Verwaltung des Privatvermögens und der Handkassen Seiner
Königlichen Hoheit des Großherzogs, Ihrer Königlichen Hoheit
der Großherzogin und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin
Luise.
Präsident: <tt>Dr.</tt> Eduard ''Nicolai'', Wirkl. Geh. Rat Exz.  ???
Mitglied: Julius ''Erxleben'', Geh. Finanzrat, zugleich Vorstand
des Hofzahlamts.  S. u.
Rat: Johann Baptist ''Fechter''. ???

Version vom 22. Dezember 2009, 23:09 Uhr

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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D. Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste.

Dieslebe ist zufolge Allerhöchster Entschließung vom 26. Septermber 1880 (Ges.- und Verordnungsbl. Nr. XXXII) als Oberhofamt an Stelle der früheren Hofdomänen-Intendanz, Hof-Finanzkammer und Hof-Rechnungskontrollkammer errichtet worden.

Sie besorgt:

1. die Erledigung der an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gerichteten, die Hofverwaltung betreffenden Vorstellungen, Gesuche und Beschwerden: 2. die Ausfertigung höchster Entschließungen in Sachen der Hofverwaltung, einschließlich jener über Ernennungen bei Hofstellen, soweit letztere nicht dem Großherzoglichen Geheimen Kabinett zugeteilt sind; 3. die obere Leitung des Hofdomänen-, des Hofforst- und Hofjagd-Wesens, der Hofbauangelegenheiten, des Hofgartenwesens sowie des Hofkassen- und Rechnungs-Wesens, ferner der Angelegenheiten der Hofkunstanstalten und Hofsammlungen; 4. die Erledigung der Unterstützungssachen; 5. die Verwaltung des Privatvermögens und der Handkassen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Luise.

Präsident: Dr. Eduard Nicolai, Wirkl. Geh. Rat Exz.  ???

Mitglied: Julius Erxleben, Geh. Finanzrat, zugleich Vorstand des Hofzahlamts. S. u.

Rat: Johann Baptist Fechter. ???