Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/072: Unterschied zwischen den Versionen

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so nimmt er die Flucht seitwärts, weil die Güstrower ihm die Flucht nach dem Zaun verwehrt haben muffen. An einem Beige wird er umringt, gebunden und ge­fangen nach Güstrow geschleppt. Ein anderer Theil stürmt während der Zeil den Zaun, hinter welchem der alte Heinrich etlichemal schießt und die Bauern mit gesammelten Steinen herauswerfen. Wie sie jedoch nahe genug zum Faustgemenge kommen, stößt der Alte einem Schusterknecht mit dem Spieß in die Brust, welcher ihn hinwieder durchspießet, wovon er jedoch nicht fällt, son­dern mit dem Säbel noch einige verwundet, bis zu/ekt Jemand ihm den Kopf durchspaltet. Der Prozeß ist von seinen Söhnen Heinrich und Jürgen bis nach 1574 fortgeführt worden :c."
so nimmt er die Flucht seitwärts, weil die Güstrower ihm die Flucht nach dem Zaun verwehrt haben müssen. An einem Berge wird er umringt, gebunden und ge­fangen nach Güstrow geschleppt. Ein anderer Theil stürmt während der Zeit den Zaun, hinter welchem der alte {{Sperrschrift|Heinrich}} etlichemal schießt und die Bauern mit gesammelten Steinen herauswerfen. Wie sie jedoch nahe genug zum Faustgemenge kommen, stößt der Alte einem Schusterknecht mit dem Spieß in die Brust, welcher ihn hinwieder durchspießet, wovon er jedoch nicht fällt, son­dern mit dem Säbel noch einige verwundet, bis zuletzt Jemand ihm den Kopf durchspaltet. Der Prozeß ist von seinen Söhnen {{Sperrschrift|Heinrich}} und {{Sperrschrift|Jürgen}} bis nach 1574 fortgeführt worden :c."


Einer der neuesten Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der schwerin'sche Kammerherr, jetzige Schloßhauptmann Carl von Lützow, schreibt wörtlich: „Die alten Sün­den der Sclbstrache, der bewaffneten Ritterfehden, der adeligen Wegelagerungen und Raubzüge, eben weil sie alt und reizend waren und der Sittenrohheit und ver­kehrten Ansicht des Zeitalters von Recht und Ehre ent­sprachen, dauerten nach wie vor fort: arglos zog der Land­adel mit seinem Troß zu Gewaltthat und Raub aus, warf wehrlose Reisende nieder, schleppte seine Fehdegefangenen in unbekannte Verließe und schaltete mit empörendem Frevel über Freiheit und Gut seiner Mitbürger, denen nur schweres Lösegeld erstere wiedergab. Diese Land­plage, die in unserem Vaterlande, seines zahlrei« chen, größtentheils unbemittelten und -auf seiner Hufe wohnhaften Adels wegen, viel-
Einer der neuesten Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der schwerin'sche Kammerherr, jetzige Schloßhauptmann {{Sperrschrift|Carl von Lützow}}, schreibt wörtlich: „Die alten Sün­den der Selbstrache, der bewaffneten Ritterfehden, der adeligen Wegelagerungen und Raubzüge, eben weil sie alt und reizend waren und der Sittenrohheit und ver­kehrten Ansicht des Zeitalters von Recht und Ehre ent­sprachen, dauerten nach wie vor fort: arglos zog der Land­adel mit seinem Troß zu Gewaltthat und Raub aus, warf wehrlose Reisende nieder, schleppte seine Fehdegefangenen in unbekannte Verließe und schaltete mit empörendem Frevel über Freiheit und Gut seiner Mitbürger, denen nur schweres Lösegeld erstere wiedergab. Diese Land­plage, die in unserem Vaterlande, {{Sperrschrift|seines zahlreichen, größtentheils unbemittelten und auf seiner Hufe wohnhaften Adels wegen}}, viel-

Version vom 30. März 2008, 12:16 Uhr

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

so nimmt er die Flucht seitwärts, weil die Güstrower ihm die Flucht nach dem Zaun verwehrt haben müssen. An einem Berge wird er umringt, gebunden und ge­fangen nach Güstrow geschleppt. Ein anderer Theil stürmt während der Zeit den Zaun, hinter welchem der alte Heinrich etlichemal schießt und die Bauern mit gesammelten Steinen herauswerfen. Wie sie jedoch nahe genug zum Faustgemenge kommen, stößt der Alte einem Schusterknecht mit dem Spieß in die Brust, welcher ihn hinwieder durchspießet, wovon er jedoch nicht fällt, son­dern mit dem Säbel noch einige verwundet, bis zuletzt Jemand ihm den Kopf durchspaltet. Der Prozeß ist von seinen Söhnen Heinrich und Jürgen bis nach 1574 fortgeführt worden :c."

Einer der neuesten Geschichtsschreiber Mecklenburgs, der schwerin'sche Kammerherr, jetzige Schloßhauptmann Carl von Lützow, schreibt wörtlich: „Die alten Sün­den der Selbstrache, der bewaffneten Ritterfehden, der adeligen Wegelagerungen und Raubzüge, eben weil sie alt und reizend waren und der Sittenrohheit und ver­kehrten Ansicht des Zeitalters von Recht und Ehre ent­sprachen, dauerten nach wie vor fort: arglos zog der Land­adel mit seinem Troß zu Gewaltthat und Raub aus, warf wehrlose Reisende nieder, schleppte seine Fehdegefangenen in unbekannte Verließe und schaltete mit empörendem Frevel über Freiheit und Gut seiner Mitbürger, denen nur schweres Lösegeld erstere wiedergab. Diese Land­plage, die in unserem Vaterlande, seines zahlreichen, größtentheils unbemittelten und auf seiner Hufe wohnhaften Adels wegen, viel-