Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/280: Unterschied zwischen den Versionen

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<center> <big>280</big> I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec.</center>





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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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später gezeigt werden soll, 1233 hier noch keine Kirche vorhanden gewesen sein; das Schloß ist vielleicht einige Jahre älter als die Kirche. Die Stadt aber verräth in ihrem Grundriß offenbar eine planmäßige Anlage, die wohl auf Adolph IV. zurückzuführen ist. Dieser Fürst aber entsagte 1240 der Regierung und ging am 13. August des gedachten Jahres zugleich mit zwei Rittern von Gykow in das von ihm gestiftete Franciscaner-Kloster zu Hamburg als Laienbruder. In Rom, wohin er sich nach einigen Jahren begab, erhielt er am 22. April 1244 vom Papste die gewünschte Erlaubniß in den geistlichen Stand zu treten (die dem Krieger nothwendig war, weil er Blut vergossen hatte), ward dort zum Subdiaconus, sodann zum Diaconus geweiht, und pilgerte dann zu Fuß nach Holstein zurück, wo er am 20. Dezember die Priesterweihe vom Bischof Johann von Lübeck empfing und darauf im folgenden Jahre 1245 am Sonntage omnis tersae (d. i. der 2. nach Epiphanias) in einer kleinen Kapelle der Franciscaner an der Schwentine seine erste Messe las, die zweite in der Marien-Magdalenen-Kirche in Hamburg. Er begab sich darauf nach Kiel, wo er gleichfalls ein Franciscaner-Kloster stiftete, das 1260 völlig zu Stande kam. In diesem Kloster starb er den 8. Juli 1261, und hat seine Ruhestätte vor dem Altar in der Klosterkirche gefunden. Seiner sonstigen Stiftungen wird gehörigen Orts erwähnt werden. Sein Einttitt in den Mönchsstand aber und die damit verbundene Niederlegung der Regierung war für die Geschicke dieser Lande von großen Folgen; es knüpft zunächst sich daran der Anfang der engeren Verbindung des Landes diesseits und jenseits der Eider.

Adolph IV. hatte eine Tochter Mechtild und zwei Söhne, Johann und Gerhard. Die Tochter ward vermählt mit Abel, dem Sohne Waldemar II., und diesem seinem Schwiegersohne übertrug Adolph die Vormundschaft über seine Söhne, als er die Regierung niederlegte. Abel aber war seit 1232 Herzog von Südjütland, wie das Land noch hieß. Nach des Vaters Tode gelangte der ältere Bruder Erich, der bereits 1232 als Thronfolger gekrönt war, und vorher seit 1216 das Herzogthum gehabt hatte, zur Regierung. Die anderen Brüder Knud und Christoph hatten als Herzogthümer Blekingen und Laaland mit Falster. Waren dies aber blos persönliche Lehne auf Lebenszeit oder erbliche? Die Sache war zweifelhaft, wenigstens die Ansicht der Betheiligten darüber gerade