Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/075: Unterschied zwischen den Versionen

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eines Landfriedensbruchs im Jahre 1560, wobei ein Kind ins Feuer geschleudert wurde, mußte {{Sperrschrift|Ulrich Strahlendorff}} aus dem Lande gehen, sein Sohn machte am kaiserlichen Hofe sein Glück und sein Enkel war es, der im dreißigjährigen Kriege {{Sperrschrift|Wallenstein}} Meck­lenburg verschaffte: ich komme darauf zurück. Mit den {{Sperrschrift|Strahlendorffen}} zugleich ward damals die Familie eines im neunzehnten Jahrhundert sehr loyalen Herrn, des preußischen Ministers und Demagogenriechers {{Sperrschrift|Kampcz}} geächtet, welche zum Andenken an „das große <tt>malheur</tt>" noch die mittelste der drei rothen Straußenfedern auf ih­rem Helme in schwarz umgewandelt trägt. Es findet sich damals noch ein {{Sperrschrift|Strahlendorff}} als des Todschlags verdächtig bezeichnet. Bei einem Hochzeitsfeste, welches {{Sperrschrift|Daniel von Plessen}} auf Steinhusen im Jahre 1559 in Wismar gab, wo es, wie damals ganz gewöhnlich war, zur Rauferei kam, ward {{Sperrschrift|Helmuth von Plessen}} von Brüel ums Leben gebracht. Das Stadtgericht zu Wismar begnügte sich dem des Tod­schlags verdächtigen {{Sperrschrift|Joachim vonStrahlendorff}} die Wachshand des Erschlagenen zuzuschicken<ref>Gemeinen Mördern, nicht Standespersonen, ward damals die leibliche rechte Hand des Ermordeten zuge­sandt, damit ihn diese gleichsam selber vor Gericht ziehe. Wenn der Todtschläger gegen Geldzahlung Sühne erhielt, mußte er die Hand des Erschlagenen feierlich mit Hunderten von Rittern und Knechten, Frauen und Jungfrauen zu Grabe geleiten: diese Ceremonie hieß: „Hand-gräft“, Handbegräbniß.</ref>
. Noch in der Polizei-Ordnung von 1572, die Herzog {{Sperrschrift|Johann Al-}}
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') Gemeinen Mördern, nicht Standespersonen, ward damals die leibliche rechte Hand des Ermordeten zuge­sandt, damit ihn diese gleichsam selber vor Gericht ziehe. Wenn der Todtschläger gegen Geldzahlung Sühne erhielt, mußte er die Hand des Erschlagenen feierlich mit Hunderten von Rittern und Knechten, Frauen und Jungfrauen zu Grabe geleiten: diese Ceremonie hieß: „Hand-gräft“, Handbegräbniß.

Version vom 13. April 2008, 14:23 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

eines Landfriedensbruchs im Jahre 1560, wobei ein Kind ins Feuer geschleudert wurde, mußte Ulrich Strahlendorff aus dem Lande gehen, sein Sohn machte am kaiserlichen Hofe sein Glück und sein Enkel war es, der im dreißigjährigen Kriege Wallenstein Meck­lenburg verschaffte: ich komme darauf zurück. Mit den Strahlendorffen zugleich ward damals die Familie eines im neunzehnten Jahrhundert sehr loyalen Herrn, des preußischen Ministers und Demagogenriechers Kampcz geächtet, welche zum Andenken an „das große malheur" noch die mittelste der drei rothen Straußenfedern auf ih­rem Helme in schwarz umgewandelt trägt. Es findet sich damals noch ein Strahlendorff als des Todschlags verdächtig bezeichnet. Bei einem Hochzeitsfeste, welches Daniel von Plessen auf Steinhusen im Jahre 1559 in Wismar gab, wo es, wie damals ganz gewöhnlich war, zur Rauferei kam, ward Helmuth von Plessen von Brüel ums Leben gebracht. Das Stadtgericht zu Wismar begnügte sich dem des Tod­schlags verdächtigen Joachim vonStrahlendorff die Wachshand des Erschlagenen zuzuschicken[1] . Noch in der Polizei-Ordnung von 1572, die Herzog Johann Al-


  1. Gemeinen Mördern, nicht Standespersonen, ward damals die leibliche rechte Hand des Ermordeten zuge­sandt, damit ihn diese gleichsam selber vor Gericht ziehe. Wenn der Todtschläger gegen Geldzahlung Sühne erhielt, mußte er die Hand des Erschlagenen feierlich mit Hunderten von Rittern und Knechten, Frauen und Jungfrauen zu Grabe geleiten: diese Ceremonie hieß: „Hand-gräft“, Handbegräbniß.