Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/011: Unterschied zwischen den Versionen

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''Oberhofverwaltungsrat'', bestehend aus sämtlichen Chefs der Ober- Hof- und
Hofämter und etwa zugezogenen Sachverständigen, dessen Verhandlungen
der Großherzog oder ein dazu Allerhöchst ernannter Hofchef
präsidiert und dessen Beschlüsse der Genehmigung Seiner Königlichen
Hoheit unterliegen.

Version vom 13. Dezember 2009, 22:10 Uhr

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Oberhofverwaltungsrat, bestehend aus sämtlichen Chefs der Ober- Hof- und Hofämter und etwa zugezogenen Sachverständigen, dessen Verhandlungen der Großherzog oder ein dazu Allerhöchst ernannter Hofchef präsidiert und dessen Beschlüsse der Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit unterliegen.